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Veröffentlicht am 9. Juni 2026

Newsletter der Wirtschaftlichen Landesversorgung

Juni 2026

BWL Bildmarke

Editorial

Die vergangenen Monate standen für die Wirtschaftliche Landesversorgung stark im Zeichen der Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Versorgungssicherheit der Schweiz. Der Konflikt und seine Folgen haben erneut aufgezeigt, wie abhängig die Weltwirtschaft von funktionierenden Lieferketten ist. Die Blockade der Strasse von Hormus im Persischen Golf hat weitreichende Folgen für die globale Versorgungssicherheit – derzeit insbesondere im Energiebereich. Auch die Schweiz bleibt davon nicht verschont. Die WL-Akteure befassen sich deshalb momentan intensiv mit der Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. In diesem Newsletter finden Sie die aktuellsten Informationen zu diesem Thema.

Trotz der angespannten Versorgungslage hat die WL gleichzeitig zahlreiche weitere Projekte zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Schweiz vorangetrieben. In diesem Newsletter informieren wir Sie über:

  • die Umsetzungshilfe zur Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM);
  • Die Branchenlösung für Offline-Kartenzahlungen;
  • den aktuellen Stand der parlamentarischen Beratung zur Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes;
  • die Versorgungssituation bei lebenswichtigen Humanarzneimitteln im Jahr 2025 sowie die Ergebnisse der Benutzerumfrage zur neuen Heilmittelplattform;
  • die Jahreszahlen 2025 zur Vorratshaltung;
  • die Befugnisse des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung im Krisenfall.

Gute Lektüre!

Aktuelle Versorgungslage

Der Krieg im Nahen Osten wirkt sich auf die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen aus. Sie finden die neuesten Informationen zum Thema auf dieser Webseite.

Umsetzungshilfe VTM – Ein Leitfaden zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt, weshalb die Trinkwasserversorgung als kritische Infrastruktur gilt. Die Oberaufsicht über die Versorgung liegt bei den Kantonen, während die Gemeinden für die Belieferung der Bevölkerung verantwortlich sind. In einer schweren Mangellage tragen die Kantone die Verantwortung dafür, dass die Trinkwasserversorgung weiterhin sichergestellt ist.

Das Vorgehen dazu ist in der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Mangellagen (VTM) festgelegt.

Eine Projektgruppe hat nun eine Umsetzungshilfe erarbeitet, die die Anwendung der VTM unterstützen soll. Die Arbeiten wurden von der Wirtschaftlichen Landesversorgung koordiniert.

Weitere Informationen zur Umsetzungshilfe finden Sie hier: Umsetzung VTM

Offline-Kartenzahlungen für einen resilienten Zahlungsverkehr

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL und die Schweizerische Nationalbank SNB haben gemeinsam mit Banken, Zahlungsanbietern und dem Detailhandel eine Lösung für Offline-Kartenzahlungen entwickelt, damit die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern auch bei Ausfällen des elektronischen Zahlungsverkehrs sichergestellt bleibt.

Der elektronische Zahlungsverkehr ist zentral für die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. Da ein kurzfristiger Wechsel auf Bargeld im Krisenfall kaum möglich ist, braucht es zusätzliche Lösungen. Offline-Kartenzahlungen sind das Mittel der Wahl.

Offline-Kartenzahlungen ermöglichen auch dann mit Karte zu bezahlen, wenn die Online-Verbindung ausfällt. Die Prüfung wird vereinfacht und findet direkt zwischen Karte und Terminal (Chip & PIN) ab. Die Verarbeitung folgt später.

Da keine sofortige Kontodeckungsprüfung vorgenommen werden kann, übernehmen die kartenausgebenden Banken ein gewisses Risiko. Es wird mit der nun weiterverfolgten Lösung eingeschränkt, etwa durch den Fokus auf lebenswichtige Güter wie Lebensmittel, Medikamente oder Treibstoff.

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und die Schweizerische Nationalbank haben gemeinsam mit Banken, Zahlungsanbietern und dem Detailhandel eine breit abgestützte Lösung entwickelt. Die Branche unterstützt das Vorhaben klar. Bereits heute bestehen Zusagen für rund 16,5 Millionen Debit- sowie Kreditkarten, die künftig offline-fähig sein sollen.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise: Anpassungen bei Banken, Acquirern und Kassensystemen sind in Vorbereitung, mit dem Ziel einer breiten Einführung bis Ende 2027.

