Kantonale und Militärische Delegierte der WL

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Wichtige Partner bei der Vorbereitung und Umsetzung der Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung sind die Kantone. Der Bund überträgt ihnen gewisse Aufgaben – so sind die Kantone z.B. zuständig für die Wasserversorgung zu Normalzeiten und auch in Mangellagen. Zudem können Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Kantone haben. Auch haben sie eine wichtige Rolle bezüglich Kommunikation von Massnahmen.

Um die Kantone jederzeit schnell über Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung informieren zu können und um sie frühzeitig in die Vorbereitungen miteinzubeziehen, arbeitet die wirtschaftliche Landesversorgung eng mit den Kantonalen Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung zusammen sowie mit dem Militärischen Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung und mit der Vertretung des Fürstentums Liechtenstein.

Diese Zusammenarbeit ist in den Weisungen des WBF zuhanden der Kantone geregelt.

Letzte Änderung 12.03.2024

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