Pflichtlagersortiment
Das Schweizer Pflichtlagersortiment umfasst vier Kategorien: Nahrungs- und Futtermittel, Energie, Heilmittel und Industrie. Die Fachbereiche der Organisation der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) beantragen Art und Menge der zu bevorratenden Güter.
Für alle Pflichtlager bestehen Zielvorgaben (Soll-Mengen), um die Versorgungssicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Diese Soll-Mengen werden – mit Ausnahme der Arzneimittel – auf Grundlage des durchschnittlichen Absatzes der vergangenen drei Jahre berechnet. Die effektiv gelagerte Menge (Ist-Menge) kann in einzelnen Bereichen von der Zielvorgabe abweichen.
Pflichtlager Ernährung
Die Ernährungspflichtlager umfassen direkt konsumierbare Nahrungsmittel wie Zucker, Reis oder Speiseöle sowie verarbeitungsbedürftige Produkte wie Brotgetreide. Zudem werden auch Produktionsmittel wie Dünger und Futtermittel gehalten. Die Vorräte sollen je nach Produkt den durchschnittlichen Landesbedarf von zwei bis vier Monaten decken.
Pflichtlager Energie
Zur Sicherstellung der Energieversorgung sind Mineralöl, Erdgas und Elektrizität zentral. Die Vorräte von Autobenzin, Diesel- und Heizöl entsprechen dem durchschnittlichen Schweizer Bedarf für viereinhalb Monate. Beim Flugpetrol beträgt die Bedarfsdeckung drei Monate.
Pflichtlager Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte)
An Pflichtlager liegen Human-Antiinfektiva für fünf bis sechs Monate. Sie werden gegen alle gängigen Infektionskrankheiten eingesetzt. Für den Fall einer Influenza-Pandemie besteht ein Pflichtlager an Virostatika. Starke Schmerzmittel werden für einen Bedarf von drei Monaten und Impfstoffe für einen Bedarf von vier Monaten an Lager gehalten. Im Veterinärbereich sind Antibiotika für den durchschnittlichen Verbrauch von zwei Monaten bevorratet.
Pflichtlager Industrie
Ergänzende Pflichtlager
Ergänzende Pflichtlager können aufgebaut werden, ohne dass eine Lagerpflicht besteht. Der Vertragsabschluss mit dem BWL ist dabei freiwillig. Diese Art von Pflichtlagerhaltung eignet sich vor allem für lebenswichtige Güter mit geringer Nachfrage oder für Güter, die nur von wenigen Anbietern hergestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Hefe, Uranbrennstäbe, Blutbeutel oder auch Kunststoffgranulate für die Verpackungsindustrie. Die ergänzenden Lager machen nur einen kleinen Teil der gesamten Pflichtlagerhaltung aus.