Organisation

Sektion Vorratshaltung

Das BWL schliesst mit den betroffenen Firmen Pflichtlagerverträge ab. In diesen Verträgen verpflichten sich die Unternehmen, von einem bestimmten Gut eine bestimmte Menge in einer bestimmten Qualität an einem bestimmten Ort zu lagern. Die Pflichtlagerprodukte werden regelmässig umgeschlagen und über die normalen Absatzkanäle der Firmen verkauft. Das BWL oder eine von ihm beauftragte Kontrollstelle überprüft die Pflichtlager periodisch.


Pflichtlagerorganisationen

Das Pflichtlagersystem basiert auf der Zusammenarbeit zwischen dem Staat und der Wirtschaft. Der Bund legt die Zusammensetzung und das Ausmass der Pflichtlager fest. Die Vorräte werden jedoch nicht vom Bund, sondern von privaten Unternehmen gehalten und sind in deren Eigentum. Ende 2022 hielten rund 280 Unternehmen ein Pflichtlager.

Letzte Änderung 14.11.2023

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Peter Lehmann

Peter Lehmann

Betriebsökonom HWV

Leiter Sektion Vorratshaltung

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung

https://www.bwl.admin.ch/content/bwl/de/home/bereiche/pflichtlager/organisation.html