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Veröffentlicht am 10. März 2026

Umsetzung VTM

Damit Trinkwasser immer in der gewünschten Qualität und Menge verfügbar ist, braucht es resiliente und sichere Wasserversorgungssysteme. Diese Versorgungssysteme werden in der Regel von den Gemeinden betrieben, von den Kantonen beaufsichtigt und vom Bund im Sinne der Wirtschaftlichen Landesversorgung mit der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM), welche seit dem 1. Oktober 2020 in Kraft ist, ergänzend geregelt.

Ausgangslage

Die Hoheit über Wassernutzung und Wasserversorgung liegt bei den Kantonen. Für die Wasserversorgung in schweren Mangellagen gibt es die VTM-Verordnung. Die Umsetzung der Verordnung erfolgt durch die Kantone, Gemeinden und Wasserversorgungen. Die Formulierungen in der VTM sind bewusst generell gehalten. So behalten die Kantone die nötige Flexibilität, um im Vollzug auf die kantonalen Eigenheiten Rücksicht nehmen zu können.

Mit der Umsetzung der VTM sollen die folgenden drei Ziele berücksichtigt werden:

  • jederzeit sichergestellte Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Trinkwasser (sowohl im Normalbetrieb wie auch bei Betriebsstörungen und in schweren Mangellagen)
  • widerstandsfähige, möglichst ausfallsichere Wasserversorgungssysteme
  • umgesetzte Krisenvorsorge sowie geklärte Schnittstellen und funktionierende Notfallkonzepte zur Krisenbewältigung

Verordnung über die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM)


Krisenvorsorge und -bewältigung

Gute Verfahrenspraxis (GVP)

Sicherstellung der Wasserversorgung und Stärkung ihrer Resilienz

Die VTM fokussiert auf schwere Trinkwassermangellagen, setzt aber bei der Resilienz der Versorgungssysteme an; u.a. bei der guten Verfahrenspraxis (GVP), damit kurzzeitige Betriebsstörungen (möglichst) rasch behoben werden können und schwere Mangellagen (möglichst) gar nicht erst entstehen. So verpflichtet beispielsweise der Artikel 4 der VTM die Kantone zu einer Reihe von Vorbereitungsmassnahmen. Der Artikel 6 der VTM verlangt, dass die Wasserversorgungen die erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung schwerer Mangellagen treffen sowie in organisatorischer und technischer Hinsicht innerhalb bezeichneter Versorgungsgebiete zusammenarbeiten. Daraus lassen sich wertvolle Synergien zu bewährten kantonalen Planungsinstrumenten wie den Generellen und Regionalen Wasserversorgungsplanungen (GWP und RWP) ableiten.

Umsetzungshilfe VTM

Die Umsetzungshilfe konkretisiert die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM). Sie dient den involvierten Akteuren als Grundlage zur Planung, Vorbereitung und Bewältigung von Versorgungskrisen im Trinkwasserbereich.

Best Practices und Umsetzungsbeispiele

Allgemeine Grundlagen

Gute Verfahrenspraxis (GVP)
Leitlinie für gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen, SVGW, 2023

Generelle Wasserversorgungsplanungen (GWP und Verbands-GWP)
Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP), Leitfaden, KVU Ost, 2017
Empfehlung; Muster-GWP (Generelle Wasserversorgungsplanung), SVGW, 2019

Regionale Wasserplanung
Praxisbeispiel Kanton Basel-Landschaft

Arbeiten des BAFU
Wasserressourcenmanagement BAFU
Grundlagenbericht Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement (Postulatsbericht 18.3610), BAFU, 2021

Krisenvorsorge und -bewältigung

Regionale VTM-Konzepte und VTM-Dokumentationen

Anleitung Konzept TWM, Kanton Luzern, 2023
Handbuch zur Erstellung einer Dokumentation zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen, Kanton Graubünden, 2018
Wegleitung für die Planung und Realisierung der Trinkwasserversorgung in Notlagen, SVGW, 2007

Unverzichtbare Anlagen
Unverzichtbare Anlagen in der Wasserversorgung - Methoden zur Bestimmung der unverzichtbaren Anlagen nach Art. 4 VTM (Anhang – Excel Tabelle mit Bewertungskriterien)

Weitere Dokumente
Notvorrat
Merkblatt; Abkochvorschrift, SVGW, 2014
Vollzugshilfe zu Notstromaggregaten in Grundwasserschutzzonen, Kanton Zürich, 2023