Gesetzlicher Auftrag & Reform
Die wirtschaftliche Landesversorgung in der Schweiz ist Aufgabe der Wirtschaft. Art. 102 der Bundesverfassung überträgt dem Bund einen Versorgungsauftrag unter anderem in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Das Landesversorgungsgesetz (LVG) setzt diesen Auftrag um und stattet dabei den Bundesrat mit weitreichenden Kompetenzen aus. Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL), eine Partnerschaft von Staat und Wirtschaft, ist zuständig für die Vorbereitung und Umsetzung von Massnahmen gegen Mangellagen. Zur Stärkung der WL werden im Zuge einer Reform das Gesetz, die Geschäftsordnung und die Strategie überarbeitet.
