Umsetzung VTM
Damit Trinkwasser immer in der gewünschten Qualität und Menge verfügbar ist, braucht es resiliente und sichere Wasserversorgungssysteme. Diese Versorgungssysteme werden in der Regel von den Gemeinden betrieben, von den Kantonen beaufsichtigt und vom Bund im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung mit der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM), welche seit dem 1. Oktober 2020 in Kraft ist, ergänzend geregelt.
Ausgangslage
Die Hoheit über Wassernutzung und Wasserversorgung liegt bei den Kantonen. Für die Wasserversorgung in schweren Mangellagen gibt es die VTM-Verordnung. Die Umsetzung der Verordnung erfolgt durch die Kantone, Gemeinden und Wasserversorgungen. Die Formulierungen in der VTM sind bewusst generell gehalten. So behalten die Kantone die nötige Flexibilität, um im Vollzug auf die kantonalen Eigenheiten Rücksicht nehmen zu können.
Mit der Umsetzung der VTM sollen die folgenden drei Ziele berücksichtigt werden:
- jederzeit sichergestellte Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Trinkwasser (sowohl im Normalbetrieb wie auch bei Betriebsstörungen und in schweren Mangellagen)
- widerstandsfähige, möglichst ausfallsichere Wasserversorgungssysteme
- umgesetzte Krisenvorsorge sowie geklärte Schnittstellen und funktionierende Notfallkonzepte zur Krisenbewältigung
Verordnung über die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM)
Krisenvorsorge und -bewältigung
Gute Verfahrenspraxis (GVP)
Sicherstellung der Wasserversorgung und Stärkung ihrer Resilienz
Die VTM fokussiert auf schwere Trinkwassermangellagen, setzt aber bei der Resilienz der Versorgungssysteme an; u.a. bei der guten Verfahrenspraxis (GVP), damit kurzzeitige Betriebsstörungen (möglichst) rasch behoben werden können und schwere Mangellagen (möglichst) gar nicht erst entstehen. So verpflichtet beispielsweise der Artikel 4 der VTM die Kantone zu einer Reihe von Vorbereitungsmassnahmen. Der Artikel 6 der VTM verlangt, dass die Wasserversorgungen die erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung schwerer Mangellagen treffen sowie in organisatorischer und technischer Hinsicht innerhalb bezeichneter Versorgungsgebiete zusammenarbeiten. Daraus lassen sich wertvolle Synergien zu bewährten kantonalen Planungsinstrumenten wie den Generellen und Regionalen Wasserversorgungsplanungen (GWP und RWP) ableiten.