Nach heutigem Kenntnisstand wäre die Schweiz – nach verschiedenen nordischen Ländern – das erste Land in Zentraleuropa mit einer derart breit abgestützten Lösung zur Stärkung der Resilienz des elektronischen Zahlungsverkehrs. Möglich wird dies nur dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft.

Teilrevision LVG in der nächsten Runde

Der Nationalrat hat der Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes deutlich zugestimmt und damit ein wichtiges Signal zur Stärkung der Versorgungssicherheit gesetzt.

Mit der Beratung im Nationalrat am 19. März 2026 hat die laufende Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes eine wichtige Hürde genommen. Alle Fraktionen haben sich deutlich für die WL ausgesprochen und festgehalten, dass die WL nicht als strukturpolitisches Instrument eingesetzt werden darf.

Auch zahlreiche Herausforderungen und Erwartungen wurden geäussert, etwa im Hinblick auf die Abhängigkeit von digitalen Gütern und Dienstleistungen, die Herausforderung der fossilen Energieträger, die Unabhängigkeit vom Weltmarkt bei zentralen Gütern oder die Rolle der Versorgungssicherheit im Rahmen der Sicherheitspolitik.

Der Nationalrat hat die Vorschläge der vorberatenden Kommissionsmehrheit bestätigt und die Vorlage einstimmig angenommen. Am 7. Mai hat sich die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates mit der Vorlage befasst. Sie beantragt dabei einstimmig, dem Geschäft in der Version des Bundesrates zuzustimmen. Der Ständerat wird das Geschäft voraussichtlich in der Sommersession behandeln.

Weitere Informationen: 25.085 | Landesversorgungsgesetz. Änderung | Geschäft | Das Schweizer Parlament

Jahreszahlen Vorratshaltung 2025

Angesichts der aktuell angespannten Versorgungslage rückt das Schweizer Pflichtlagersystem stärker in den Fokus. Als zentrales Instrument der Wirtschaftlichen Landesversorgung stärkt es die Versorgungssicherheit der Schweiz. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die wichtigsten Kennzahlen zur Vorratshaltung im Jahr 2025 sowie über die Funktionsweise des gesamten Systems.

Das Pflichtlagersystem ist für die importabhängige Schweiz als vorsorgliche Massnahme von grosser Bedeutung. Sie basiert - wie die gesamte Wirtschaftliche Landesversorgung - auf der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft: Der Bund bestimmt, welche lebenswichtigen Güter an Lager gehalten werden müssen und auch in welchen Mengen. Doch der Bund ist nicht Eigentümer dieser Pflichtlager, sondern die entsprechenden Unternehmen selbst. Die Bedingungen für Pflichtlager sind im Landesversorgungsgesetz und den entsprechenden Verordnungen festgelegt.

Das BWL ist für die Sicherstellung der Pflichtlagerhaltung von lebenswichtigen Gütern zuständig. Es schliesst dazu Pflichtlagerverträge mit den lagerpflichtigen Unternehmen ab, gewährt Garantien auf Pflichtlagerdarlehen und ist Aufsichtsbehörde der Pflichtlagerorganisationen.

An Pflichtlager gehalten werden Nahrungs- und Futtermittel, Energieträger, Heilmittel sowie Dünger und kleine Mengen an Kunstoffgranulaten für die Herstellung von Verpackungen. Die Pflichtlager decken den Bedarf im Inland während 3 bis 6 Monaten. Für alle Pflichtlager bestehen Zielvorgaben (Soll-Mengen). Diese Soll-Mengen werden – mit Ausnahme der Arzneimittel – auf Grundlage des durchschnittlichen Absatzes der vergangenen drei Jahre berechnet. Die effektiv gelagerte Menge (Ist-Menge) weicht oft von der Zielvorgabe ab, da Anpassungen insbesondere bei Massengütern eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Auf der folgenden Grafik sehen Sie einen Überblick der Pflichtwaren mit der Soll-Menge und der Ist-Menge per 31.12.2025:

