Versorgungslage der Schweiz infolge des Iran-Kriegs
Die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten ist gegenwärtig sichergestellt: Die Waren sind für den Schweizer Markt verfügbar und alle Verkehrsträger können ohne Einschränkungen genutzt werden. Die Wirtschaftliche Landesversorgung verfolgt die Lage genau und arbeitet eng mit allen relevanten Akteuren zusammen.
Die Situation im Nahen und mittleren Osten hat derzeit keine direkten mengenmässigen Auswirkungen auf die Versorgung der Schweiz. Indirekte Auswirkungen über die Weltmärkte sind mittel- und langfristig möglich. Diese sind heute noch nicht abschätzbar und hängen vor allem von der Entwicklung und Dauer des Konflikts ab (insbesondere Blockade der Strasse von Hormus und Ausmass der Schäden an Erdöl-Infrastrukturen).
Die Akteure der Wirtschaftlichen Landesversorgung beobachten die Situation. Für den Fall eines Versorgungsengpasses sind entsprechende Massnahmen vorbereitet. Der Bund kann, falls nötig, Pflichtlager freigeben. Diese decken den nationalen Bedarf von 3 bis 4,5 Monaten ab.
FAQ
Ja, die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten ist derzeit sichergestellt.
Zurzeit hat der Iran-Krieg keine mengenmässigen Auswirkungen auf die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen. Indirekte Auswirkungen über die Weltmärkte können aber nicht ausgeschlossen werden, etwa wenn wichtige Produktionsstandorte Versorgungsprobleme haben.
Die Wirtschaftliche Landesversorgung hat verschiedene Massnahmen vorbereitet. Diese kommen zum Einsatz, wenn die Wirtschaft die Versorgung nicht mehr selbständig sicherstellen und der Inlandbedarf nicht mehr gedeckt werden kann. Der Bund kann dann beispielsweise Pflichtlager freigeben.
Bei Benzin, Dieselöl und Heizöl extraleicht decken die Pflichtlager den nationalen Bedarf während 4,5 Monate. Beim Flugpetrol beträgt die Bedarfsdeckung 3 Monate. Die Pflichtlager gehören den Unternehmen. Der Bund hat nur den Schlüssel dazu, das heisst, er bestimmt, ob Pflichtlager freigegeben werden oder nicht.
Die Mengen aus den Pflichtlagern werden über die üblichen Handels- und Vertriebskanäle (Grosshandel, Tankstellen, Heizölhandel) dem Markt zugeführt. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Mengen aus Pflichtlagern oder aus freien Lagern.
Die Internationale Energieagentur (IEA) hat ihre Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, freiwillig strategische Ölreserven freizugeben, um sie dem Markt zur Verfügung zu stellen und den Versorgungsausfall aufgrund der faktischen Schliessung der Strasse von Hormus auszugleichen. Dieser Aufruf zielt darauf ab, dem Preisanstieg entgegenzuwirken.
Die am 11. März 2026 kommunizierte freiwillige collective action der IEA überlässt es den einzelnen Ländern zu entscheiden, in welchem Ausmass und über welchen Zeithorizont Reserven oder Pflichtlager freigegeben werden. Da es sich um eine freiwillige collective action handelt und die Versorgung in der Schweiz zurzeit gesichert ist, hat die Schweiz zurzeit keine gesetzliche Grundlage, um Pflichtlager freizugeben.
Die Preise für Düngemittel sind deutlich gestiegen. Eine Störung der Versorgung in der Schweiz zeichnet sich derzeit jedoch nicht ab. Die Situation wird weiterhin aufmerksam beobachtet – auch im Austausch mit unserer Miliz und den relevanten Partnern entlang der Versorgungskette.
Für den Fall, dass sich die Lage unerwartet verschärfen und es zu einer Mangellage kommen sollte, stehen bewährte Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Pflichtlager für Stickstoffdünger, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden könnte, um die Versorgung zu stabilisieren.