Massnahmen
Um eine schwere Mangellage zu verhindern bzw. ohne grössere Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen zu können, bereitet der Fachbereich Energie (in einigen Fällen auch die Fachbereiche Industrie bzw. IKT) Massnahmen für Elektrizität, Erdgas, Erdöl und Holz vor.
Massnahmen Elektrizität

Im Fall einer Strommangellage wird in einem ersten Schritt dazu aufgerufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren – zuhause, bei der Arbeit und in der Freizeit. Damit sollen weiterführende Massnahmen mit schwerwiegenderen Folgen für die Wirtschaft und Bevölkerung verhindert, respektive möglichst lange hinausgezögert werden.
Spartipps für immer und überall
- Benutzen Sie die Treppe – verzichten Sie auf Rolltreppe und Lift
Aufzüge verbrauchen am meisten Energie, wenn wir sie benutzen. Deshalb bleiben Sie mit Treppensteigen nicht nur fit, sondern sparen auch Strom. - Wenn Sie elektrische Geräte nicht brauchen, ziehen Sie den Stecker
Vermeiden Sie den stromfressenden Standby-Modus. Ziehen Sie den Stecker oder einfacher: Organisieren Sie Ihre elektrischen Geräte über Leisten, so müssen Sie nur diese vom Strom trennen. Das gilt auch für Ladegeräte für Mobiltelefon, Laptop oder Zahnbürste. - Heizen Sie die Räume, in denen Sie sich tagsüber aufhalten, auf maximal 20°C (Winter)
Wenn Sie einen Raum um ein Grad weniger heizen, sparen Sie rund 6% Heizenergie. Regulieren Sie die Wärme über Heizkörperventile oder Thermostate, nicht durch Öffnen der Fenster. - Kühlen Sie die Räume, in denen Sie sich tagsüber aufhalten, nicht unter 28°C (Sommer)
Wenn Sie einen Raum um ein Grad mehr kühlen, verbrauchen Sie 3% mehr Energie. Nutzen Sie Schatten und die Nacht, um eine möglichst angenehme Temperatur zu erreichen. - Verzichten Sie auf mobile elektrische Heizgeräte (Winter) / Klimaanlagen (Sommer)
Mobile Heizlüfter, Radiatoren und Klimageräte gehören zu den grossen «Stromfressern» in Haushalt und Büro. Setzen Sie solche Geräte nur im Notfall und nur für kurze Zeit ein. - Lüften Sie kurz und kräftig: Öffnen Sie dabei gleichzeitig möglichst viele Fenster
Frischer Sauerstoff in den Räumen ist wichtig für ein ausgeglichenes Raumklima und verhindert, dass sich Schimmel bildet. Am effektivsten ist regelmässiges, kurzes Lüften. Vermeiden Sie offene Kippfenster. Wenn Sie bei offenem Fenster schlafen, schalten Sie die Heizung aus, sonst heizen Sie die Nachtluft. - Vermeiden Sie unnötige Beleuchtung
Wo niemand ist, braucht es kein Licht. Schalten Sie das Licht nur in dem Raum ein, in dem Sie sich aufhalten. Verzichten Sie auf elektrische Dekorationsbeleuchtung und auf unnötige Aussenbeleuchtung.