Die Berechnung der Pflichtlagermengen basiert auf dem durchschnittlichen Absatz der vergangenen drei Jahre. Seit dem Ende der COVID‑19‑Pandemie ist beispielsweise der Absatz von Flugpetrol deutlich angestiegen. Die daraus resultierenden zusätzlichen Pflichtlagermengen werden zeitverzögert aufgebaut. In der Übergangsphase liegt die Pflichtlagermenge daher unter dem Niveau, das sich aus der jüngsten, stark gestiegenen Nachfrage ergeben würde. Beim zweiseitigen Weizen hingegen liegt die effektive Menge deutlich über dem Soll-Wert (siehe Grafik). Das liegt daran, dass Weizen sowohl zur Versorgung der Bevölkerung als auch als Futtermittel für die Tiere verwendet werden kann.

Die detaillierten Jahreszahlen zur Vorratshaltung finden Sie hier: Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Pflichtlagern auf der BWL-Homepage: Pflichtlager

Jahreszahlen 2025 der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel

Die Versorgung mit lebenswichtigen Humanarzneimitteln hat sich 2025 leicht stabilisiert, bleibt jedoch weiterhin angespannt. Gleichzeitig zeigt die Benutzerumfrage zur Heilmittelplattform, die als zukunftsfähige IT-Lösung ein Frühwarnsystem für Versorgungsengpässe bei wichtigen Arzneimitteln bereitstellt, eine hohe Zufriedenheit mit dem neuen System.

Die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Humanarzneimitteln hat sich im Jahr 2025 leicht stabilisiert, blieb aber weiterhin angespannt. Die langfristige Auswertung der Störungsmeldungen lässt einen deutlichen Anstieg von 2016 bis Ende 2025 erkennen, mit Ausnahme der Pandemie-Jahre 2020 und 2021. Mit 280 Störungsmeldungen wurde 2023 ein Höchststand erreicht. In den letzten beiden Jahren ist der Wert wieder leicht zurückgegangen, bleibt aber auf hohem Niveau, mit 218 Meldungen im Jahr 2025.

Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielschichtig: Eine Erklärung für die langfristige Zunahme ist die stärkere Konzentration der Produktion auf wenige Hersteller und Standorte, wodurch einzelne Störungen tendenziell schneller spürbar werden. Zusätzlich war während der Pandemie die Nachfrage tendenziell tiefer, stieg danach aber rasch wieder an, während sich das Angebot nur verzögert anpassen konnte.

Inzwischen hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert, die geopolitischen Unsicherheiten bleiben aber hoch.

Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der gemeldeten Versorgungsstörungen sowie der Pflichtlageranträge im Bereich der Humanmedizin.

Die gemeldeten Versorgungsstörungen werden von der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel analysiert und überwacht. Zur Überbrückung der Engpässe und zur Sicherstellung der Marktversorgung wird bei Notwendigkeit Pflichtlagerware freigegeben. Weitere Informationen zur Versorgungslage bei lebenswichtigen Heilmitteln bietet der regelmässig aktualisierte Lagebericht der Wirtschaftlichen Landesversorgung.

Benutzerumfrage zeigt eine hohe Zufriedenheit mit der neuen Heilmittelplattform

Die Heilmittelplattform (HMP) der Wirtschaftlichen Landesversorgung befähigt die Erfassung und Überwachung der Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche lebenswichtiger Humanarzneimittel – von der Meldung bis zur Pflichtlagerfreigabe. Die Plattform macht also den Weg frei für eine «end-to-end» digitale Abdeckung des gesamten Prozesses. Im Oktober 2025 hat die Geschäftsstelle Heilmittel nach 100 Tagen Nutzung der neuen Heilmittelplattform (HMP) eine Umfrage durchgeführt, um erste Erfahrungen und Rückmeldungen der Benutzerinnen und Benutzer der HMP zu erfassen.

