Newsletter der Wirtschaftlichen Landesversorgung
November 2025

Die Entwicklung der wirtschaftlichen Landesversorgung betrifft uns alle
Es gibt Organisationen und Institutionen, die erst ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken, wenn die Krise da ist. Sonst agieren sie diskret im Hintergrund und bereiten sich vor. Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) ist so eine Organisation.
Mit einem Newsletter wollen wir jetzt aber dazu beitragen, dass der Kreis der Leute grösser wird, die über die Mittel und Entwicklungen der WL informiert sind. Das Wissen, wie die WL im Krisenfall die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen gewährleistet, gibt Sicherheit.
Wir informieren fortan zwei Mal jährlich – Ende November und Ende Mai - über den Stand der laufenden Arbeiten in unseren Fachbereichen Energie, Heilmittel, Ernährung, Logistik, IKT und Industrie sowie in der Vorratshaltung. Auch ordnen wir aktuelle Entwicklungen ein und blicken auf kommende Prioritäten.
Zurzeit beschäftigen uns drei grosse Projekte:
- Die Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG);
- Die Entwicklung einer WL-Strategie;
- Die Digitalisierung der Kernprozesse der WL.
Zur LVG-Teilrevision und zur Digitalisierung erfahren Sie hier den aktuellen Stand. Der umfassende Strategie-Entwicklungsprozess, der erste seit 2003, soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Dann werden wir auch über die Inhalte informieren. Die Strategie trägt zusammen mit der überarbeiteten gesetzlichen Grundlage und der kürzlich aktualisierten Geschäftsordnung zur Stabilisierung der WL bei.
Eine stabile Wirtschaftliche Landesversorgung ist entscheidend in einer Welt, die von sicherheitspolitischen Entwicklungen und Unsicherheiten geprägt ist. Wir wollen, dass sich die Menschen in unserem Land auf uns verlassen können. Dieser Newsletter soll seinen Teil dazu beitragen.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.
Mit herzlichen Grüssen, Roland Pfister, Delegierter für wirtschaftliche Landesversorgung
Informationen über den Notvorrat möglichst breit streuen
Der Notvorrat im eigenen Haushalt spielt eine wichtige Rolle in einer Notlage. Er verhindert Panik und hilft, die Zeit zu überbrücken, bis die Versorgung wieder funktioniert - ein entscheidender Punkt für die Arbeit der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Deshalb setzt sie auch auf eine stetige und immer breiter gestreute Information über den Notvorrat.
Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) verfolgt seit langem das Ziel, die Bevölkerung für einen Notvorrat zu sensibilisieren. Im Herbst 2024 verstärkte sie ihre Bemühungen und startete zusammen mit dem Detailhandel eine neue Kampagne, mit einem Rechner und einem Lehrvideo. In einem nächsten Schritt folgte die überarbeitete Broschüre «Kluger Rat – Notvorrat». Die aktualisierte Version, die auf der BWL-Homepage oder im BBL-Shop heruntergeladen oder auf Papier gratis bezogen werden kann, liegt seit Februar 2025 in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch vor.
Seit 13. Oktober 2025, dem internationalen Tag der Katastrophenvorsorge, ist die englischsprachige Version verfügbar. In Arbeit ist nun eine Version in einfacher Sprache, wieder in Deutsch, Französisch und Italienisch. Es ist erfreulich zu sehen, dass die Nachfrage nach der Broschüre gross ist.
Neben der Broschüre wurde auch das Angebot des Lehrvideos erweitert. Den Versionen in Deutsch, Französisch und Italienisch wurde noch je eine Version in Gebärdensprache hinzugestellt.
Es ist zu hoffen, dass viele Interessierte den Empfehlungen folgen und eine eigene Reserve halten, mit der sie in einer Notlage einige Tage überbrücken können. Dies entlastet jene Stellen, die in einer Krise darum besorgt sind, die Versorgung des Landes wieder herzustellen.
Damit die Empfehlungen für einen Notvorrat noch mehr Menschen erreichen, ist eine Studie für eine zielgruppengerechte Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung zum Thema Notvorrat geplant. Bei all diesen Arbeiten ist es der WL ein grosses Anliegen, sachlich zu informieren, ohne in der Bevölkerung Besorgnis oder Panik auszulösen.
Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes: Die WL fit machen für die Zukunft
Das Landesversorgungsgesetz (LVG), die gesetzliche Basis der Wirtschaftlichen Landesversorgung, wird entstaubt. Das Gesetzeswerk wird mit einer Teilrevision an die aktuellen Anforderungen angepasst und für die Zukunft fit gemacht.
Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen die Änderungen am LVG im Entwurf gutgeheissen und die Botschaft verabschiedet. Nun ist der Ball beim Parlament. Die LVG-Teilrevision erfolgt in zwei Etappen. Organisationsrechtliche Bestimmungen, darunter das zum Vollamt aufgewertete Amt des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung, sind seit 1. November 2025 bereits in Kraft. In einem zweiten Schritt sollten die übrigen Änderungen nach jetziger Planung bis Sommer 2027 in Kraft treten, zehn Jahre nach Inkrafttreten des totalrevidierten Gesetzes.
Zentrale Elemente der Teilrevision sind:
- den Begriff der unmittelbaren Bedrohung präzisieren;
- den Vorbereitungsstand von Interventionsmassnahmen optimieren;
- die Entscheidungsgrundlagen ermöglichen und stärken;
- die Zusammenarbeit mit verwaltungsexternen Partnern klären.
Diese Anpassungen sollen die WL modernisieren, ihre Reaktionsfähigkeit erhöhen und sie widerstandsfähiger gegenüber Versorgungskrisen machen. Dies gilt insbesondere für Ereignisse, die mehrere Wirtschaftsbereiche gleichzeitig treffen.
Die Grundkonzeption des LVG bleibt aber unverändert: Die primäre Verantwortung für die Versorgung liegt weiterhin bei der Wirtschaft. Kann sie die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr selber sicherstellen, unterstützt der Staat den Privatsektor gezielt mit Massnahmen. Sie sollen die Verfügbarkeit von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen stärken oder bewirtschaften.
Versorgungslage bei den lebenswichtigen Arzneimitteln bleibt auch 2025 angespannt
Die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Arzneimitteln ist auch 2025 geprägt von Störungen und Engpässen. Bezüge aus den Pflichtlagern helfen, die Lücken zu schliessen. Mit der neuen Heilmittelplattform hat die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) seit Juli 2025 ein wirksames und modernes Monitoring-Tool.
Engpässe bei meldepflichtigen Produkten und Anträge auf Freigabe von Pflichtlagerware prägten auch das laufende Jahr 2025. Die Versorgungssituation lebenswichtiger Arzneimittel wird weiterhin als kritisch eingeschätzt. Die Versorgungsstörungen betreffen den Spitalbereich wie auch den ambulanten Bereich. Kritisch ist die Versorgung aktuell bei gewissen Antibiotika. Hingegen hat es bei der Versorgung der Impfstoffe eine leichte Entspannung gegeben.
Die gemeldeten Versorgungsstörungen werden von der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel analysiert und überwacht. Zur Überbrückung der Engpässe und zur Sicherstellung der Marktversorgung wurde bei Notwendigkeit Pflichtlagerware freigegeben. Weitere Informationen zur Versorgungslage bei lebenswichtigen Heilmitteln bietet die regelmässig aktualisierte Lagebeurteilung der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Die genauen Zahlen zu den Versorgungsstörungen und Pflichtlagerbezügen im Jahr 2025 werden im nächsten Newsletter der Wirtschaftlichen Landesversorgung im Mai 2026 kommuniziert.
Verbesserte Überwachung mit Hilfe der neuen Heilmittelplattform
Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) verfügt seit 1. Juli 2025 über eine digitale, neue Heilmittelplattform (HMP). Sie erfasst und überwacht Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche lebenswichtiger Humanarzneimittel, von der Meldung bis zur Pflichtlagerfreigabe. Erstmals ist eine «end-to-end» digitale Abdeckung des gesamten Prozesses möglich.
Dank der hervorragenden Zusammenarbeit vieler verschiedener Akteure hat die neue Heilmittelplattform termingerecht, im geplanten Umfang und unter Einhaltung der vorgesehenen Kosten erfolgreich den Betrieb aufgenommen.
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat nach den ersten Monaten HMP-Betrieb eine Umfrage bei den betroffenen Zulassungsinhaberinnen gestartet. Abgefragt werden Zufriedenheit, Effizienz und allfälliger Verbesserungsbedarf bei der neuen Plattform. Die Ergebnisse stellen wir Ihnen gerne im nächsten Newsletter vor.
Mehr zur neuen Heilmittelplattform erfahren Sie hier: Projekt «Neue Heilmittelplattform»
Wussten Sie?
