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Pflichtlager

Das Pflichtlagersystem ist für die importabhängige Schweiz als vorsorgliche Massnahme von grosser Bedeutung. Kann die Nachfrage nach wichtigen Grundversorgungsgütern aufgrund eines Engpasses über den Markt nicht mehr gedeckt werden, stellen Vorräte, die bei Bedarf freigegeben werden können, ein wertvolles Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) dar.

Die Pflichtlagerhaltung basiert - wie die gesamte wirtschaftliche Landesversorgung - auf der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft: Der Bund bestimmt, welche lebenswichtigen Güter an Lager gehalten werden müssen und auch in welchen Mengen. Doch der Bund ist nicht Eigentümer dieser Pflichtlager, sondern die entsprechenden Unternehmen selbst. Ende 2024 hielten rund 280 Unternehmen ein Pflichtlager.

Organisation

Das BWL schliesst mit den betroffenen Firmen Pflichtlagerverträge ab. Diese Verträge verpflichten die Unternehmen, eine definierte Menge eines bestimmten Gutes in festgelegter Qualität an einem festgelegten Ort zu lagern. Die Pflichtlagerprodukte werden regelmässig umgeschlagen und über die normalen Absatzkanäle der Unternehmen verkauft. Das BWL oder eine beauftragte Kontrollstelle überprüft die Pflichtlager periodisch.

Pflichtlagerfreigabe

Die Freigabe von Waren aus den Pflichtlagern kann im Falle einer schweren landesweiten Mangellage erfolgen, um die Lage zu entspannen. In dieser Situation vermag die Wirtschaft die Nachfrage auf dem Markt nicht mehr aus eigener Kraft decken.

Pflichtlagersortiment

Das Schweizer Pflichtlagersortiment umfasst vier Kategorien: Nahrungs- und Futtermittel, Energie, Heilmittel und Industrie. Die Fachbereiche der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) beantragen Art und Menge der zu bevorratenden Güter.

Finanzierung der Pflichtlager

Der Bund erleichtert die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung, indem er den Unternehmen zur Finanzierung der Lager Garantien auf Bankdarlehen, sogenannte Pflichtlagerdarlehen gewährt. Auf Grund der Bundesgarantie sind die Geschäftsbanken bereit, für diese Darlehen einen Compounded SARON (Swiss Average Rate Overnight) als Zinssatz zu benutzen. Bei negativen SARON-Zinssätzen wird ein Zinssatz von 0 % angewendet. Im Weiteren gewährt der Bund auf Pflichtlagern zusätzliche steuerliche Abschreibungen.

Weitere Informationen

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