Zuhause
- Brauchen Sie so wenig warmes Wasser wie möglich
Duschen Sie nur kurz und verzichten Sie auf ein Vollbad. Waschen Sie Ihre Hände mit kaltem Wasser. Spülen Sie das Geschirr nicht unter fliessendem Warmwasser. Benutzen Sie die Geschirrspülmaschine und verwenden Sie dabei Eco-Programme. - Verbrauchen Sie beim Wäschewaschen weniger Energie
Verwenden Sie bei der Waschmaschine möglichst niedrige Temperaturen und Eco-Programme. Folgen Sie dem Grundsatz: So heiss wie nötig, so kalt wie möglich. Waschen Sie weniger – hängen Sie z.B. Ihre Pullover über Nacht an die frische Luft. - Verzichten Sie auf den Wäschetrockner
Lassen Sie Ihre Kleider an der Luft trocknen. Falls Sie dennoch den Tumbler verwenden müssen: Wählen Sie das Programm «Bügeltrocken» statt dem «Extratrocken». Stellen Sie vor dem Trocknen sicher, dass die Wäsche gut geschleudert wurde. - Bügeln Sie so wenig wie möglich oder verzichten Sie ganz darauf
- Stellen Sie die Temperatur von Kühl- und Gefrierschrank höher: 7°C und -18°C
Mit einer etwas höheren Temperatur im Kühlschrank können Sie Energie sparen. Erhöhen Sie die Innentemperatur des Kühlschranks auf 7°C. Damit erzielen dieselbe Wirkung wie bei 5°C, sparen aber je nach Gerät etwa 15% Energie. Beim Gefrierschrank reicht eine Temperatur von -18°C um die Lebensmittel haltbar einzufrieren. - Sparen Sie Energie beim Kochen
Verzichten Sie auf Gerichte, die lange im Backofen garen müssen. Kochen Sie möglichst auf einer einzigen Herdplatte. Verwenden Sie immer einen Deckel. Ofen frühzeitig abschalten und Restwärme nutzen – wenn möglich auch beim Herd. - Verzichten Sie auf die Verwendung von Spielkonsolen, Gaming-Computer und Videostreaming
- Verzichten Sie auf die Nutzung von Wellnessgeräten und –anlagen wie Solarium, Sauna, Whirlpool, Dampfbad, Infrarotkabine und Massagesessel
Teilen Sie diese Spartipps mit Ihrer Familie und Freunden. Gemeinsam sparen nützt am meisten!
Bei der Arbeit
- Vermeiden Sie unnötige Beleuchtungen
Kontrollieren Sie die Räume am Abend und vor Wochenenden. Schalten Sie im ganzen Gebäude die Lichter aus. Verzichten Sie auf Leuchtreklame und Schaufensterbeleuchtungen. - Vermeiden Sie unnötiges Heizen und Klimatisieren
- Senken Sie ausserhalb der Arbeitszeiten die Temperatur in den Büros oder Werkstätten auf 16°C.
- Machen Sie einen Kontrollgang, bevor Sie nach Hause gehen und schliessen Sie Fenster und Türen.
- Schalten Sie Ihre Klimaanlage wenn möglich aus.
Verbreiten Sie diese Spartipps in Ihrem Betrieb. Gemeinsam sparen nützt am meisten!
In der Schule
- Vermeiden Sie unnötige Beleuchtungen
Schalten Sie nach dem Unterricht die Beleuchtung im Zimmer und im Schulhaus aus. Verzichten Sie auf unnötige Aussenbeleuchtung. - Heizen Sie unbenutzte Räume so wenig wie möglich
Versammlungsräume, Sporthallen und Aula müssen nicht dauernd geheizt werden. Ebenso kann die Heizung während der Ferienzeit für das ganze Schulgebäude minimiert werden.
Verbreiten Sie diese Spartipps in Ihrer Schule. Besprechen Sie sie mit den Schülerinnen und Schülern. Gemeinsam sparen nützt am meisten!
Bei EnergieSchweiz finden Sie weitere Informationen zur Energieeffizienz in Haushalten, Gebäuden, Mobilität und Unternehmen.
- Benutzen Sie die Treppe – verzichten Sie auf Rolltreppe und Lift
Der Bund kann die Verwendung elektrischer Energie für Anlagen, Geräte, Dienstleistungen oder Aktivitäten einschränken oder verbieten. Die Verwendungsbeschränkungen und Verbote erfolgen situationsgerecht in Eskalationsschritten, angefangen bei Komforteinschränkungen wie dem Verbot von Objektbeleuchtungen bis hin zu einschneidenden Massnahmen wie Betriebsschliessungen.
Die Eskalationsstufen wurden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Kantonen erarbeitet, um den volkswirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten und um Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren. Die Beschränkungen und Verbote wirken dabei im öffentlichen wie auch im privaten Raum. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen sollen nicht wesentlich tangiert werden.
Im Falle einer Strommangellage wird der Massnahmenkatalog in Abhängigkeit der konkreten Versorgungslage im Einsatzfall abschliessend festgelegt. Der Bundesrat entscheidet dabei je nach Situation und Ausmass der Mangellage, welche einzelnen Einschränkungen und Verbote ergriffen werden sollen. Bei der Entscheidung berücksichtigt der Bundesrat neben dem Einsparpotenzial und der Umsetzbarkeit der Massnahmen auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft. Für die Kontrolle der Einhaltung der angeordneten Beschränkungen und Verbote sind die Kantone zuständig.
