1848
In der Gründungszeit des Schweizerischen Bundesstaates wird die Versorgung grösstenteils zur Aufgabe der Privatwirtschaft.
1870/71
Während des Deutsch-Französischen Krieges treten für den noch jungen Bundesstaat erstmals Einfuhr- und Transportprobleme auf.
1892
Die eidgenössische Militärverwaltung kauft für den Fall eines Krieges Getreide zur Ernährung der Truppe und der Zivilbevölkerung. Das ist die erste staatliche Lagerhaltung des Bundesstaates.
1914
Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges trifft die Schweiz weitgehend unvorbereitet. Der Bundesrat kontrolliert direkt oder indirekt grosse Teile des Aussenhandels. Lebensmittelimporte erfolgen teilweise durch die Militärverwaltung.
1917-1918
Die Versorgungslage verschlechtert sich erheblich. Dem Bundesrat gelingt es nicht, eine zufriedenstellende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Es kommt zum Landesstreik der vom 12. bis 14. November 1918 dauert. Als erste zivile Versorgungsbehörde wird das Eidgenössische Kriegs-Ernährungs-Amt errichtet.
1929
Die Wirtschaft, d.h. Mühlen werden erstmals vom Bund verpflichtet, private Getreidepflichtlager zu halten.
1937
Beginn der kriegswirtschaftlichen Vorbereitungen und Bildung einer entsprechenden Schattenorganisation.
1939-1948
Bei Ausbruch des Zweiten Weltkrieges ist der Bund vorbereitet. Weitreichende Vollmachten ermöglichen dem Bundesrat wirtschaftspolitische Interventionen, mit denen er die wirtschaftliche Landesversorgung mehrheitlich sicherzustellen vermag. Es folgt der Aufbau einer neuen Schattenorganisation für den Fall eines erneuten Krieges.
1951
Der Koreabschluss ermöglich dem Bund Versorgungsmassnahmen auch in Fällen zu, in denen der Schweiz keine unmittelbare Kriegsgefahr droht.
1953
Das Schifffahrtsgesetz erlaubt dem Bund, Schweizer Hochseeschiffe für die Landesversorgung zu requirieren oder zu kaufen.
1955
Mit dem Bundesgesetz über wirtschaftliche Kriegsvorsorge erlässt der Bund das erste umfassende Versorgungsgesetz der Schweiz. Darin wird u.a. auch die Pflichtlagerhaltung geregelt.
1973
Die künstliche Verknappung und Boykottdrohungen der OPEC-Staaten führt zur Ölkrise. Der Bundesrat reagiert mit Sonntagsfahrverboten und weiteren Massnahmen. Die Zufuhr an Erdölprodukten ist aber nie unterbrochen.
1982
Verabschiedung des Landesversorgungsgesetzes. Bei der Versorgungspolitik soll neu der Bund nebst der Gefahr eines Krieges auch bei machtpolitischer Bedrohung und schweren Mangellagen subsidiär intervenieren können. Die Pflichtlagerhaltung bleibt die wichtigste Versorgungsmassnahme des Bundes.
1989
Mit dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 fällt die innerdeutsche Grenze. Dieses Ereignis verändert das geopolitische Gesicht Europas und hat auch direkte Auswirkungen auf die Einschätzung der Versorgungssituation in der Schweiz. In den folgenden Jahren werden die Anzahl der Güter als auch die Menge der Pflichtlager stark verringert.
2016
Die Bundesversammlung verabschiedet das total revidierte Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG). Damit werden Grundlagen zur Stärkung der Resilienz von Unternehmen geschaffen, welche auf die Sicherstellung der Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft zielen. Zusätzlich wird die Effizienz der Massnahmen erhöht. Die Pflichtlagerhaltung bleibt auch nach der Revision des Gesetzes die wichtigste Versorgungsmassnahme des Bundes.