Weitere Informationen
Auf dieser Seite finden Sie die Publikationen, FAQ und weiterführenden Links des Fachbereichs Heilmittel.
Publikationen
Berichte zu Versorgungsrisiken nach Themenbereich
Bericht der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel 2021-2022
PDF1.08 MB24. Mai 2023
Bericht der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel 2021
PDF866.14 kB31. März 2022
Bericht der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel 2019-2020
PDF1.18 MB5. Mai 2021
Bericht der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel 2019
PDF835.42 kB29. Mai 2020
Bericht der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel 2017-2018
PDF1.10 MB11. März 2019
Bericht über die Versorgungsrisiken der Arzneimittel zur parenteralen Ernährung ATC-Codes A11, A12 und B05: Erstbeurteilung 2020/2021
PDF807.41 kB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken bei den Onkologika: Erstbeurteilung 2020
PDF539.70 kB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit Volumenersatzlösungen: Erstbeurteilung 2020/2021
PDF927.46 kB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken der nicht-opioiden Analgetika mit dem ATC-Code N02B und M01A
PDF1.36 MB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit den Medikamenten aus dem ATC-Code N02A und N07BC: Neubeurteilung 2020
PDF1.11 MB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit den Medikamenten aus dem ATC-Code B01: Erstbeurteilung 2019
PDF1.00 MB20. Januar 2025
Bericht über die Versorgungsrisiken mit den Medikamenten aus dem ATC-Code J06: Erstbeurteilung 2018
PDF961.43 kB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit den Medikamenten aus dem ATC-Code A: Erstbeurteilung 2017/18
PDF1.70 MB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit Adrenalin (C01CA24): Erstbeurteilung 2018
PDF739.51 kB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit den Medikamenten aus dem ATC-Code A10 (Insuline und orale Antidiabetika): Beurteilung 2017
PDF1.04 MB30. Dezember 2024
Schulungsunterlagen HMP
Benutzeroberfläche
PDF5.16 MB1. Juli 2025
Einstellen der Benachrichtigungen
PDF1.90 MB1. Juli 2025
Gespeicherte Filter löschen oder umbenennen
PDF1.49 MB1. Juli 2025
Sortierung der Vorgänge ändern
PDF982.66 kB1. Juli 2025
Spalten der Vorgänge ein- oder ausblenden
PDF1.40 MB1. Juli 2025
Vorgänge filtern und erstellte Filter speichern
PDF1.95 MB1. Juli 2025
Sprache ändern
PDF1.16 MB1. Juli 2025
Kanban Board
PDF3.70 MB14. November 2025
Posteingang
PDF978.38 kB14. November 2025
Timeline
PDF3.82 MB14. November 2025
FAQ
Der Fachbereich Heilmittel der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) unterstützt die Wirtschaft im Bedarfsfall bei der Vorbeugung oder Überwindung einer schweren Mangellage bei lebenswichtigen Arzneimitteln, Medizin- und Hygieneprodukte. Der Begriff Heilmittel umfasst Arzneimittel und Medizinprodukte.[TB1] [SN2]
Massnahmen, die im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Versorgung ergriffen werden, sind: Melde- und Lagerpflichten, Freigabe von Pflichtlagern sowie Abgabe- und Verwendungsbeschränkungen.
Die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel der WL erhielt 2015 den gesetzlich geltenden Auftrag, Versorgungsengpässe bei lebenswichtigen Arzneimitteln zu überwachen.
Die Geschäftsprozesse der Meldestelle unter Anwendung dieser Instrumente sind seit 1. Juli 2025 vollständig digitalisiert und in der neuen Heilmittelplattform (HMP) als Monitoring- und Vorgangsbearbeitungssystem abgebildet.
Die Meldestelle Heilmittel stellt die neue Heilmittelplattform HMP zur Verfügung. Über diese Plattform sind Zulassungsinhaberinnen verpflichtet, Versorgungsengpässe sowie Lieferunterbrüche von Wirkstoffen zu melden, die einer Melde- und/oder Lagerpflicht unterliegen.
Auf Basis der eingegangenen Meldungen sowie zusätzlicher Marktabfragen beurteilt die Meldestelle die Versorgungssituation des Marktes und ergreift bei Bedarf geeignete Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung.
Ab Juni 2026 wird auf ein proaktives Monitoring umgestellt, um Versorgungsstörungen oder Engpässe frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Massnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, Versorgungsengpässe nach Möglichkeit zu verhindern.
Die die Melde- und Lagerpflicht von Humanarzneimitteln werden vom Fachbereich Heilmittel laufend geprüft und erweitert.
Versorgungsstörungen bei den meldepflichtigen Humanarzneimitteln und Impfstoffen haben im vergangenen Jahr (2025)– auch unter Berücksichtigung der Erweiterung der Meldepflicht in 2023 – eine gewisse Entspannung erfahren. Dabei bewegen sich die Meldungen zu Versorgungsstörungen und Pflichtlagergenehmigungen aber nach wie vor auf einem hohen Niveau. Aufgrund der leichten Entspannung konnten die Verordnungen über die Pflichtlagerfreigaben der Impfstoffe und Antiinfektiva (welche eine Freigabe der Pflichtlager unterhalb von 80% ermöglichen) aufgehoben werden.