Im Rahmen der Nutzerumfrage «100 Tage HMP» gingen insgesamt 37 Feedbacks von den Zulassungsinhabern ein. Mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,9 auf einer Skala von 1 bis 6 zeigt sich eine überwiegend hohe Zufriedenheit mit der neuen Plattform. Auch die schriftlichen Rückmeldungen fallen insgesamt positiv aus: Besonders hervorgehoben wurden die Effizienz, Benutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit der HMP. Darüber hinaus wurden die Schulungen sowie der Benutzersupport gelobt. Die genannten positiven Rückmeldungen sind das Ergebnis einer engen und kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen dem BWL und den betroffenen Industrievertretungen.

Neben den positiven Rückmeldungen gab es auch Verbesserungsvorschläge. Diese werden mit der weiteren Ausbaustufe im Juni 2026 mehrheitlich umgesetzt beziehungsweise lassen sich durch entsprechende Einstellungen innerhalb der Plattform verbessern.

Weitere Informationen zur neuen Heilmittelplattform finden Sie hier: Projekt «Neue Heilmittelplattform»

Wussten Sie?

Welche Befugnisse hat der DWL im Krisenfall?

Die höchste Funktion beim Bund auf Amtsstufe ist jene der Leitung einer Amtsdirektion. In der Hierarchie des Bundes steht dieser Posten an zweithöchster Stelle, gleich unter der Departementsleitung, also einem Mitglied des Bundesrates. Und wie sieht es aus bei der Wirtschaftlichen Landesversorgung? Roland Pfister, Delegierter für wirtschaftliche Landesversorgung, gibt Auskunft.

Roland Pfister, Sie sind der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung. Was unterscheidet Sie von gleichrangigen Kolleginnen und Kollegen?

Roland Pfister: Wer die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) leitet, trägt nicht den Titel «Amtsdirektorin» oder «Amtsdirektor», sondern ist Delegierte oder Delegierter der wirtschaftlichen Landesversorgung, kurz DWL. Wie bei den Amtsdirektorinnen und -direktoren, entscheidet der Bundesrat, wer die Organisation führen soll, und wählt die betreffende Person in ihre neue Funktion. Und da enden dann auch schon die Gemeinsamkeiten.

Wie sieht die Organisation aus, die Sie als Delegierter leiten?

Roland Pfister: Ich leite nicht nur das im Vergleich zu anderen Ämtern relativ kleine Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) mit rund 50 Mitarbeitenden, sondern auch die rund 250 Fachleute umfassende Miliz mit ihren sechs Fachbereichen Energie, Ernährung, Heilmittel, Industrie, IKT und Logistik. In der Miliz finden sich vor allem Fachleute aus der Privatwirtschaft.

Die WL-Organisation basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Staat und der Wirtschaft: Sie entwickelt effektive, praxistaugliche und auf den bestehenden Strukturen der Wirtschaft aufbauende Massnahmen zum Umgang mit schweren Mangellagen. Über ihren Einsatz entscheidet der Bundesrat.

Welche Befugnisse haben Sie in Ihrer Funktion als DWL, sollte es zu so einer schweren Mangellage in der Schweiz kommen?

Roland Pfister: Damit ich in meiner Funktion als DWL in einer Krise die nötigen Schritte einleiten und Entscheide treffen kann, habe ich für die Bundesverwaltung einmalige Befugnisse. Ich kann den Vollzugsorganen Weisungen erteilen. Dazu zählen unter anderem die Pflichtlagerorganisationen, aber auch Verbände wie der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) oder der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG), die eine hoheitliche Aufgabe übertragen erhalten.

In meiner Funktion kann ich auch andere Bundesstellen mit Aufgaben der WL beauftragen. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe sind sie dem Delegierten unterstellt, gleich wie die WL-Fachbereiche. Der Bundesrat hat dem DWL diese Möglichkeit in der Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung (VWLV) übertragen. Dies hat zum Ziel, Wissen und Ressourcen der Verwaltung in Multi-Krisen zu bündeln, damit die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen gesichert werden kann.

Zu guter Letzt: Ist die Funktion von einem Delegierten in der Bundesverwaltung üblich?

Roland Pfister: Der Delegierten-Titel kommt in der Bundesverwaltung nur selten vor. Es gibt zum Beispiel noch Delegierte für Mehrsprachigkeit, für die Ukraine, und für digitale Transformation und IKT-Lenkung.