Portrait
Die Organisation der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) besteht aus dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Kantone sowie weiteren Bundesstellen. Die WL stellt die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen auch bei schweren Mangellagen sicher.
Wirtschaft und Staat arbeiten zusammen
Die WL basiert auf der engen Zusammenarbeit von Wirtschaft und Staat zur Vorbereitung geeigneter Massnahmen für Mangellagen in verschiedenen Bereichen. Fachleute aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen übernehmen dabei eine zentrale Rolle. Sie arbeiten als Milizionäre in der WL mit und bringen ihre Erfahrung ein. Dadurch können auch in Krisenzeiten das professionelle Wissen und die Strukturen der Privatwirtschaft genutzt werden. In der heutigen, globalisierten Wirtschaft ist vernetztes Fachwissen essenziell, um den Versorgungsauftrag effektiv zu erfüllen.
Auf dem Gebiet der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern gibt es Instrumente zur Erhöhung des Angebots und solche zur Lenkung der Nachfrage, bei den lebenswichtigen Dienstleistungen steht deren Aufrechterhaltung oder die Priorisierung von Leistungen im Vordergrund. Tritt eine Mangellage ein, trifft die WL-Organisation zuerst Massnahmen auf der Angebotsseite. Dies sind zum Beispiel Pflichtlagerfreigaben, Importförderung oder Exportbeschränkungen. Reichen die angebotsseitigen Massnahmen zur Behebung einer Mangellage nicht aus, werden Massnahmen auf der Nachfrageseite getroffen. In Frage kommen beispielsweise die Kontingentierung von Strom für Grosskunden und die Rationierung von Treibstoff oder Nahrungsmitteln. Die Sicherstellung der Landesversorgung bleibt jedoch in erster Linie Sache der Wirtschaft.
Vorbereitung und Intervention
Die WL fokussiert ihre Bemühungen auf Vorsorge und Bewältigung.
Vorsorge
Um staatliche Eingriffe in den Markt so lange wie möglich zu vermeiden, entwickeln Wirtschaft und Staat gemeinsam Massnahmen zur Stärkung der Versorgungsprozesse. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Lagerpflicht lebenswichtiger Güter.
Bewältigung
Wenn die Wirtschaft ihren Versorgungsauftrag in einer Mangellage nicht mehr selber wahrnehmen kann, darf der Bundesrat zeitlich begrenzt in das Marktgeschehen eingreifen. In aller Regel kommen zuerst Massnahmen auf der Angebotsseite zum Einsatz.
Beispiele für Bewirtschaftungsmassnahmen sind:
- Pflichtlagerfreigaben beim Mineralöl
Im Herbst 2022 waren die Rhein-Pegelstände historisch tief. Gleichzeitig gab es grosse Probleme bei internationalen Bahntransporten. Es drohte ein Engpass in der Versorgung mit Mineralölprodukten. Mit Pflichtlagerware konnte der Normalbedarf jederzeit gedeckt werden. - Kapazitätserhöhungen im Strassengütertransport
Zur Erhöhung der Kapazitäten im Strassentransport lebenswichtiger Güter wurden während der Corona-Pandemie Sonntags- und Nachtfahrverbote aufgehoben. - Verwendungsbeschränkungen beim Tollwutimpfstoff
Beim Tollwutimpfstoff wurde im Zusammenhang mit der Freigabe Pflichtlager im Februar 2024 die Verwendung der Pflichtlagerware beschränkt auf Personen, die mit dem Krankheitserreger Kontakt hatten oder für die aus beruflichen Gründen eine hohe Ansteckungsgefahr besteht.
Grundsätze
Kooperation
Das System der WL beruht auf einer Kooperation zwischen Wirtschaft und Staat. Aus der gemeinsamen Expertise entstehen krisentaugliche Massnahmen auf der Basis der bestehenden Strukturen.
Subsidiarität
Die Versorgung des Landes mit Gütern und Dienstleistungen ist grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Erst wenn diese ihre Versorgungsfunktion nicht mehr selbst wahrnehmen kann, greift der Staat bei Bedarf lenkend ein.
Vernetzung
In der Organisation der WL übernehmen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Wirtschaftszweige Führungsverantwortung und bringen ihre Marktkenntnisse, ihr Fachwissen und ihr Netzwerk ein. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz, Vollziehbarkeit und letztlich zur Umsetzung staatlicher Massnahmen.