Über uns
Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) verbindet Fähigkeiten, Expertise und Kompetenzen von Wirtschaft und Behörden mit dem Ziel, die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.
Themen

Portrait
Zur Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) gehören im Kern 250 ernannte WL-Fachexpertinnen und -experten aus Wirtschaft und Behörden sowie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). WL-Massnahmen dienen der Vorbeugung oder der Bewältigung einer schweren Mangellage an lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. An der Spitze der WL steht der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung (DWL). Er ist zugleich Direktor des Bundesamtes.

Organisation
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL ist die Schaltstelle für die Akteure der Landesversorgung. Es koordiniert die Vorbereitung und in Mangellagen die Umsetzung von geeigneten Massnahmen. Im Weiteren beaufsichtigt das BWL die Pflichtlagerhaltung. Kommt es zu Mangellagen übernimmt das BWL eine Schlüsselrolle bei der Kommunikation von getroffenen Massnahmen an die Wirtschaft und Bevölkerung. Zu den Akteuren der wirtschaftlichen Landesversorgung gehören neben dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung das Milizkader, die kantonalen Delegierten sowie weitere Bundesstellen und die Armee.

Gesetzlicher Auftrag & Reform
Die wirtschaftliche Landesversorgung in der Schweiz ist Aufgabe der Wirtschaft. Art. 102 der Bundesverfassung überträgt dem Bund einen Versorgungsauftrag unter anderem in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Das Landesversorgungsgesetz (LVG) setzt diesen Auftrag um und stattet dabei den Bundesrat mit weitreichenden Kompetenzen aus. Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL), eine Partnerschaft von Staat und Wirtschaft, ist zuständig für die Vorbereitung und Umsetzung von Massnahmen gegen Mangellagen. Zur Stärkung der WL werden im Zuge einer Reform das Gesetz, die Geschäftsordnung und die Strategie überarbeitet.