Pflichtlager

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Das Pflichtlagersystem ist für die importabhängige Schweiz als vorsorgliche Massnahme von grosser Bedeutung. Kann die Nachfrage nach wichtigen Grundversorgungsgütern aufgrund eines Engpasses über den Markt nicht mehr gedeckt werden, stellen Vorräte, die bei Bedarf freigegeben werden können, ein wertvolles Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) dar.


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Aktuell

Pflichtlager werden den ändernden Bedürfnissen angepasst und ihre Kosten sinken

Die Haltung von Pflichtlagern für Mangellagen ist ein ständiger Anpassungsprozess. Der neueste Vierjahresüberblick zu den Pflichtlagern für Energie, Ernährung, Heilmittel und Industrie zeigt, wo Lagerbestände ausgeweitet und wo sie reduziert werden. Die Gesamtkosten der Pflichtlagerhaltung gehen stark zurück.

Vor allem die tieferen Pflichtlagermengen bei Mineralölprodukten führen dazu, dass die Gesamtkosten der Pflichtlagerhaltung seit Jahrzehnten sinken. Die Pflichtlager kosteten 2022 jährlich 13 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. 1995 waren es noch 43 Franken.

Medienmitteilung: Pflichtlager werden den ändernden Bedürfnissen angepasst und ihre Kosten sinken

Bericht zur Vorratshaltung 2023 (PDF, 268 kB, 17.11.2023)

(17.11.2023)

Die Pflichtlagerhaltung basiert - wie die gesamte wirtschaftliche Landesversorgung - auf der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft: Der Bund bestimmt, welche lebenswichtigen Güter an Lager gehalten werden müssen und auch in welchen Mengen. Doch der Bund ist nicht Eigentümer dieser Pflichtlager, sondern die entsprechenden Unternehmen selbst. Kann die Wirtschaft die Nachfrage nach lebenswichtigen Gütern aufgrund eines Engpasses nicht mehr decken, können Vorräte auf Anordnung des Bundes freigegeben werden. Die Pflichtlager sind ein zentrales Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung.

Letzte Änderung 17.11.2023

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