Das BWL schliesst mit den betroffenen Firmen Pflichtlagerverträge ab. In diesen Verträgen verpflichten sich die Unternehmen, von einem bestimmten Gut eine bestimmte Menge in einer bestimmten Qualität an einem bestimmten Ort zu lagern. Die Pflichtlagerprodukte werden regelmässig umgeschlagen und über die normalen Absatzkanäle der Firmen verkauft. Das BWL oder eine von ihm beauftragte Kontrollstelle überprüft die Pflichtlager periodisch.
Sektion Vorratshaltung
Pflichtlagerorganisationen
Die Pflichtlagerorganisationen sind privatrechtliche Selbsthilfeorganisationen und erbringen Dienstleistungen z.B. im Bereich Import und der Finanzierung der Lagerhaltungskosten. Sie vertreten zudem die Interessen der Unternehmen gegenüber dem Bund und bilden das Bindeglied zwischen Staat und Wirtschaft.
CARBURA: Pflichtlagerorganisation der schweizerischen Mineralölwirtschaft
Die älteste Pflichtlagerorganisation in der Schweiz wurde am 21. Juni 1932 in Bern als Schweizerische Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe gegründet. Der Sitz von CARBURA befindet sich in Zürich. Mitglieder sind namentlich sämtliche Importeure von Mineralölprodukten, die pro Jahr mehr als 3000 Kubikmeter einführen. Die Schweiz muss die gesamte Menge an Öl, die sie verbraucht, importieren. Diese Abhängigkeit hat mit der fortschreitenden Industrialisierung zugenommen.
Weitere Informationen: CARBURA
RESERVESUISSE erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Import, Lagerung und Verarbeitung von Nahrungs- und Futtermitteln.
Die Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (GGF) existiert seit 1933. Réservesuisse findet ihren Ursprung in der 1948 gegründeten Treuhandstelle der Schweizerischen Zuckerimporteure als Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft. Diese wurde 1949 in die Treuhandstelle der Schweizerischen Lebensmittelimporteure (TSL) umgewandelt und hält Pflichtlager an Zucker, Reis, Fettstoffen und Kaffee. 1996 folgte als nächster Schritt die Gründung der Treuhandstelle der Schweizerischen Getreidepflichtlagerhalter (TSG) und schliesslich 2003 der Zusammenschluss von TSL und TSG zu réservesuisse.
Weitere Informationen: reservesuisse
AGRICURA ist die Pflichtlagerorganisation für Stickstoffdüngemittel.
Die Vorgängerorganisation der Genossenschaft Agricura (Agricura) wurde 1950 gegründet.
Die Schweiz ist zur Deckung ihres mineralischen Stickstoffdüngerbedarfs zu 100 Prozent vom Ausland abhängig. Die Störanfälligkeit der Beschaffungslogistik wird im Rahmen regelmässiger Risikoanalysen beurteilt. Aufgrund der Resultate dieser Analysen wird die Menge Reinstickstoff festgelegt, die zur Sicherstellung einer Ernte an Lager zu halten ist.
Aktuell wird die Pflichtmenge von 17 000 Tonnen Reinstickstoff durch 15 verschiedene Pflichtlagerhalter in der Schweiz abgedeckt.
Weitere Informationen: Agricura
HELVECURA ist als Pflichtlagerorganisation von Heilmitteln für die Lagerung von Heilmitteln wie Antibiotika zuständig.
Die Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Heilmitteln wurde 1951 gegründet. Sie sorgt unter anderem dafür, dass Antibiotika zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten unmittelbar zur Verfügung stehen. Da die Schweiz selbst keine Antibiotika herstellt, sondern nur weiterverarbeitet, ist sie vollumfänglich vom Import abhängig.
Weitere Informationen: Helvecura
PROVISIOGAS ist die Pflichtlagerorganisation von Erdgas, das vor allem zum Heizen und Kochen sowie in Industrie und Gewerbe verwendet wird.
Provisiogas, die jüngste der Pflichtlagerorganisationen, wurde 2014 in Bern gegründet. Sie bezweckt insbesondere die Erfüllung von Aufgaben, die ihr vom Bund im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung oder der Bewirtschaftung von Erdgas übertragen werden.
Weitere Informationen: Provisiogas
Zur Finanzierung der Lagerkosten haben die Pflichtlagerorganisationen Garantiefonds gebildet: Über diese werden die Lagerhalter für ihre Lagerkosten entschädigt und Preisschwankungen der Lagerware aufgefangen. Die Kosten der Pflichtlagerhaltung werden von den Unternehmen auf die Verkaufspreise überwälzt und damit von den Konsumenten getragen.
Für den Fall, dass es in einer Branche einen Garantiefonds gibt, verpflichtet der Bund alle Pflichtlagerhalter, der entsprechenden Pflichtlagerorganisation beizutreten und Beiträge in den Garantiefonds zu zahlen.
Letzte Änderung 07.03.2024