Weitere Informationen
Auf dieser Seite finden Sie die Publikationen, FAQ und weiterführenden Links des Fachbereichs Heilmittel.
Publikationen
Arzneimittel
Verordnung des WBF vom 20. Mai 2019 über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln
Verordnung vom 10. Mai 2017 über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln
Verordnung vom 12. August 2015 über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel
Wirkstoffe
Verordnung über die Beschränkung der Verwendung von Alteplase
Pflichtlagerfreigabe
Verordnung des WBF vom 10. Juli 2023 über die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin
Verordnung des WBF vom 7. Oktober 2019 über die Pflichtlagerfreigabe von Antiinfektiva
Umsetzungsvorschläge zu den Massnahmen des BAG-Berichts Arzneimittelversorgungsengpässe - Schlussbericht 2024 der Interdisziplinären Arbeitsgruppe
PDF3.01 MB22. August 2024
Faktenblatt: Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln: Bestehende Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung
PDF337.75 kB1. Juli 2025
Faktenblatt: Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln: Situation und Ursachen
PDF176.88 kB22. August 2024
Faktenblatt: Arzneimittelpreise und Versorgungssicherheit
PDF36.32 kB19. Februar 2025
Faktenblatt: Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln: Rollen und Zuständigkeiten
PDF137.83 kB22. August 2024
Faktenblatt: Versorgungssicherheit: Weitere Vorhaben
PDF94.02 kB19. Februar 2025
Berichte zu Versorgungsrisiken nach Themenbereich
Bericht der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel 2021-2022
PDF1.08 MB24. Mai 2023
Bericht der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel 2021
PDF866.14 kB31. März 2022
Bericht der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel 2019-2020
PDF1.18 MB5. Mai 2021
Bericht der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel 2019
PDF835.42 kB29. Mai 2020
Bericht der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel 2017-2018
PDF1.10 MB11. März 2019
Bericht über die Versorgungsrisiken der Arzneimittel zur parenteralen Ernährung ATC-Codes A11, A12 und B05: Erstbeurteilung 2020/2021
PDF807.41 kB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken bei den Onkologika: Erstbeurteilung 2020
PDF539.70 kB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit Volumenersatzlösungen: Erstbeurteilung 2020/2021
PDF927.46 kB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken der nicht-opioiden Analgetika mit dem ATC-Code N02B und M01A
PDF1.36 MB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit den Medikamenten aus dem ATC-Code N02A und N07BC: Neubeurteilung 2020
PDF1.11 MB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit den Medikamenten aus dem ATC-Code B01: Erstbeurteilung 2019
PDF1.00 MB20. Januar 2025
Bericht über die Versorgungsrisiken mit den Medikamenten aus dem ATC-Code J06: Erstbeurteilung 2018
PDF961.43 kB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit den Medikamenten aus dem ATC-Code A: Erstbeurteilung 2017/18
PDF1.70 MB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit Adrenalin (C01CA24): Erstbeurteilung 2018
PDF739.51 kB30. Dezember 2024
Bericht über die Versorgungsrisiken mit den Medikamenten aus dem ATC-Code A10 (Insuline und orale Antidiabetika): Beurteilung 2017
PDF1.04 MB30. Dezember 2024
Schulungsunterlagen HMP
Benutzeroberfläche
PDF5.16 MB1. Juli 2025
Einstellen der Benachrichtigungen
PDF1.90 MB1. Juli 2025
Gespeicherte Filter löschen oder umbenennen
PDF1.49 MB1. Juli 2025
Sortierung der Vorgänge ändern
PDF982.66 kB1. Juli 2025
Spalten der Vorgänge ein- oder ausblenden
PDF1.40 MB1. Juli 2025
Vorgänge filtern und erstellte Filter speichern
PDF1.95 MB1. Juli 2025
Sprache ändern
PDF1.16 MB1. Juli 2025
Kanban Board
PDF3.70 MB14. November 2025
Posteingang
PDF978.38 kB14. November 2025
Timeline
PDF3.82 MB14. November 2025
FAQ
Die Meldestelle Heilmittel stellt meldepflichtigen Firmen ein Meldeformular zur Verfügung, das bei Versorgungsengpässen und Lieferunterbrüchen ausgefüllt werden muss. Aufgrund der eingegangenen Meldungen und den zusätzlich durchgeführten Marktabfragen beurteilt die Meldestelle die Versorgungssituation und ergreift falls notwendig geeignete Massnahmen, um die Versorgung sicherzustellen.
