Versorgungslage der Schweiz infolge des Iran-Kriegs
Die Versorgung der Schweiz mit allen Mineralölprodukten ist derzeit weiterhin gewährleistet: Fertigprodukte und Rohöl für den Schweizer Markt sind verfügbar und es können alle Verkehrsträger für die Versorgung genutzt werden.
Aktuelle Lage
Mit der Unterzeichnung der iranisch-amerikanischen Absichtserklärung zu Friedensverhandlungen während 60 Tagen ist die Strasse von Hormus für den Schiffsverkehr zumindest teilweise wieder offen, wiederholte Attacken auf Schiffe halten den Verkehr aber deutlich tiefer als vor Kriegsbeginn. In Europa herrscht saisongemäss sowie aufgrund des Bestandesabbaus der vergangenen Monate eine grosse Nachfrage nach Fertigprodukten, was deren Verfügbarkeit knapp und die Preise relativ hochhält. Weiterhin gilt, dass die Normalisierung der globalen Versorgungsströme - sollte das Friedensabkommen halten - Monate dauern wird (Reparatur und Wiederinbetriebnahme der Energieinfrastrukturen; Wiederaufbau Logistikketten).
Für die Versorgung der Schweiz rücken die jüngsten Entwicklungen in Europa in den Vordergrund: Trockenheit und tiefe Rheinpegel, Schiffverfügbarkeit, Bahnperformance sowie hitze- oder wartungs-bedingte Einschränkungen bei Raffinerien. Aktuell gibt es keine versorgungs-relevanten Einschränkungen, die Lage könnte sich aber schnell ändern, insbesondere bei Benzin und Dieselöl.
Unter der Voraussetzung, dass die Importeure die ihnen bestätigten Mengen in die Schweiz einführen können, istdie Versorgung der Schweiz mit allen Mineralölprodukten bis Ende Juli 2026 gesichert.
Für den August können aufgrund der Abläufe im Ölmarkt (Aufgleisen der Versorgung für den Folgemonat in der zweiten Juli-Hälfe) noch keine gesicherten Aussagen gemacht werden. Die Einschätzung «gesichert bis Ende Juli» bedeutet aber nicht, dass ab August eine Versorgunglücke herrschen wird.
Die Akteure der Wirtschaftlichen Landesversorgung beobachten die Situation genau. Für den Fall eines Versorgungsengpasses sind Massnahmen vorbereitet. Der Bund kann, falls nötig, Pflichtlager freigeben. Siehe auch hier: Pflichtlagersortiment
Lagebericht der Wirtschaftlichen Landesversorgung
Im Lagebericht finden Sie Informationen zur aktuellen Versorgungslage in allen Bereichen der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Er wird regelmässig aktualisiert.
So rasch geht es leider nicht. Ist die Strasse von Hormus wieder befahrbar, braucht es noch Wochen, wenn nicht Monate, bis sich die internationale Versorgung wieder stabilisiert hat. Es dauert schon mehrere Wochen, bis ein Frachter aus dem Persischen Golf an einem Hafen in Europa ankommt. Von dort startet dann die Feinverteilung. Auch wurde in der Kriegsregion Infrastruktur teils stark beschädigt, zum Beispiel Flüssiggas-Anlagen. Die Reparaturen werden Zeit brauchen, Monate wenn nicht sogar Jahre. Deshalb werden die internationalen Märkte die Folgen der monatelangen Blockade der Strasse von Hormus auf die eine oder andere Weise noch länger spüren.
Weiter in die Zukunft können keine gesicherten Aussagen gemacht werden. Grund dafür sind die Abläufe im Ölmarkt (Planen der Versorgung für den Folgemonat in der zweiten Hälfe des laufenden Monats). Die Einschätzung «gesichert bis Ende Monat X» bedeutet aber nicht, dass ab «Monat + 1» eine Versorgunglücke herrschen wird.
Für die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten ist die Wirtschaft zuständig, sowohl in Normalzeiten als auch im Falle eines Versorgungsengpasses. Bei einer Freigabe der Pflichtlager kommt die Pflichtlagerware auf den üblichen Kanälen auf den Markt und somit auch zu den üblichen Marktteilnehmern. Es gibt keine prioritäre Behandlung gewisser Branchen, Dienstleister oder Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS). Insbesondere BORS sind gehalten, die im BORS-Leitfaden aufgeführten Massnahmen umzusetzen.
Werden Mineralölprodukte aus Pflichtlagern freigegeben, so werden diese nicht zu vergünstigten oder staatlich festgelegten Preisen abgegeben, sondern zu den jeweils aktuellen Marktpreisen. Die Preisbildung richtet sich dabei nach den üblichen Marktmechanismen.