Wirkstoffe, die der Meldepflicht unterliegen, sind in der Verordnung (SR 531.80) aufgeführt. Wer diese Wirkstoffe herstellt oder in der Schweiz vertreibt (Zulassungsinhaberinnen), muss der Meldestelle Versorgungsengpässe, Lieferunterbrüche oder Marktrückzüge verbindlich und basierend auf der Gesetzesgrundlage melden. Die Liste der Wirkstoffe, die der Meldepflicht unterliegen, wird durch die WL regelmässig geprüft und aktualisiert.
Pflichtlager sind ein Grundpfeiler der wirtschaftlichen Landesversorgung und ein bewährtes Notfallinstrument. Sie minimieren das Risiko, dass schwere Mangellagen, Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche unmittelbar und in voller Kraft auf den Markt durchschlagen. Sie verschaffen der Wirtschaft Zeit zur Etablierung neuer Wege zur Wiederversorgung des Marktes. Die Pflichtlagerware gehört den lagerpflichtigen Unternehmen und gelangt über die üblichen Vertriebskanäle in den Markt. Die Zusammensetzung der Pflichtlager, Qualitätsanforderungen, Mengen und die Anforderungen an die Berechtigung zum Bezug von Pflichtlagerware werden in Verordnungen (SR 531.215.31 und SR 531.215.311) geregelt. Die meisten Arzneimittel-Pflichtlager sind zurzeit auf eine Bedarfsdeckung von drei Monaten ausgelegt. Für die Impfstofflager gelten vier Monate. Wirkstoffe, welche einer Lagerpflicht unterliegen, unterliegen auch einer Meldepflicht.
Arzneimittelwirkstoffe werden regelmässig nach verschiedenen Kriterien wie deren medizinischer Stellenwert, therapeutische Alternativen, Versorgungskette und bisherige Lieferengpässe analysiert und beurteilt. Wirkstoffe, die aus medizinischer Sicht kritisch sind und bei denen vereinzelt Störungen auftraten, unterliegen der Meldepflicht. Wirkstoffe, welche als lebenswichtig eingestuft sind und vermehrt Versorgungsstörungen aufweisen, fallen nebst der Melde- auch unter die Lagerpflicht.
Die wirtschaftliche Landesversorgung führt nur eine Liste mit lebenswichtigen Arzneimitteln und nicht mit allen Arzneimitteln, da das Landesversorgungsgesetz (LVG; SR 531) Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in schweren Mangellagen regelt, denen die Wirtschaft nicht selbst begegnen kann (Artikel 1 LVG). Die meldepflichtigen lebenswichtigen Arzneimittel sind in der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel festgelegt.
In der Schweiz ist in erster Linie die Wirtschaft für die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Heilmitteln verantwortlich (Artikel 1 LVG). Bei einer schweren Mangellage, welche die Wirtschaft nicht mehr selber zu bewältigen vermag, ergreifen der Bund und, falls nötig, die Kantone die erforderlichen Massnahmen (Artikel 3 Absatz 2 LVG). Der Bund hat im Bereich der Gesundheitspolitik nur punktuelle Kompetenzen (Artikel 118 Absatz 2 BV), während die Kantone hauptsächlich für das Gesundheitswesen, insbesondere das Spitalwesen, zuständig sind.
Bei Versorgungsengpässen und Lieferunterbrüchen sind die Anbieter von meldepflichtigen Arzneimitteln verpflichtet, eine entsprechende Meldung bei der Meldestelle Heilmittel zu erfassen. Die Liste der meldepflichtigen Wirkstoffe wird regelmässig überarbeitet. Durch die Meldestelle kann die WL frühzeitig Engpässe erkennen. Je nach Situation kann die WL in der Folge Pflichtlagerfreigaben anordnen.
Seit Oktober 2015 betreibt die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) eine Meldestelle für Versorgungsstörungen bei lebenswichtigen und versorgungskritischen Wirkstoffen. Bei gemeldeten Engpässen veröffentlicht die WL meist eine Empfehlung und definiert mögliche Ersatzprodukte, die auf Verfügbarkeit geprüft werden.
Im Bereich Humanmedizin gibt es Pflichtlager für gewisse Medikamente (zum Beispiel Antibiotika, Antimykotika, Virostatika, Onkologika), Schmerzmittel (Analgetika und Opiate), Impfstoffe und andere wichtige Wirkstoffe. Dank Freigaben aus den Pflichtlagern konnten in den letzten Jahren viele Versorgungsstörungen verhindert oder gemildert werden. Die WL überprüft und aktualisiert regelmässig im Auftrag des Bundesrats die Liste der lagerpflichtigen Produkte.
Die Schweiz verfügt zudem über Pflichtlager mit antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln, welche den Normalbedarf für zwei Monate decken.
Links
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH