Pflichtlagersystem

Pflichtlager

Vorzusorgen ist für die Schweiz – ein Land mit wenig Ressourcen und hoher Importabhängigkeit - seit vielen Jahrhunderten wichtig. Um sich eine gewisse Unabhängigkeit zu verschaffen, hat die wirtschaftliche Landesversorgung das System der Pflichtlagerhaltung entwickelt.

Die Pflichtlagerhaltung basiert - wie die gesamte wirtschaftliche Landesversorgung - auf der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft: Der Bund bestimmt, welche lebenswichtigen Güter an Lager gehalten werden müssen und auch in welchen Mengen. Doch der Bund ist nicht Eigentümer dieser Pflichtlager, sondern die entsprechenden Unternehmen selbst. Aktuell gibt es fünf Pflichtlagerorganisationen.

Kann die Wirtschaft die Nachfrage nach lebenswichtigen Gütern aufgrund eines Engpasses nicht mehr decken, können Vorräte auf Anordnung des Bundes freigegeben werden. Die Pflichtlager sind ein zentrales Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung.

 

Letzte Änderung 07.03.2024

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