Nein, es ist keine spezielle Marktüberwachung vorgesehen. Der Bezug aus Pflichtlagern ersetzt lediglich die fehlenden Angebotsmengen auf dem freien Markt. Beispielsweise bei Treibstoffen ändert sich für Tankstellenbetreiber nichts an der Preisfestsetzung. Diese erfolgt weiterhin nach den üblichen Marktmechanismen.
Die Wirtschaftliche Landesversorgung hat den gesetzlichen Auftrag, erst dann einzugreifen, wenn bei Mineralölprodukten eine Mangellage vorliegt. Sie hat keine Handhabe, um Einfluss auf die Preisentwicklung zu nehmen. Die Preise sowohl auf den Grosshandelsmärkten, des Transportes als auch bei den Endkunden werden aber beobachtet, da sie eine Knappheit auf dem Markt widerspiegeln können.
Bisher wurden die Freigaben der Pflichtlager so ausgelegt, dass die gesamte Nachfrage –über die üblichen Markttransaktionen durch die Akteure der Wirtschaft- gedeckt werden konnte. Wichtig ist, dass davon auszugehen ist, dass weiterhin Importe möglich sein werden, einfach in eingeschränktem Masse und die höheren Preise zu einer Nachfragereduktion führen und somit auch eine kleinere Nachfrage gedeckt werden muss.
Neben Pflichtlagerfreigaben kann der Bundesrat auch nachfrageseitige Massnahmen einführen. Zu den nachfrageseitigen Massnahmen gehören Aufrufe zum freiwilligen Energiesparen, zum sparsamen Fahren oder zum Umsteigen auf den Öffentlichen Verkehr. Der Bundesrat kann auch weitergehende Massnahmen wie zum Beispiel Temporeduktionen verordnen, die ebenfalls zu einer Reduktion des Treibstoffverbrauchs beitragen.
Kontingentierungen oder Rationierungen wurden konzeptionell vorbereitet. Ihre Umsetzung wäre kostenintensiv und grundsätzlich eher unwahrscheinlich, da sie erst zum Zuge kommen, wenn die anderen Massnahmen nicht genügend Wirkung zeigen und die Mangellage weiter anhält.
Für alle Pflichtlager bestehen Zielvorgaben (Soll-Mengen), um die Versorgungssicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Diese Soll-Mengen werden – mit Ausnahme der Arzneimittel – auf Grundlage des durchschnittlichen Absatzes der vergangenen drei Jahre berechnet. Die effektiv gelagerte Menge (Ist-Menge) kann in einzelnen Bereichen von der Zielvorgabe abweichen. Die Zielvorgaben sind jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres zu erreichen. Meistens liegt die Zielvorgabe bei drei bis vier Monaten.
Beim Flugpetrol reicht die Bedarfsdeckung aktuell nicht für die vorgesehenen 90 Tage, sondern für rund 83 Tagen. Bei Heizöl, Autobenzin und Dieselöl liegt die Menge über dem Soll-Bestand.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sowohl die Soll- als auch die Ist-Werte der Pflichtlager rechnerische Grössen darstellen. Sie geben die theoretische Reichweite der Pflichtlager unter der Annahme an, dass keine Importe mehr möglich sind und der Verbrauch auf dem aktuellen Niveau verbleibt. Diese Annahmen entsprechen jedoch nicht der realen Krisenerfahrung. Auch in schweren Energiekrisen in der Vergangenheit – etwa während der Ölkrise 1973 – konnten weiterhin Importe getätigt werden. Gleichzeitig haben Krisen gezeigt, dass der Verbrauch in Mangellagen deutlich zurückgeht. In der Praxis können Versorgungslücken deshalb mit den Pflichtlagern wesentlich länger überbrückt werden, als es die rechnerischen Soll- und Ist-Werte der Pflichtlager auf den ersten Blick vermuten lassen.
Hier eine Übersicht für die Pflichtlager der Mineralölprodukte:
Die temporäre Unterschreitung beim Flugpetrol ist auf zwei wesentliche Faktoren zurückzuführen:
Die Berechnung der Pflichtlagermengen basiert auf dem Durchschnittsabsatz der vergangenen drei Jahre. Seit dem Ende der COVID‑19‑Pandemie ist der Absatz von Flugpetrol deutlich angestiegen. Die daraus resultierenden zusätzlichen Pflichtlagermengen müssen zeitverzögert aufgebaut werden. In der Übergangsphase liegt die Pflichtlagermenge daher unter dem Niveau, das sich aus der jüngsten, stark gestiegenen Nachfrage ergeben würde.