Die Publikationen dazu finden Sie hier: Weitere Informationen
Führen die Beschränkungen und Verbote für die Verwendung von elektrischer Energie nicht zu einem ausreichenden Spareffekt, ist die Kontingentierung respektive bei grosser Dringlichkeit die Sofortkontingentierung von Grossverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh als weitergehende Massnahmenstufe vorgesehen. Die Massnahme betrifft über 38'000 Grossverbraucher, die knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz ausmachen. Die entsprechenden Grossverbraucher werden dabei individuell verpflichtet, eine definierte Strommenge einzusparen, das heisst nur eine bestimmte, kontingentierte Menge an Strom zu verbrauchen.
Die Bewirtschaftungsmassnahmen Kontingentierung oder Sofortkontingentierung können vom Bundesrat in Kombination mit allgemeinen Verwendungsbeschränkungen und Verboten erlassen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren.
Die Kontingentierung beziehungsweise Sofortkontingentierung stellen dabei wesentliche Massnahmen dar, um Netzabschaltungen zu verhindern. Netzabschaltungen würden zu deutlich gravierenderen Folgen für die Wirtschaft und Bevölkerung führen.
Die Bewirtschaftungsmassnahme Kontingentierung ist auf einen Monat angelegt. Der zuständige Verteilnetzbetreiber (VNB) berechnet pro Kontingentierungsperiode das Kontingent für jeden einzelnen Grossverbraucher. Die Kontingente werden durch den Verteilnetzbetreiber pro Verbrauchsstätte den Grossverbrauchern per Verfügung zugestellt. Die Grossverbraucher können das verfügte Kontingent nach ihren Bedürfnissen auf den Monat verteilt bewirtschaften. Die Weitergabe der Kontingente kann bis zum Ende der jeweiligen Kontingentierungsperiode direkt zwischen Grossverbrauchern oder auch über dafür von der Wirtschaft geschaffene Plattformen oder über Vermittler von Kontingenten erfolgen. Es bestehen Meldepflichten gegenüber einer koordinierenden Stelle beim VSE, damit die Einhaltung der Kontingente geprüft werden kann. Die Weitergabe von Kontingenten darf weder den geordneten Vollzug noch die Wirksamkeit der Kontingentierung oder anderer Strombewirtschaftungsmassnahmen beeinträchtigen.
Rascher geht es mit einer Sofortkontingentierung: Sie betrifft die gleiche Verbrauchergruppe und kann innert weniger Tage umgesetzt werden. Die Kontingentierungsperiode beläuft sich dabei auf einen Tag. Die Grossverbraucher berechnen ihr Tageskontingent selbständig. Die Weitergabe von Kontingenten ist im Falle einer Sofortkontingentierung nicht möglich.
Für Unternehmen und Gemeinwesen, die über mehrere Grossverbraucher in unterschiedlichen Netzgebieten verfügen (sogenannte verteilnetzübergreifende Multi-Site-Verbraucher), besteht sowohl bei einer Kontingentierung wie auch Sofortkontingentierung zudem die Möglichkeit, ihre verschiedenen Kontingente summiert zu betrachten und schweizweit eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Dafür müssen sie sich vorgängig beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) registrieren. Die Registrierungsplattform finden Sie unter: Registrierung von Multisite-Verbrauchern im Fall einer Kontingentierung | Ostral
Die Publikationen dazu finden Sie hier: Weitere Informationen
Als letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme sind Netzabschaltungen vorgesehen. Sie sollen einen umfassenden Stromnetzzusammenbruch (Blackout) verhindern. Zu diesem Zweck werden einzelne Teilnetzgebiete abwechselnd abgeschaltet.
Endverbraucher mit lebenswichtigen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Energie- und Wasserversorgung, Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit sowie deren Einsatz- und Notrufzentralen sowie die medizinische Grundversorgung können von Netzabschaltungen ausgenommen werden. Dies allerdings nur wenn technisch möglich, was heute selten der Fall ist. Netzabschaltungen ziehen folgenschwere Einschränkungen für Wirtschaft und Gesellschaft nach sich. Deshalb kommen sie nur zum Einsatz, wenn alle anderen Möglichkeiten und Massnahmen ausgeschöpft wurden.
