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Kluger Rat – Notvorrat

Das BWL kümmert sich zusammen mit der Wirtschaft darum, dass unser Land in Krisen mit allem Lebensnotwendigen versorgt wird. Es kann aber jede und jeder Einzelne unerwartet in eine Notlage geraten. In solchen Fällen bildet ein individuell zusammengestellter Notvorrat ein beruhigendes Reservepolster.

Broschüre zum Notvorrat

Alle Informationen auf dieser Seite finden Sie auch in der Broschüre «Kluger Rat – Notvorrat»:

Es ist ebenfalls möglich, physische Exemplare der Broschüre zu bestellen: Shop Bundespublikationen für Privatkunden

Notvorrat – wozu?

Eine unerwartete Krise ist jederzeit möglich. Die Covid-19-Pandemie oder auch Extremwetterereignisse in verschiedenen Teilen der Schweiz haben das gezeigt. Der Notvorrat ist eine einfache Vorbereitungsmassnahme für den Krisenfall. Damit kann jeder Haushalt die eigene Versorgung mit lebenswichtigen Gütern für einige Tage sicherstellen.

Der Notvorrat ist ein Beitrag, den jede Person leisten kann, um eine Krise zu bewältigen. Gleichzeitig würden die Wirtschaft und die zuständigen staatlichen Stellen Lösungen suchen, um die Versorgung so rasch wie möglich wieder sicherzustellen. Mit dem Notvorrat soll nicht eine längere Krise überstanden werden, sondern er dient zur Überbrückung eines vorübergehenden Versorgungsengpasses. Selbst lokale Störungen können Kettenreaktionen auslösen, die unsere Versorgung vorübergehend beeinträchtigen.

Was sollte unbedingt im Haus sein?

  • Getränke:
    9 Liter Wasser (1 Sixpack) pro Person, weitere Getränke
  • Lebensmittel für rund 1 Woche:
    Zum Beispiel Reis, Teigwaren, Öl, Fertiggerichte, Salz, Zucker, Kaffee, Tee, Dörrfrüchte, Müesli, Zwieback, Schokolade, UHT-Milch, Hartkäse, Trockenfleisch, Konserven.
  • Verbrauchsgüter:
    Batteriebetriebenes Radio, Taschenlampe, Ersatzbatterien. Kerzen, Streichhölzer/Feuerzeug, Gaskocher.
  • Und ausserdem:
    50 Hygienmasken pro Person, Desinfektionsmittel, persönliche Medikamente und regelmässig benötigte Hygieneartikel, etwas Bargeld, Futter für Haustiere, usw.

Wie lege ich meinen Notvorrat an?

  • Ihr Notvorrat sollte den persönlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten entsprechen.
  • Lebensmittel in den «Küchenalltag» integrieren, d. h. regelmässig konsumieren und wieder ersetzen.
  • Auch sofort konsumierbare Produkte gehören in den Vorrat (ohne Kochen geniessbar).
  • Alle Lebensmittel – und auch Medikamente – kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahren.
  • Auf Haltbarkeit achten.
  • Lebensmittel im Tiefkühler zählen übrigens auch zum Notvorrat, denn auch nach einem Stromausfall lassen sich die Nahrungsmittel noch problemlos konsumieren. Allerdings sollten einmal aufgetaute Lebensmittel nicht wieder eingefroren, sondern rasch verbraucht werden.

Wasser ist besonders wichtig!

In der Schweiz verfügen wir über eine sehr gute Versorgung mit Trinkwasser. Doch schon ein Unwetter kann eine Wasserleitung beschädigen oder das Trinkwasser verunreinigen. Dann ist eine eigene Reserve wichtig, bis die Versorgung wieder sichergestellt ist.

Wir empfehlen mindestens 9 Liter Wasser pro Person – ein Sixpack mit 1,5-Liter- Flaschen. Das ist einfach zu transportieren und mehrere Monate haltbar. Diese Menge sollte im Notfall zum Trinken und Kochen für drei Tage ausreichen. Nicht berücksichtigt ist dabei jedoch das Brauchwasser für die Körperhygiene, Toilettenspülung, usw.

Die Wasserversorger sind verpflichtet, die Bevölkerung ab dem vierten Tag eines Unterbruchs wieder mit einer minimalen Menge an Trinkwasser zu versorgen.

Notvorrats-Rechner

Berechnen Sie Ihren persönlichen Notvorrat: Notvorrats-Rechner

Information via Radio

Verhaltensanweisungen jederzeit via Radio

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) verbreitet Verhaltensanweisungen über das Radio. Mit dem Notdispositiv ICARO (Information Catastrophe Alarme Radio Organisation) stellt die SRG sicher, dass behördliche Meldungen in allen besonderen und ausserordentlichen Lagen rund um die Uhr sofort ausgestrahlt werden. An ICARO angeschlossen sind alle Einsatzzentralen der Kantonspolizeien.

Zahlreiche private Radiosender (Lokalradios) verfügen über Direktkontakte zu den Kantonspolizeien in ihrem Sendegebiet, so dass sie die Verhaltensanweisungen der Behörden meist ebenfalls weitergeben können.

Alle Details zur Radioinformation finden Sie auf dieser Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS.