Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung

Die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicherstellen, das ist die Aufgabe der Wirtschaft. Wenn die Wirtschaft diese Funktion bei schweren Mangellagen nicht mehr selber wahrnehmen kann, greift der Staat mit gezielten Massnahmen in das Marktgeschehen ein, um beispielsweise entstandene Angebotslücken bei lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu schliessen. Diese Zusammenarbeit von Wirtschaft und Staat zeigt sich auch in der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung.

An ihrer Spitze steht der Delegierte . Das Gesetz verlangt, dass diese Person aus der Wirtschaft stammen muss. Der Delegierte leitet die gesamte Organisation - das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und die Milizorganisation . Diese besteht aus rund 250 Kaderleuten aus der Privatwirtschaft und anderen Verwaltungszweigen. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) ist das Stabsorgan der wirtschaftlichen Landesversorgung.

Bundesamt wie Milizorganisation sind in sechs Themenbereiche gegliedert: Energie, Ernährung, Heilmittel, Logistik, IKT und Industrie - die Fachbereiche bei der Miliz, die Geschäftsstellen beim Bundesamt. Dazu kommt beim Bundesamt die Sektion Vorratshaltung.

Die Sektion Vorratshaltung wie auch die Geschäftsstellen sind administrativ dem Bundesamt zugeordnet. Ihre Leiter sind Teil der Geschäftsleitung. Die Geschäftsstellenleiter unterstehen jedoch in fachlicher Hinsicht den Fachbereichsleitern. Der Leiter der Sektion ist für die Durchführung und den Vollzug der Vorratshaltung dem stellvertretenden Direktor unterstellt.  

Zu den Aufgaben des Amtes: Es kümmert sich um die administrativen Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesversorgung und beaufsichtigt die Pflichtlagerhaltung. Es koordiniert die Zusammenarbeit mit den involvierten Bundesstellen, mit der Armee und dem Bevölkerungsschutz und informiert die Bevölkerung.

Zur Führungsorganisation des Bundesamtes gehören der stellvertretende Direktor zusammen mit der Geschäftsleitung.

Letzte Änderung 27.04.2021

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