Versorgungslage der Schweiz infolge des Iran-Kriegs
Die Versorgung der Schweiz mit allen Mineralölprodukten ist derzeit weiterhin gewährleistet: Fertigprodukte und Rohöl für den Schweizer Markt sind verfügbar und es können alle Verkehrsträger für die Versorgung genutzt werden.
Die Entwicklung des Iran-Kriegs und des Zugangs zur Strasse von Hormus sind zurzeit nicht absehbar. Die globale Versorgungslage bleibt unverändert angespannt. Die Normalisierung der Versorgung nach einem allfälligen Ende des Konflikts wird Monate dauern (Reparatur und Wiederinbetriebnahme der Energieinfrastrukturen; Zeitbedarf bis erste Schiffe mit Ware wieder in Europa ankommen).
Für Mai 2026 ist mit reduzierten Lieferungen nach Europa zu rechnen. Unter der Voraussetzung, dass die den Importeuren bestätigten Mengen geliefert werden (d.h. keine zusätzlichen Versorgungsstörungen), wird die Versorgung der Schweiz im Mai wie folgt beurteilt:
Benzin, Dieselöl und Heizöl: Die Versorgung ist derzeit voraussichtlich bis Ende Mai 2026 gesichert.
Flugpetrol: Die Versorgung ist voraussichtlich bis Ende Mai 2026 gesichert.
Verlässliche Informationen zum Juni lassen sich zurzeit nicht machen, da Bestätigungen für Lieferungen von bestellten Mengen ausstehen. In der Woche nach Pfingsten sollten verlässliche Aussagen zur Versorgungslage im Juni möglich sein. Erste Informationen deuten auf eine vorsichtig optimistische Einschätzung hin. Die Versorgungslage kann sich allerdings sehr rasch ändern.
Die Akteure der Wirtschaftlichen Landesversorgung beobachten die Situation genau. Für den Fall eines Versorgungsengpasses sind entsprechende Massnahmen vorbereitet. Der Bund kann, falls nötig, Pflichtlager freigeben. Siehe auch hier: Pflichtlagersortiment
Lagebericht der Wirtschaftlichen Landesversorgung
Im Lagebericht finden Sie Informationen zur aktuellen Versorgungslage in allen Bereichen der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Er wird regelmässig aktualisiert.
Für alle Pflichtlager bestehen Zielvorgaben (Soll-Mengen), um die Versorgungssicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Diese Soll-Mengen werden – mit Ausnahme der Arzneimittel – auf Grundlage des durchschnittlichen Absatzes der vergangenen drei Jahre berechnet. Die effektiv gelagerte Menge (Ist-Menge) kann in einzelnen Bereichen von der Zielvorgabe abweichen. Die Zielvorgaben sind jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres zu erreichen. Meistens liegt die Zielvorgabe bei drei bis vier Monaten.
Beim Flugpetrol reicht die Bedarfsdeckung aktuell nicht für die vorgesehenen 90 Tage, sondern für rund 71 Tagen. Bei Heizöl, Autobenzin und Dieselöl liegt die Menge über dem Soll-Bestand.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sowohl die Soll- als auch die Ist-Werte der Pflichtlager rechnerische Grössen darstellen. Sie geben die theoretische Reichweite der Pflichtlager unter der Annahme an, dass keine Importe mehr möglich sind und der Verbrauch auf dem aktuellen Niveau verbleibt. Diese Annahmen entsprechen jedoch nicht der realen Krisenerfahrung. Auch in den schwersten Versorgungskrisen der Vergangenheit – etwa während der Ölkrise 1973 oder der COVID‑19‑Pandemie im Jahr 2020 – konnten weiterhin Importe getätigt werden. Gleichzeitig haben diese Krisen gezeigt, dass der Verbrauch in Mangellagen deutlich zurückgeht. In der Praxis können Versorgungslücken deshalb mit den Pflichtlagern wesentlich länger überbrückt werden, als es die rechnerischen Soll- und Ist-Werte der Pflichtlager auf den ersten Blick vermuten lassen.
Hier eine Übersicht für die Pflichtlager der Mineralölprodukte:
Die temporäre Unterschreitung beim Flugpetrol ist auf zwei wesentliche Faktoren zurückzuführen:
Die Berechnung der Pflichtlagermengen basiert auf dem Durchschnittsabsatz der vergangenen drei Jahre. Seit dem Ende der COVID‑19‑Pandemie ist der Absatz von Flugpetrol deutlich angestiegen. Die daraus resultierenden zusätzlichen Pflichtlagermengen müssen zeitverzögert aufgebaut werden. In der Übergangsphase liegt die Pflichtlagermenge daher unter dem Niveau, das sich aus der jüngsten, stark gestiegenen Nachfrage ergeben würde.
Marktverschiebungen haben bei den Importeuren Auswirkungen auf die Anpassung der Pflichtlager. Neu-Importeure verfügen über eine gesetzliche Frist von drei Jahren zur Erfüllung ihres Pflichtlageranteils. Bestehenden Pflichtlagerhaltern wird für eine reguläre, absatzbedingte Erhöhung der Pflichtlager ein Zeitraum von einem Jahr eingeräumt. Diese Anpassungen erfolgen schrittweise und planbar, da die zusätzlich einzulagernden Mengen logistisch koordiniert und ergänzend zur laufenden ordentlichen Versorgung importiert werden müssen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sowohl die Soll- als auch die Ist-Werte der Pflichtlager rechnerische Grössen darstellen. Sie geben die theoretische Reichweite der Pflichtlager unter der Annahme an, dass keine Importe mehr möglich sind und der Verbrauch auf dem aktuellen Niveau verbleibt. Diese Annahmen entsprechen jedoch nicht der realen Krisenerfahrung.
Auch in den schwersten Versorgungskrisen der Vergangenheit – etwa während der Ölkrise 1973 oder der COVID‑19‑Pandemie im Jahr 2020 – konnten weiterhin Importe getätigt werden. Gleichzeitig haben diese Krisen gezeigt, dass der Verbrauch in Mangellagen deutlich zurückgeht. In der Praxis können Versorgungslücken deshalb mit den Pflichtlagern wesentlich länger überbrückt werden, als es die rechnerischen Soll- und Ist-Werte der Pflichtlager auf den ersten Blick vermuten lassen.
Die Wirtschaftliche Landesversorgung hat verschiedene Massnahmen vorbereitet. Diese kommen zum Einsatz, wenn die Wirtschaft die Versorgung nicht mehr selbständig sicherstellen und der Inlandbedarf nicht mehr gedeckt werden kann. Der Bund kann dann beispielsweise Pflichtlager freigeben.
Energie
Bei Bezügen aus den Pflichtlagern kommt die Pflichtlagerware auf den üblichen Kanälen auf den Markt und somit auch zu den üblichen Marktteilnehmern. Daher gibt es keine prioritäre Behandlung gewisser Branchen oder Dienstleister.
Bisher wurden die Freigaben der Pflichtlager so ausgelegt, dass die gesamte Nachfrage –über die üblichen Markttransaktionen durch die Akteure der Wirtschaft- gedeckt werden konnte. Wichtig ist, dass in dieser Situation davon auszugehen ist, dass:
- weiterhin Importe möglich sein werden, einfach in eingeschränktem Masse - die höheren Preise zu einer Nachfragereduktion führen und somit auch eine kleinere Nachfrage gedeckt werden muss.
Die Schweiz ist als Nicht-Mitglied der Europäischen Union nicht an die «Energiesolidarität» gebunden. Gleichzeitig ist die Schweiz an einem in Europa koordinerten Vorgehen interessiert. Die Lieferketten und Märkte sind eng miteinander verknüpft.
Die Pflichtlager müssen von den Unternehmen angelegt werden zur Stützung des Angebotes in der Schweiz. Diese Ware dient grundsätzlich zur Abwendung oder Minderung einer schweren Mangellage in der Schweiz. Werden Pflichtlager freigegeben, muss die Ware von den Unternehmen über die normalen Versorgungskanäle auf den Schweizer Markt gebracht werden. Am Verkaufspunkt wird nicht unterschieden, ob die Ware aus einem freien Lager oder einem Pflichtlager stammt.
Unsere Nachbarländer verfügen ebenfalls über Pflichtlager für Benzin und Diesel die genutzt werden können um eine Mangellage abzuwenden. «Tanktourismus» ist ein normales Phänomen, wenn Länder unterschiedliche Treibstoffpreise haben. Allerdings lohnt sich der Umweg nur in einem begrenzten Radius, da sonst der Mehrverbrauch die Ersparnis wieder zunichtemachen würde. Aktuell sind die Treibstoffpreise in der Schweiz im Vergleich zu Italien und Österreich eher höher und im Vergleich zu Deutschland eher tiefer. Betreffend Frankreich besteht aktuell keine klare Preisdifferenz.
Tanktourismus in der Luftfahrt ist wenig reguliert. Eine Regelung der EU, welche auch in der Schweiz übernommen wurde, besagt, dass mindestens 90% des benötigten Treibstoffs für den nächsten Flug am jeweiligen Abflugflughafen getankt werden muss. Dies muss pro Flughafen im Jahresmittel eingehalten und rapportiert werden. Für Mengen, die aufgrund einer Mangelversorgung weniger vertankt werden, kann jedoch eine Ausnahme beantragt werden. Damit ist die Bestimmung im Kontext einer Mangellage nicht entscheidend. Der Vollzug dieser Bestimmung ist europäisch koordiniert, in der Schweiz ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dafür zuständig.
Limitiert ist der Handlungsspielraum durch die Tankkapazitäten der eingesetzten Flugzeuge. Zudem führt zusätzliches Kerosin zu erhöhtem Gewicht, was den Treibstoffbedarf und damit den Kostendruck weiter erhöht. Auch verfügen die anderen europäischen Länder ebenfalls über Flugpetrolpflichtlager die genutzt werden können, um eine Mangellage abzuwenden.
Flugpetrol und Kerosin sind zwei Begriffe für das gleiche Produkt. Der Begriff Flugpetrol ist vor allem in der deutschsprachigen Schweiz geläufig. Flugbenzin wird hauptsächlich bei Kleinflugzeugen und Sportflugzeugen mit Kolbenmotoren verwendet und ist für die Landesversorgung nicht relevant.
Ja, die Gasversorgung ist ebenfalls betroffen. Iran ist einer der weltgrössten Erdgasproduzenten und Katar ist eine der führenden Exportnationen von Flüssigerdgas (LNG). Das Auffüllen der europäischen Speicher für den Winter 2026/27 wird zur grossen Herausforderung. Die Schweizer Versorgung hängt von den Speichern in Europa ab. Da die Schweiz über keine eigenen Erdgasspeicher verfügt, sind die Regionalnetzbetreiber gehalten 15% des durchschnittlichen Schweizer Verbrauchs in ausländischen Speicher vorzuhalten. (SR 531.82 - Verordnung vom 18. Mai 2022 über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung | Fedlex). Die Akteure aus Wirtschaft und Bund erarbeiten und evaluieren Massnahmen, um die Gasversorgung im nächsten Winter sicher zu stellen.
Weitere Pflichtlagerwaren
An Pflichtlager gehalten werden Nahrungs- und Futtermittel, Energieträger, Heilmittel, Dünger sowie kleine Mengen an Kunstoffgranulaten für die Herstellung von Verpackungen. Die Pflichtlager decken den Bedarf im Inland während 2 bis 6 Monaten. Für alle Pflichtlager bestehen Zielvorgaben (Soll-Mengen). Diese Soll-Mengen werden unterschiedlich berechnet, beispielsweise auf Grundlage des durchschnittlichen Absatzes der vergangenen drei Jahre. Beim Dünger hingegen entspricht die Pflichtlagermenge einem Drittel des Durchschnitts der vier höchsten Importjahre der letzten fünf Jahre.
