Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten

In der Schweiz hat jede Person das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Als Einheit der Bundesverwaltung untersteht das BWL dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ, SR 152.3) und fördert die Transparenz über Auftrag, Organisation und Tätigkeit.

Das Recht auf Zugang besteht für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.

Über das Formular können Sie den Zugang zu amtlichen Dokumenten beantragen. Tragen Sie möglichst alle Ihnen bekannten Angaben zum gewünschten Dokument ein. Sie können den Zugang auch per E-Mail oder Brief beantragen.

Bitte beachten Sie: Die übliche Bearbeitungszeit für Ihr Gesuch beträgt 20 Tage. Der Zugang zu Dokumenten ist gebührenpflichtig. Aufwand und Spesen stellen wir ab CHF 100 in Rechnung. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie vorgängig.

Formular


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Letzte Änderung 03.11.2020

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