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Portrait

Zur Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) gehören im Kern 250 ernannte WL-Fachexpertinnen und -experten aus Wirtschaft und Behörden sowie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). WL-Massnahmen dienen der Vorbeugung oder der Bewältigung einer schweren Mangellage an lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. An der Spitze der WL steht der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung (DWL). Er ist zugleich Direktor des Bundesamtes.

Wirtschaft und Staat arbeiten zusammen

In der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) arbeiten Wirtschaft und Staat eng zusammen. Fachleute aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen bringen ihre praktische Erfahrung und ihre Expertise ein. Die Verwaltung komplettiert diese mit eigenen Ideen sowie den politischen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Gemeinsam entwickelt die WL effektive, praxistaugliche und auf den bestehenden Strukturen der Wirtschaft aufbauende Massnahmen zum Umgang mit schweren Mangellagen. Über ihren Einsatz entscheidet der Bundesrat.

Bei lebenswichtigen Gütern werden WL-Massnahmen zur Erhöhung des Angebots oder zur Lenkung der Nachfrage eingesetzt. Bei lebenswichtigen Dienstleistungen steht deren Aufrechterhaltung oder die Priorisierung von Leistungen im Vordergrund.

In der Regel setzt die WL zur Bewältigung einer Mangellage beim Angebot an. Pflichtlagerfreigaben, Importförderung oder Exportbeschränkungen stärken die Angebotsseite. Nachfragelenkung ist ebenfalls möglich. In Frage kommen beispielsweise die Kontingentierung von Strom für Grosskunden und die Rationierung von Treibstoff oder Nahrungsmitteln. Alle Eingriffe in den Markt sind befristet.

Immer jedoch gilt: Die Wirtschaft versorgt das Land! Der Bund baut keine eigenen Versorgungsstrukturen auf.

Vorbereitung und Intervention

Die WL fokussiert ihre Bemühungen auf Vorsorge und Bewältigung. Ständige Aufgabe ist die Beobachtung und Analyse der Versorgungslage.

Vorsorge

Staatliche Eingriffe in den Markt gilt es so lange wie möglich zu vermeiden. Deshalb  entwickeln Wirtschaft und Staat gemeinsam Massnahmen zur Stärkung der Versorgungsprozesse. Im Vordergrund stehen selbstverständlich freiwillige Massnahmen der Wirtschaft. Wo es nicht anders geht und für das Land sinnvoll ist, schreibt der Bund in ausgewählten Bereichen die Stärkung der Widerstandsfähigkeit vor – zum Beispiel durch Lagerpflichten. Der Bevölkerung wird zudem die Vorhaltung eines Notvorrats empfohlen.

Bewältigung

Der Bundesrat darf zeitlich begrenzt in das Marktgeschehen eingreifen, wenn die Wirtschaft ihrem Versorgungsauftrag nicht mehr nachkommen kann. In aller Regel kommen zuerst Massnahmen auf der Angebotsseite zum Einsatz.

Beispiele für Bewirtschaftungsmassnahmen sind:

  • Pflichtlagerfreigaben beim Mineralöl
    Im Herbst 2022 waren die Rhein-Pegelstände historisch tief. Gleichzeitig gab es grosse Probleme bei internationalen Bahntransporten. Es drohte ein Engpass in der Versorgung mit Mineralölprodukten. Mit Pflichtlagerware konnte der Normalbedarf jederzeit gedeckt werden.
  • Kapazitätserhöhungen im Strassengütertransport
    Zur Erhöhung der Kapazitäten im Strassentransport lebenswichtiger Güter wurden während der Corona-Pandemie Sonntags- und Nachtfahrverbote aufgehoben.
  • Verwendungsbeschränkungen beim Tollwutimpfstoff
    Beim Tollwutimpfstoff wurde im Zusammenhang mit der Freigabe Pflichtlager im Februar 2024 die Verwendung der Pflichtlagerware beschränkt auf Personen, die mit dem Krankheitserreger Kontakt hatten oder für die aus beruflichen Gründen eine hohe Ansteckungsgefahr besteht.

Beobachtung und Analyse

Die WL beobachtet und analysiert ständig die Versorgungslage der lebenwichtigen Güter und Dienstleistungen. Sie erhebt dazu eigene Daten und nutzt bestehende Quellen. Sie stimmt ihre Erkenntnisse mit anderen sicherheitsrelevanten Akteuren des Bundes ab. Der Entscheid über den Einsatz und die Angemessenheit einer Massnahme und die Untersuchung der erwarteten Wirkung auf die Versorgungslage basieren auf einem integrierten Lagebild.

Grundsätze

Kooperation

Das System der WL beruht auf der Kooperation zwischen Wirtschaft und Staat. Aus der gemeinsamen Expertise entstehen effektive Massnahmen auf der Basis der bestehenden Strukturen.

Subsidiarität

Die Versorgung des Landes mit Gütern und Dienstleistungen ist grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Erst wenn diese ihre Versorgungsfunktion nicht mehr selbst wahrnehmen kann, darf der Staat eingreifen.

Vernetzung

In der Organisation der WL übernehmen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Wirtschaftszweige Verantwortung. Sie bringen ihre Marktkenntnisse, ihr Fachwissen und ihr Netzwerk ein. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz, Vollziehbarkeit und letztlich zur Umsetzung staatlicher Massnahmen.