Organisation

Sektion Vorratshaltung

Das BWL schliesst mit den betroffenen Firmen Pflichtlagerverträge ab. In diesen Verträgen verpflichten sich die Unternehmen, von einem bestimmten Gut eine bestimmte Menge in einer bestimmten Qualität an einem bestimmten Ort zu lagern. Die Pflichtlagerprodukte werden regelmässig umgeschlagen und über die normalen Absatzkanäle der Firmen verkauft. Das BWL oder eine von ihm beauftragte Kontrollstelle überprüft die Pflichtlager periodisch.


Pflichtlagerorganisationen

Die Pflichtlagerorganisationen sind privatrechtliche Selbsthilfeorganisationen und erbringen Dienstleistungen z.B. im Bereich Import und der Finanzierung der Lagerhaltungskosten. Sie vertreten zudem die Interessen der Unternehmen gegenüber dem Bund und bilden das Bindeglied zwischen Staat und Wirtschaft.

Zur Finanzierung der Lagerkosten haben die Pflichtlagerorganisationen Garantiefonds gebildet: Über diese werden die Lagerhalter für ihre Lagerkosten entschädigt und Preisschwankungen der Lagerware aufgefangen. Die Kosten der Pflichtlagerhaltung werden von den Unternehmen auf die Verkaufspreise überwälzt und damit von den Konsumenten getragen.

Für den Fall, dass es in einer Branche einen Garantiefonds gibt, verpflichtet der Bund alle Pflichtlagerhalter, der entsprechenden Pflichtlagerorganisation beizutreten und Beiträge in den Garantiefonds zu zahlen.

Letzte Änderung 07.03.2024

Zum Seitenanfang

Peter Lehmann

Peter Lehmann

Leiter Sektion Vorratshaltung

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL

https://www.bwl.admin.ch/content/bwl/de/home/bereiche/pflichtlager/organisation.html