Besitzt der Bund Pflichtlager für Krisenzeiten?
Auch wenn diese Meinung immer wieder anzutreffen ist, aber der Bund hält selbst keine Pflichtlager. Die Pflichtlager für Ernährung, Energie, Heilmittel und Industrie sind im Besitz von Unternehmen. Wer, wie und warum erfahren Sie gleich hier:
Welche Unternehmen müssen Pflichtlager anlegen? Es sind jene Unternehmen, die Pflichtlagerwaren importieren oder zum ersten Mal in der Schweiz verkaufen. Die Bedingungen für Pflichtlager sind im Landesversorgungsgesetz und den entsprechenden Verordnungen festgelegt.
Die Pflichtlager ergänzen die Vorräte, die die Unternehmen für den eigenen Betrieb halten. Falls die Pflichtlager benötigt werden, befinden sie sich somit bereits in den üblichen Distributionskanälen. Die Unternehmen schlagen die Waren regelmässig um und sorgen dafür, dass die Qualität der Lager den handelsüblichen Standards entspricht.
Befreit von der Pflicht zur Lagerhaltung sind Unternehmen, die nur einen kleinen Umsatz mit Waren erzielen, die der Pflichtlagerhaltung unterstehen. Sie leisten jedoch einen finanziellen Beitrag zur Lagerhaltung in ihrer Branche, um Wettbewerbsverzerrungen auszugleichen.
Da die Unternehmen auch im Rahmen ihrer üblichen Geschäftstätigkeit solche Waren kaufen, lagern und verkaufen, verfügen sie über das dafür notwendige Knowhow. Der Bund nutzt dieses Knowhow der Unternehmen, indem er sie zur Lagerhaltung verpflichtet. Er muss deshalb diese Kompetenzen nicht selbst aufbauen und erhalten und spart dadurch Kosten. Die Bundesverwaltung prüft hingegen, ob die Unternehmen ihre Pflicht zur Lagerhaltung erfüllen.
Pflichtlagerwaren
An Pflichtlager gehalten werden Nahrungs- und Futtermittel (v.a. Getreide, Zucker, Reis, Speiseöle und -fette, Kaffee), Energieträger (Benzin, Dieselöl, Heizöl, Flugpetrol, Uran-Brennelemente), Heilmittel (v.a. Antibiotika, Schmerzmittel, Impfstoffe) sowie kleine Mengen an Kunstoffgranulaten für die Herstellung von Verpackungen. Die Lager decken den Bedarf im Inland während 3 bis 6 Monaten.
Die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern ist Aufgabe der Wirtschaft. Vermag diese die Versorgung nicht mehr selber sicherzustellen, stützt die Wirtschaftliche Landesversorgung die Wirtschaft mit Bezügen aus den Pflichtlagern.
Kosten und Wert der Lager
Die Pflichtlagerwaren haben insgesamt einen Marktwert von ungefähr 3 Milliarden Franken. Die Pflichtlagerhaltung kostet jede Schweizerin und jeden Schweizer rund 13 Franken pro Jahr.
Im Rahmen der Pflichtlagerhaltung haben die betroffenen Wirtschaftszweige die Möglichkeit, privatrechtliche Selbsthilfe-Organisationen zu gründen, sogenannte Pflichtlagerorganisationen. Solche bestehen heute für flüssige Treib- und Brennstoffe (CARBURA), Nahrungs- und Futtermittel (réservesuisse), Heilmittel (Helvecura), Dünger (Agricura) und für Erdgas (Provisiogas).
Die Pflichtlagerorganisationen können auf der Grundlage des Landesversorgungsgesetzes Garantiefonds zur Deckung der Lagerkosten einrichten. Unternehmen, die der Lagerpflicht unterstellte Waren einführen oder zum ersten Mal im Inland in Verkehr bringen, zahlen einen Beitrag in einen Garantiefonds ein.
Garantiefonds werden von den Pflichtlagerorganisationen verwaltet und dienen dazu, Kosten und Preisrisiken der Unternehmen zu decken, welche durch die Pflichtlagerhaltung entstehen. Zudem führen die Pflichtlagerorganisationen im Auftrag des Bundes Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Lagerverpflichtungen eingehalten werden. In seiner Funktion als Aufsichtsbehörde und unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz stellt das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) sicher, dass die Höhe der Beitragszahlungen an die Garantiefonds angemessen ist und die Mittel zweckmässig verwendet werden.






