Pflichtlagersortiment
Das Schweizer Pflichtlagersortiment umfasst vier Kategorien: Nahrungs- und Futtermittel, Energie, Heilmittel und Industrie. Die Fachbereiche der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) beantragen Art und Menge der zu bevorratenden Güter.
Pflichtlager Ernährung
Die Ernährungspflichtlager umfassen direkt konsumierbare Nahrungsmittel wie Zucker, Reis oder Speiseöle sowie verarbeitungsbedürftige Produkte wie Brotgetreide. Zudem werden auch Produktionsmittel wie Dünger und Futtermittel gehalten. Die Vorräte sollen je nach Produkt den durchschnittlichen Landesbedarf von zwei bis vier Monaten decken.
Pflichtlager Energie
Zur Sicherstellung der Energieversorgung sind Mineralöl, Erdgas und Elektrizität zentral. Die Vorräte von Autobenzin, Diesel- und Heizöl entsprechen dem durchschnittlichen Schweizer Bedarf für viereinhalb Monate. Beim Flugpetrol beträgt die Bedarfsdeckung drei Monate.
Pflichtlager Heilmittel
An Pflichtlager liegen Human-Antiinfektiva für fünf bis sechs Monate. Sie werden gegen alle gängigen Infektionskrankheiten eingesetzt. Für den Fall einer Influenza-Pandemie besteht ein Pflichtlager an Virostatika. Starke Schmerzmittel werden für einen Bedarf von drei Monaten und Impfstoffe für einen Bedarf von vier Monaten an Lager gehalten. Im Veterinärbereich sind Antibiotika für den durchschnittlichen Verbrauch von zwei Monaten bevorratet.
Pflichtlager Industrie
Ergänzende Pflichtlager
Lebenswichtige Güter, für die der Bundesrat keine obligatorische Vorratshaltung vorschreibt, können der ergänzenden, freiwilligen, Pflichtlagerhaltung unterstellt werden. Dazu schliesst das BWL mit den betroffenen Unternehmen Pflichtlagerverträge im gegenseitigen Einvernehmen ab. Diese ergänzenden Pflichtlager betreffen lebenswichtige Waren für die im Normalfall nur eine geringe Nachfrage besteht oder die nur von wenigen Marktteilnehmern angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise Hefe, Uranbrennstäbe sowie Kunststoffgranulate für die Verpackungsindustrie. Die ergänzenden Pflichtlager machen lediglich einen kleinen Bruchteil der gesamten Pflichtlagerhaltung aus.