Versorgungsstörungen bei lebenswichtigen Arzneimitteln und Impfstoffen nehmen in den letzten Jahren stetig zu. 2023 gingen mehr als 280 Meldungen zu Versorgungsstörungen ein. 217 Anträge zur Abgabe von Arzneiheilmitteln aus Pflichtlagern wurden genehmigt: ein Rekordhoch. Marktrückzüge und der Mangel an Antibiotika aufgrund hoher Ansteckungszahlen sowie die Knappheit bei bestimmten Wirkstoffen verschärfen die Situation zusätzlich.
Die Schweiz kann ihre Grundversorgung nicht selbst decken, da die Schweizer Pharmaindustrievor allem auf innovative Medikamente und die Forschung fokussiert. Die Grundversorgung leidet zudem unter Engpässen bei Wirkstoffen, deren Patente abgelaufen sind. Gründe dafür sind wirtschaftliche Faktoren wie die Konzentration der Produktion an wenigen Standorten, kleine Lagerbestände, regulatorische Probleme, Unternehmensentscheidungen und Qualitätsmängel. Produkte mit abgelaufenem Patentschutz sind oft unrentabel und werden vom Markt genommen. Weiter ist die Schweiz ein kleiner Markt, was die Rentabilität für Anbieterinnen schmälert und als Konsequenz oft oft zu Monopolen führt. Diese wiederum erhöhen das Versorgungsrisiko.
Die wirtschaftliche Landesversorgung führt nur eine Liste mit lebenswichtigen Arzneimitteln und nicht mit allen Arzneimitteln, da das Landesversorgungsgesetz (LVG; SR 531) Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in schweren Mangellagen regelt, denen die Wirtschaft nicht selbst begegnen kann (Artikel 1 LVG). Die meldepflichtigen lebenswichtigen Arzneimittel sind in der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel festgelegt.
In der Schweiz ist in erster Linie die Wirtschaft für die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Heilmitteln verantwortlich (Artikel 1 LVG). Bei einer schweren Mangellage, welche die Wirtschaft nicht mehr selber zu bewältigen vermag, ergreifen der Bund und, falls nötig, die Kantone die erforderlichen Massnahmen (Artikel 3 Absatz 2 LVG). Der Bund hat im Bereich der Gesundheitspolitik nur punktuelle Kompetenzen (Artikel 118 Absatz 2 BV), während die Kantone hauptsächlich für das Gesundheitswesen, insbesondere das Spitalwesen, zuständig sind.
Bei Versorgungsengpässen und Lieferunterbrüchen sind die Anbieter von meldepflichtigen Arzneimitteln verpflichtet, eine entsprechende Meldung bei der Meldestelle Heilmittel zu erfassen. Die Liste der meldepflichtigen Wirkstoffe wird regelmässig überarbeitet. Durch die Meldestelle kann die WL frühzeitig Engpässe erkennen. Je nach Situation kann die WL in der Folge Pflichtlagerfreigaben anordnen.
Seit Oktober 2015 betreibt die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) eine Meldestelle für Versorgungsstörungen bei lebenswichtigen und versorgungskritischen Wirkstoffen. Bei gemeldeten Engpässen veröffentlicht die WL meist eine Empfehlung und definiert mögliche Ersatzprodukte, die auf Verfügbarkeit geprüft werden.
Im Bereich Humanmedizin gibt es Pflichtlager für gewisse Medikamente (zum Beispiel Antibiotika, Antimykotika, Virostatika, Onkologika), Schmerzmittel (Analgetika und Opiate), Impfstoffe und andere wichtige Wirkstoffe. Dank Freigaben aus den Pflichtlagern konnten in den letzten Jahren viele Versorgungsstörungen verhindert oder gemildert werden. Die WL überprüft und aktualisiert regelmässig im Auftrag des Bundesrats die Liste der lagerpflichtigen Produkte.
Die Schweiz verfügt zudem über Pflichtlager mit antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln, welche den Normalbedarf für zwei Monate decken.
Links
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH