Versorgungslage der Schweiz infolge des Iran-Kriegs
Die Versorgung der Schweiz mit allen Mineralölprodukten ist derzeit weiterhin gewährleistet: Fertigprodukte und Rohöl für den Schweizer Markt sind verfügbar und es können alle Verkehrsträger für die Versorgung genutzt werden.
Die Entwicklung des Iran-Kriegs und des Zugangs zur Strasse von Hormus sind zurzeit nicht absehbar. Die globale Versorgungslage bleibt unverändert angespannt. Die Normalisierung der Versorgung nach einem allfälligen Ende des Konflikts wird Monate dauern (Reparatur und Wiederinbetriebnahme der Energieinfrastrukturen; Zeitbedarf bis erste Schiffe mit Ware wieder in Europa ankommen).
Für Mai 2026 ist mit reduzierten Lieferungen nach Europa zu rechnen. Unter der Voraussetzung, dass die den Importeuren bestätigten Mengen geliefert werden (d.h. keine zusätzlichen Versorgungsstörungen), wird die Versorgung der Schweiz im Mai wie folgt beurteilt:
Benzin, Dieselöl und Heizöl: Die Versorgung ist derzeit voraussichtlich bis Ende Mai 2026 gesichert.
Flugpetrol: Die Versorgung ist voraussichtlich bis Ende Mai 2026 gesichert.
Die Akteure der Wirtschaftlichen Landesversorgung beobachten die Situation genau. Für den Fall eines Versorgungsengpasses sind entsprechende Massnahmen vorbereitet. Der Bund kann, falls nötig, Pflichtlager freigeben. Siehe auch hier: Pflichtlagersortiment
Lagebericht der Wirtschaftlichen Landesversorgung
Im Lagebericht finden Sie Informationen zur aktuellen Versorgungslage in allen Bereichen der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Er wird regelmässig aktualisiert.
Für alle Pflichtlager bestehen Zielvorgaben (Soll-Mengen), um die Versorgungssicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Diese Soll-Mengen werden – mit Ausnahme der Arzneimittel – auf Grundlage des durchschnittlichen Absatzes der vergangenen drei Jahre berechnet. Die effektiv gelagerte Menge (Ist-Menge) kann in einzelnen Bereichen von der Zielvorgabe abweichen. Die Zielvorgaben sind jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres zu erreichen. Meistens liegt die Zielvorgabe bei drei bis vier Monaten.
Beim Flugpetrol reicht die Bedarfsdeckung aktuell nicht für die vorgesehenen 90 Tage, sondern für rund 71 Tagen. Bei Heizöl, Autobenzin und Dieselöl liegt die Menge über dem Soll-Bestand.
Hier eine Übersicht für die Pflichtlager der Mineralölprodukte:
Die temporäre Unterschreitung beim Flugpetrol ist auf zwei wesentliche Faktoren zurückzuführen:
Die Berechnung der Pflichtlagermengen basiert auf dem Durchschnittsabsatz der vergangenen drei Jahre. Seit dem Ende der COVID‑19‑Pandemie ist der Absatz von Flugpetrol deutlich angestiegen. Die daraus resultierenden zusätzlichen Pflichtlagermengen müssen zeitverzögert aufgebaut werden. In der Übergangsphase liegt die Pflichtlagermenge daher unter dem Niveau, das sich aus der jüngsten, stark gestiegenen Nachfrage ergeben würde.
Marktverschiebungen haben bei den Importeuren Auswirkungen auf die Anpassung der Pflichtlager. Neu-Importeure verfügen über eine gesetzliche Frist von drei Jahren zur Erfüllung ihres Pflichtlageranteils. Bestehenden Pflichtlagerhaltern wird für eine reguläre, absatzbedingte Erhöhung der Pflichtlager ein Zeitraum von einem Jahr eingeräumt. Diese Anpassungen erfolgen schrittweise und planbar, da die zusätzlich einzulagernden Mengen logistisch koordiniert und ergänzend zur laufenden ordentlichen Versorgung importiert werden müssen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sowohl die Soll- als auch die Ist-Werte der Pflichtlager rechnerische Grössen darstellen. Sie geben die theoretische Reichweite der Pflichtlager unter der Annahme an, dass keine Importe mehr möglich sind und der Verbrauch auf dem aktuellen Niveau verbleibt. Diese Annahmen entsprechen jedoch nicht der realen Krisenerfahrung.
Auch in den schwersten Versorgungskrisen der Vergangenheit – etwa während der Ölkrise 1973 oder der COVID‑19‑Pandemie im Jahr 2020 – konnten weiterhin Importe getätigt werden. Gleichzeitig haben diese Krisen gezeigt, dass der Verbrauch in Mangellagen deutlich zurückgeht. In der Praxis können Versorgungslücken deshalb mit den Pflichtlagern wesentlich länger überbrückt werden, als es die rechnerischen Soll- und Ist-Werte der Pflichtlager auf den ersten Blick vermuten lassen.
Ja, die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten ist derzeit sichergestellt.
Zurzeit hat der Iran-Krieg keine mengenmässigen Auswirkungen auf die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen. Indirekte Auswirkungen über die Weltmärkte können aber nicht ausgeschlossen werden, etwa wenn wichtige Produktionsstandorte Versorgungsprobleme haben.
Die Wirtschaftliche Landesversorgung hat verschiedene Massnahmen vorbereitet. Diese kommen zum Einsatz, wenn die Wirtschaft die Versorgung nicht mehr selbständig sicherstellen und der Inlandbedarf nicht mehr gedeckt werden kann. Der Bund kann dann beispielsweise Pflichtlager freigeben.
Bei Benzin, Dieselöl und Heizöl extraleicht liegt der Soll-Bedarf der Pflichtlager bei 4,5 Monate. Beim Flugpetrol beträgt der Soll-Bedarf 3 Monate. Die Pflichtlager gehören den Unternehmen. Der Bund hat nur den Schlüssel dazu, das heisst, er bestimmt, ob Pflichtlager freigegeben werden oder nicht.
Die Mengen aus den Pflichtlagern werden über die üblichen Handels- und Vertriebskanäle (Grosshandel, Tankstellen, Heizölhandel) dem Markt zugeführt. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Mengen aus Pflichtlagern oder aus freien Lagern.
Die Internationale Energieagentur (IEA) hat ihre Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, freiwillig strategische Ölreserven freizugeben, um sie dem Markt zur Verfügung zu stellen und den Versorgungsausfall aufgrund der faktischen Schliessung der Strasse von Hormus auszugleichen. Dieser Aufruf zielt darauf ab, dem Preisanstieg entgegenzuwirken.
Die am 11. März 2026 kommunizierte freiwillige collective action der IEA überlässt es den einzelnen Ländern zu entscheiden, in welchem Ausmass und über welchen Zeithorizont Reserven oder Pflichtlager freigegeben werden. Da es sich um eine freiwillige collective action handelt und die Versorgung in der Schweiz zurzeit gesichert ist, hat die Schweiz zurzeit keine gesetzliche Grundlage, um Pflichtlager freizugeben.
Die Preise für Düngemittel sind deutlich gestiegen. Eine Störung der Versorgung in der Schweiz zeichnet sich derzeit jedoch nicht ab. Die Situation wird weiterhin aufmerksam beobachtet – auch im Austausch mit unserer Miliz und den relevanten Partnern entlang der Versorgungskette.
Für den Fall, dass sich die Lage unerwartet verschärfen und es zu einer Mangellage kommen sollte, stehen bewährte Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Pflichtlager für Stickstoffdünger, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden könnte, um die Versorgung zu stabilisieren.