Um die Kantone jederzeit schnell über Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung informieren zu können und um sie frühzeitig in die Vorbereitungen miteinzubeziehen, arbeitet die wirtschaftliche Landesversorgung eng mit den Kantonalen Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung zusammen sowie mit dem Militärischen Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung und mit der Vertretung des Fürstentums Liechtenstein.
Diese Zusammenarbeit ist in den Weisungen des WBF zuhanden der Kantone geregelt.