Die effektiv gelagerte Menge (Ist-Menge) weicht oft von der Zielvorgabe ab, da Anpassungen insbesondere bei Massengütern eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Ernährung
Beim Weizen mit zweiseitiger Nutzung liegt die effektive Menge deutlich über dem Soll-Wert. Der Grund dafür ist, dass Weizen sowohl zur Versorgung der Bevölkerung als auch als Futtermittel für die Tiere verwendet werden kann. Der höhere Lagerbestand dient als Ausgleich dafür, dass weniger Energieträger zu Futterzwecken bevorratet werden.
Bei den Energieträgern zu Futterzwecken liegt der Ist-Wert deutlich unter dem Soll-Wert. Der Grund dafür ist, dass Weizen mit zweiseitiger Nutzung in einer den Sollwert übersteigenden Menge gelagert wird. Dieser Weizen könnte sowohl für die Versorgung der Bevölkerung als auch als Futtermittel eingesetzt werden und dient damit als Ausgleich für die geringere Bevorratung von Energieträgern.
Die Pflichtlager für Raps-Saatgut wurden bis Ende 2024 zu zwei Dritteln aufgebaut. Da für diese Pflichtlager eine neue Lösung erarbeitet wird, ist der weitere Aufbau in den Jahren 2025 und 2026 sistiert, bis die neue Regelung umgesetzt werden kann.
Dünger
Der Ist-Wert bei den Düngemitteln liegt derzeit über dem Soll-Wert. Der Grund dafür ist die Anpassung der Verordnung zur Pflichtlagerhaltung von Düngemitteln im Jahr 2025 sowie die in den letzten Jahren kontinuierlich rückläufige in Verkehr gebrachte Menge an mineralischem Stickstoffdünger. Infolgedessen wird die eingelagerte Menge an Düngemitteln bis Mai 2027 schrittweise reduziert.
Die Preise für Düngemittel sind deutlich gestiegen. Eine Störung der Versorgung in der Schweiz zeichnet sich derzeit jedoch nicht ab. Die Situation wird weiterhin aufmerksam beobachtet – auch im Austausch mit unserer Miliz und den relevanten Partnern entlang der Versorgungskette.
Für den Fall, dass sich die Lage unerwartet verschärfen und es zu einer Mangellage kommen sollte, stehen bewährte Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Pflichtlager für Stickstoffdünger, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden könnte, um die Versorgung zu stabilisieren.
Heilmittel und Medizinprodukte
Aktuell ist die Versorgung mit Arzneimitteln in der Schweiz nicht vom Iran-Krieg betroffen. Der Krieg könnte aber auch Auswirkungen haben auf die Arzneimittelversorgung. Je nach Entwicklung und Dauer des Krieges können Folgen in der Produktion von Arzneimitteln spürbar werden. Petrochemische Komponenten sind ein wichtiger Bestandteil in der Herstellung von Arzneimitteln. Auch logistische Probleme könnten auftreten, die sich dann auf die Versorgung auswirken könnten. Die Arzneimittel-Branche ist global angelegt, mit vielen Produktionsstätten in Asien. Vor allem Wirkstoffe und Hilfsstoffe werden dort hergestellt und zur weiteren Verarbeitung dann in andere Länder transportiert.
Industrie
Das hängt stark von der Dauer des Kriegs und der Blockade der Schiffstransporte ab. Es gibt aber bei gewissen Industrieprodukten und Vorprodukten (Schmierstoffe, Dieselmotorzusatz AdBlue, Helium sowie weitere petrochemische Erzeugnisse) Versorgungsrisiken.