Marktverschiebungen haben bei den Importeuren Auswirkungen auf die Anpassung der Pflichtlager. Neu-Importeure verfügen über eine gesetzliche Frist von drei Jahren zur Erfüllung ihres Pflichtlageranteils. Bestehenden Pflichtlagerhaltern wird für eine reguläre, absatzbedingte Erhöhung der Pflichtlager ein Zeitraum von einem Jahr eingeräumt. Diese Anpassungen erfolgen schrittweise und planbar, da die zusätzlich einzulagernden Mengen logistisch koordiniert und ergänzend zur laufenden ordentlichen Versorgung importiert werden müssen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sowohl die Soll- als auch die Ist-Werte der Pflichtlager rechnerische Grössen darstellen. Sie geben die theoretische Reichweite der Pflichtlager unter der Annahme an, dass keine Importe mehr möglich sind und der Verbrauch auf dem aktuellen Niveau verbleibt. Diese Annahmen entsprechen jedoch nicht der realen Krisenerfahrung.
Auch in den schwersten Versorgungskrisen der Vergangenheit – etwa während der Ölkrise 1973 oder der COVID‑19‑Pandemie im Jahr 2020 – konnten weiterhin Importe getätigt werden. Gleichzeitig haben diese Krisen gezeigt, dass der Verbrauch in Mangellagen deutlich zurückgeht. In der Praxis können Versorgungslücken deshalb mit den Pflichtlagern wesentlich länger überbrückt werden, als es die rechnerischen Soll- und Ist-Werte der Pflichtlager auf den ersten Blick vermuten lassen.
Die Schweiz ist als Nicht-Mitglied der Europäischen Union nicht an die «Energiesolidarität» gebunden. Gleichzeitig ist die Schweiz an einem in Europa koordinerten Vorgehen interessiert. Die Lieferketten und Märkte sind eng miteinander verknüpft.
Die Pflichtlager müssen von den Unternehmen angelegt werden zur Stützung des Angebotes in der Schweiz. Diese Ware dient grundsätzlich zur Abwendung oder Minderung einer schweren Mangellage in der Schweiz. Werden Pflichtlager freigegeben, muss die Ware von den Unternehmen über die normalen Versorgungskanäle auf den Schweizer Markt gebracht werden. Am Verkaufspunkt wird nicht unterschieden, ob die Ware aus einem freien Lager oder einem Pflichtlager stammt.
Unsere Nachbarländer verfügen ebenfalls über Pflichtlager für Benzin und Diesel die genutzt werden können um eine Mangellage abzuwenden. «Tanktourismus» ist ein normales Phänomen, wenn Länder unterschiedliche Treibstoffpreise haben. Allerdings lohnt sich der Umweg nur in einem begrenzten Radius, da sonst der Mehrverbrauch die Ersparnis wieder zunichtemachen würde. Aktuell sind die Treibstoffpreise in der Schweiz im Vergleich zu Italien und Österreich eher höher und im Vergleich zu Deutschland eher tiefer. Betreffend Frankreich besteht aktuell keine klare Preisdifferenz.
Tanktourismus in der Luftfahrt ist wenig reguliert. Eine Regelung der EU, welche auch in der Schweiz übernommen wurde, besagt, dass mindestens 90% des benötigten Treibstoffs für den nächsten Flug am jeweiligen Abflugflughafen getankt werden muss. Dies muss pro Flughafen im Jahresmittel eingehalten und rapportiert werden. Für Mengen, die aufgrund einer Mangelversorgung weniger vertankt werden, kann jedoch eine Ausnahme beantragt werden. Damit ist die Bestimmung im Kontext einer Mangellage nicht entscheidend. Der Vollzug dieser Bestimmung ist europäisch koordiniert, in der Schweiz ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dafür zuständig.
Limitiert ist der Handlungsspielraum durch die Tankkapazitäten der eingesetzten Flugzeuge. Zudem führt zusätzliches Kerosin zu erhöhtem Gewicht, was den Treibstoffbedarf und damit den Kostendruck weiter erhöht. Auch verfügen die anderen europäischen Länder ebenfalls über Flugpetrolpflichtlager die genutzt werden können, um eine Mangellage abzuwenden.
Flugpetrol und Kerosin sind zwei Begriffe für das gleiche Produkt. Der Begriff Flugpetrol ist vor allem in der deutschsprachigen Schweiz geläufig. Flugbenzin wird hauptsächlich bei Kleinflugzeugen und Sportflugzeugen mit Kolbenmotoren verwendet und ist für die Landesversorgung nicht relevant.