Sollte der Bundesrat Netzabschaltungen als «Ultima Ratio» Massnahme anordnen, sind verschiedene Varianten von Netzabschaltungen vorbereitet. Eine Variante sieht ein tägliches Zeitfenster von vier Stunden um den Mittag vor, während dem die ganze Schweiz gleichzeitig mit Strom versorgt wird. Dies erlaubt den Zahlungsverkehr aufrecht zu erhalten und den Photovoltaikstrom zu nutzen.
Massnahmen Erdgas

Sparappelle richten sich an die Bevölkerung und an die Wirtschaft. Wie kann Gas zu Hause und am Arbeitsplatz eingespart werden? z.B. durch Absenken der Heiztemperatur, durch weniger Warmwasserverbrauch, oder durch energiesparendes Kochen und Backen. Ziel der Sparappelle ist es, vorausschauend zu vermeiden, dass die Schweiz in eine Mangellage kommt.
Ein Teil der Schweizer Unternehmen verfügt über Zweistoffanlagen, die mit Erdgas oder mit Erdöl betrieben werden können. In einer Gasmangellage können diese Anlagen auf Öl umstellen. Eine Umschaltung kann mittels Verordnung angeordnet werden.
Die Publikationen dazu finden Sie hier: Weitere Informationen
Mit Verwendungsbeschränkungen und -verboten soll der tägliche Gasverbrauch reduziert werden. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen würden nicht wesentlich tangiert. Im Vordergrund stehen Senkungen der Raumtemperatur und der Warmwasseraufbereitung in Arbeits- und Wohnräumen.
Die Publikationen dazu finden Sie hier: Weitere Informationen
Im Rahmen einer Kontingentierung haben die betroffenen Verbraucher während einer bestimmten Zeit nur noch auf eine reduzierte Gasmenge (Kontingent) Anspruch. Von einer Kontingentierung sind alle Verbraucher betroffen, die nicht zur Kategorie der «geschützten Verbraucher» zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören unter anderem Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste wie zum Beispiel Spitäler und Blaulichtorganisationen.
Die Publikationen dazu finden Sie hier: Weitere Informationen
Die KIO Gas untersteht der Wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv, wenn eine Gasmangellage eintritt.
Die Pflichtlagerhaltung für Erdgas erfolgt nicht in Form von Erdgas, sondern als Ersatzpflichtlagerhaltung in Form von Heizöl extra-leicht für Zweistoffanlagen (ZSA). In einer Erdgasmangellage schalten ZSA von Erdgas auf Heizöl um, um die Erdgasnachfrage zu entlasten. Das Umschalten der ZSA führt zu einem Zusatzbedarf an Heizöl. Falls dieser Zusatzbedarf eine Unterversorgung des Schweizer Heizölmarktes verursacht oder droht zu verursachen, kann eine Pflichtlagerfreigabe der Gasersatzlager die zusätzliche Nachfrage der ZSA ausgleichen und den Heizölmarkt weiter liquide halten. Bei normal funktionierender Heizölversorgung können und sollen sich ZSA aber grundsätzlich auf dem ordentlichen Heizölmarkt versorgen.
Mit dieser Verordnung sollen Vorbereitungsmassnahmen getroffen werden, um im Falle einer schweren Mangellage die Erdgasversorgung der Schweiz bestmöglich sicherzustellen. Die fünf regionalen Gasnetzbetreiber, die als Bilanzzonenverantwortliche fungieren, werden beauftragt, entsprechende Vorbereitungsmassnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die Gasversorgung in ihrem Netzgebiet während der Wintermonate von Oktober bis April zu gewährleisten. Die Kosten, die durch diese Vorbereitungsmassnahmen entstehen, können sie über die Netzkosten ihres Netzes an die Endkunden weiterverrechnen.
Mit dem Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien kann die Schweiz bei den beiden anderen Vertragsstaaten um Solidarität zur Versorgung der geschützten Verbraucher (v. a. Privathaushalte, Spitäler und Notdienste) ersuchen, wenn ein Notfall ausgerufen wird und nachdem sämtliche im Inland möglichen Massnahmen ergriffen worden sind. Im Gegenzug können die beiden anderen Vertragsstaaten auch die Schweiz im Notfall um Solidarität anfragen. Die drei Staaten garantieren zudem, bei Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen die bestehenden Transportkapazitäten in ihren Netzen nicht einzuschränken.