Ja, die Gasversorgung ist ebenfalls betroffen. Iran ist einer der weltgrössten Erdgasproduzenten und Katar ist eine der führenden Exportnationen von Flüssigerdgas (LNG). Das Auffüllen der europäischen Speicher für den Winter 2026/27 wird zur grossen Herausforderung. Die Schweizer Versorgung hängt von den Speichern in Europa ab. Da die Schweiz über keine eigenen Erdgasspeicher verfügt, sind die Regionalnetzbetreiber gehalten 15% des durchschnittlichen Schweizer Verbrauchs in ausländischen Speicher vorzuhalten. (SR 531.82 - Verordnung vom 18. Mai 2022 über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung | Fedlex). Die Akteure aus Wirtschaft und Bund erarbeiten und evaluieren Massnahmen, um die Gasversorgung im nächsten Winter sicher zu stellen.
Weitere Pflichtlagerwaren
An Pflichtlager gehalten werden Nahrungs- und Futtermittel, Energieträger, Heilmittel, Dünger sowie kleine Mengen an Kunstoffgranulaten für die Herstellung von Verpackungen. Die Pflichtlager decken den Bedarf im Inland während 2 bis 6 Monaten. Für alle Pflichtlager bestehen Zielvorgaben (Soll-Mengen). Diese Soll-Mengen werden unterschiedlich berechnet, beispielsweise auf Grundlage des durchschnittlichen Absatzes der vergangenen drei Jahre. Beim Dünger hingegen entspricht die Pflichtlagermenge einem Drittel des Durchschnitts der vier höchsten Importjahre der letzten fünf Jahre.
Die effektiv gelagerte Menge (Ist-Menge) weicht oft von der Zielvorgabe ab, da Anpassungen insbesondere bei Massengütern eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Ernährung
Beim Weizen mit zweiseitiger Nutzung liegt die effektive Menge deutlich über dem Soll-Wert. Der Grund dafür ist, dass Weizen sowohl zur Versorgung der Bevölkerung als auch als Futtermittel für die Tiere verwendet werden kann. Der höhere Lagerbestand dient als Ausgleich dafür, dass weniger Energieträger zu Futterzwecken bevorratet werden.
Bei den Energieträgern zu Futterzwecken liegt der Ist-Wert deutlich unter dem Soll-Wert. Der Grund dafür ist, dass Weizen mit zweiseitiger Nutzung in einer den Sollwert übersteigenden Menge gelagert wird. Dieser Weizen könnte sowohl für die Versorgung der Bevölkerung als auch als Futtermittel eingesetzt werden und dient damit als Ausgleich für die geringere Bevorratung von Energieträgern.
Die Pflichtlager für Raps-Saatgut wurden bis Ende 2024 zu zwei Dritteln aufgebaut. Da für diese Pflichtlager eine neue Lösung erarbeitet wird, ist der weitere Aufbau in den Jahren 2025 und 2026 sistiert, bis die neue Regelung umgesetzt werden kann.
Dünger
Der Ist-Wert bei den Düngemitteln liegt derzeit über dem Soll-Wert. Der Grund dafür ist die Anpassung der Verordnung zur Pflichtlagerhaltung von Düngemitteln im Jahr 2025 sowie die in den letzten Jahren kontinuierlich rückläufige in Verkehr gebrachte Menge an mineralischem Stickstoffdünger. Infolgedessen wird die eingelagerte Menge an Düngemitteln bis Mai 2027 schrittweise reduziert.
Die Preise für Düngemittel sind deutlich gestiegen. Eine Störung der Versorgung in der Schweiz zeichnet sich derzeit jedoch nicht ab. Die Situation wird weiterhin aufmerksam beobachtet – auch im Austausch mit unserer Miliz und den relevanten Partnern entlang der Versorgungskette.
Für den Fall, dass sich die Lage unerwartet verschärfen und es zu einer Mangellage kommen sollte, stehen bewährte Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Pflichtlager für Stickstoffdünger, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden könnte, um die Versorgung zu stabilisieren.
Heilmittel und Medizinprodukte
Aktuell ist die Versorgung mit Arzneimitteln in der Schweiz nicht vom Iran-Krieg betroffen. Der Krieg könnte aber auch Auswirkungen haben auf die Arzneimittelversorgung. Je nach Entwicklung und Dauer des Krieges können Folgen in der Produktion von Arzneimitteln spürbar werden. Petrochemische Komponenten sind ein wichtiger Bestandteil in der Herstellung von Arzneimitteln. Auch logistische Probleme könnten auftreten, die sich dann auf die Versorgung auswirken könnten. Die Arzneimittel-Branche ist global angelegt, mit vielen Produktionsstätten in Asien. Vor allem Wirkstoffe und Hilfsstoffe werden dort hergestellt und zur weiteren Verarbeitung dann in andere Länder transportiert.
Industrie
Das hängt stark von der Dauer des Kriegs und der Blockade der Schiffstransporte ab. Es gibt aber bei gewissen Industrieprodukten und Vorprodukten (Schmierstoffe, Dieselmotorzusatz AdBlue, Helium sowie weitere petrochemische Erzeugnisse) Versorgungsrisiken.