Die Ratifizierung des Abkommens durch Italien ist noch ausstehend.
Für die innerstaatliche Umsetzung des Solidaritätsabkommens braucht es zwei Verordnungen (Vorbereitungsverordnung und Umsetzungsverordnung).
Die Vorbereitungsverordnung beauftragt Swissgas und die Gasbranche, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, damit ein Solidaritätsersuchen in der Schweiz umgesetzt werden kann. Zudem regelt sie die innerstaatliche Umsetzung für den Fall, dass die Schweiz um Solidarität ersucht wird.
Die Umsetzungsverordnung ergänzt die Vorbereitungsverordnung und regelt die innerstaatliche Umsetzung, falls die Schweiz ihre Vertragsstaaten um Solidarität bittet. Diese Verordnung tritt nur im Falle einer schweren Mangellage in Kraft, wenn die Schweiz um Unterstützung ersucht.
Massnahmen Erdöl
Erdöl ist der Pflichtlagerhaltung unterstellt. Importeure sind verpflichtet, als Beitrag zur Versorgungssicherheit Erdöl an Lager zu halten und zu bewirtschaften. Der Bund überwacht diese Pflichtlager und erleichtert deren Finanzierung.
Die Freigabe der Pflichtlager kann innert einiger Arbeitstage erfolgen und dient der Stützung des Angebots im Fall einer Versorgungsstörung.
Als Mitglied der Internationalen Energieagentur (IEA) ist die Schweiz zudem verpflichtet, Notstandsmassnahmen im Energiebereich solidarisch mitzutragen, selbst wenn unser Land vollständig versorgt ist. Zum Beispiel hat sich die Schweiz an der IEA-kollektiven Freigabe von Pflichtlagern von Mineralölprodukten im März 2022 nach dem Angriff auf die Ukraine beteiligt.
Falls notwendig können verbrauchssenkende Massnahmen einzeln oder in Kombination ergriffen werden.
«Sparapelle» sollen zu freiwilligen Energieeinsparungen führen. Mit Aufrufen zur Bildung von Fahrgemeinschaften, zum Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr und zur Reduktion des Freizeitverkehrs lässt sich zum Beispiel der Treibstoffverbrauch verringern. Weitergehende Massnahmen wie zum Beispiel Temporeduktionen auf Autobahnen und Autostrassen können vom Bundesrat verordnet werden.
Kontingentierung Flugpetrol
Kann trotz andauernder oder umfangreicher Pflichtlagerfreigaben eine Vollversorgung des Flugpetrolmarktes nicht mehr garantiert werden oder sind Pflichtbestände bereits stark abgebaut, kann der Bundesrat die Verordnung über die Kontingentierung des Flugpetrols in Kraft gesetzt werden. So wird der Absatz und damit indirekt auch der Verbrauch von Flugpetrol auf den Schweizer Flughäfen gezielt beschränkt.
Nicht kontingentiert werden Rettungs-, Lösch- und Suchflüge.
Rationierung Benzin und Diesel
Mit einer Treibstoffrationierung soll bei einer erheblichen, länger dauernden Unterversorgung des Landes der Treibstoffverbrauch eingeschränkt und so die Mobilität und das Weiterfunktionieren der Wirtschaft gewährleistet werden.
Gewisse Verbrauchergruppen wie «Blaulicht-Fahrzeuge» sind von der Treibstoffrationierung ausgenommen.
Bewirtschaftung Heizöl
In einer ersten Phase können die Nutzer einen Lieferengpass mit ihren Tankinhalten überbrücken. Die Heizöl-Bewirtschaftung ist eine Massnahme, die bei schwerwiegenden und länger andauernden Versorgungskrisen zum Einsatz kommt und den Verbrauch gezielt reduziert.
Basis der Bewirtschaftung ist der individuelle, durchschnittliche Jahresverbrauch an Heizöl der Referenzperiode. Dieser wird mittels Selbstdeklaration durch die Betreiber von Heizanlagen oder anderer Heizölverbraucher erfasst.
Massnahmen Holzenergie
Mit Medienmitteilungen und Aufklärungskampagnen sollen die Holzenergie Verbraucher informiert und sensibilisiert werden, um einen Versorgungsengpass vorzubeugen