Massnahmen
Energie in unterschiedlichen Formen ist eine unabdingbare Schlüsselressource für die heutige Gesellschaft. Um eine schwere Mangellage zu verhindern bzw. ohne grössere Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen zu können, bereitet der Fachbereich Energie (in einigen Fällen auch die Fachbereiche Industrie bzw. IKT) Massnahmen für Elektrizität, Erdgas, Erdöl und Holz vor.
Massnahmen Elektrizität
Im Fall einer Strommangellage wird in einem ersten Schritt dazu aufgerufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren – zuhause, bei der Arbeit und in der Freizeit. Damit sollen weiterführende Massnahmen mit schwerwiegenderen Folgen für die Wirtschaft und Bevölkerung verhindert respektive möglichst lange hinausgezögert werden.
Spartipps für immer und überall
- Benutzen Sie die Treppe – verzichten Sie auf Rolltreppe und Lift
Aufzüge verbrauchen am meisten Energie, wenn wir sie benutzen. Deshalb bleiben Sie mit Treppensteigen nicht nur fit, sondern sparen auch Strom. - Wenn Sie elektrische Geräte nicht brauchen, ziehen Sie den Stecker
Vermeiden Sie den stromfressenden Standby-Modus. Ziehen Sie den Stecker oder einfacher: Organisieren Sie Ihre elektrischen Geräte über Leisten, so müssen Sie nur diese vom Strom trennen. Das gilt auch für Ladegeräte für Mobiltelefone, Laptops oder Zahnbürste. - Heizen Sie die Räume, in denen Sie sich tagsüber aufhalten, auf maximal 20°C (Winter)
Wenn Sie einen Raum um ein Grad weniger heizen, sparen Sie rund 6% Heizenergie. Regulieren Sie die Wärme über Heizkörperventile oder Thermostate, nicht durch Öffnen der Fenster. - Kühlen Sie die Räume, in denen Sie sich tagsüber aufhalten, nicht unter 28°C (Sommer)
Wenn Sie einen Raum um ein Grad mehr kühlen, verbrauchen Sie 3% mehr Energie. Nutzen Sie Schatten und die Nacht, um eine möglichst angenehme Temperatur zu erreichen. - Verzichten Sie auf mobile elektrische Heizgeräte (Winter) / Klimaanlagen (Sommer)
Mobile Heizlüfter, Radiatoren und Klimageräte gehören zu den grossen «Stromfressern» in Haushalt und Büro. Setzen Sie solche Geräte nur im Notfall und nur für kurze Zeit ein. - Lüften Sie kurz und kräftig: Öffnen Sie dabei gleichzeitig möglichst viele Fenster
Frischer Sauerstoff in den Räumen ist wichtig für ein ausgeglichenes Raumklima und verhindert, dass sich Schimmel bildet. Am effektivsten ist regelmässiges, kurzes Lüften. Vermeiden Sie offene Kippfenster. Wenn Sie bei offenem Fenster schlafen, schalten Sie die Heizung aus, sonst heizen Sie die Nachtluft. - Vermeiden Sie unnötige Beleuchtung
Wo niemand ist, braucht es kein Licht. Schalten Sie das Licht nur in dem Raum ein, in dem Sie sich aufhalten. Verzichten Sie auf elektrische Dekorationsbeleuchtung und auf unnötige Aussenbeleuchtung.
Zuhause
- Brauchen Sie so wenig warmes Wasser wie möglich
Duschen Sie nur kurz und verzichten Sie auf ein Vollbad. Waschen Sie Ihre Hände mit kaltem Wasser. Spülen Sie das Geschirr nicht unter fliessendem Warmwasser. Benutzen Sie die Geschirrspülmaschine und verwenden Sie dabei Eco-Programme. - Verbrauchen Sie beim Wäschewaschen weniger Energie
Verwenden Sie bei der Waschmaschine möglichst niedrige Temperaturen und Eco-Programme. Folgen Sie dem Grundsatz: So heiss wie nötig, so kalt wie möglich. Waschen Sie weniger – hängen Sie z.B. Ihre Pullover über Nacht an die frische Luft. - Verzichten Sie auf den Wäschetrockner
Lassen Sie Ihre Kleider an der Luft trocknen. Falls Sie dennoch den Tumbler verwenden müssen: Wählen Sie das Programm «Bügeltrocken» statt dem «Extratrocken». Stellen Sie vor dem Trocknen sicher, dass die Wäsche gut geschleudert wurde. - Bügeln Sie so wenig wie möglich oder verzichten Sie ganz darauf
- Stellen Sie die Temperatur von Kühl- und Gefrierschrank höher: 7°C und -18°C
Mit einer etwas höheren Temperatur im Kühlschrank können Sie Energie sparen. Erhöhen Sie die Innentemperatur des Kühlschranks auf 7°C. Damit erzielen dieselbe Wirkung wie bei 5°C, sparen aber je nach Gerät etwa 15% Energie. Beim Gefrierschrank reicht eine Temperatur von -18°C um die Lebensmittel haltbar einzufrieren. - Sparen Sie Energie beim Kochen
Verzichten Sie auf Gerichte, die lange im Backofen garen müssen. Kochen Sie möglichst auf einer einzigen Herdplatte. Verwenden Sie immer einen Deckel. Ofen frühzeitig abschalten und Restwärme nutzen – wenn möglich auch beim Herd. - Verzichten Sie auf die Verwendung von Spielkonsolen, Gaming-Computer und Videostreaming
- Verzichten Sie auf die Nutzung von Wellnessgeräten und –anlagen wie Solarium, Sauna, Whirlpool, Dampfbad, Infrarotkabine und Massagesessel
Teilen Sie diese Spartipps mit Ihrer Familie und Freunden. Gemeinsam sparen nützt am meisten!
Bei der Arbeit
- Vermeiden Sie unnötige Beleuchtungen
Kontrollieren Sie die Räume am Abend und vor Wochenenden. Schalten Sie im ganzen Gebäude die Lichter aus. Verzichten Sie auf Leuchtreklame und Schaufensterbeleuchtungen. - Vermeiden Sie unnötiges Heizen und Klimatisieren
- Senken Sie ausserhalb der Arbeitszeiten die Temperatur in den Büros oder Werkstätten auf 16°C.
- Machen Sie einen Kontrollgang, bevor Sie nach Hause gehen und schliessen Sie Fenster und Türen.
- Schalten Sie Ihre Klimaanlage wenn möglich aus.
Verbreiten Sie diese Spartipps in Ihrem Betrieb. Gemeinsam sparen nützt am meisten!
In der Schule
- Vermeiden Sie unnötige Beleuchtungen
Schalten Sie nach dem Unterricht die Beleuchtung im Zimmer und im Schulhaus aus. Verzichten Sie auf unnötige Aussenbeleuchtung. - Heizen Sie unbenutzte Räume so wenig wie möglich
Versammlungsräume, Sporthallen und Aula müssen nicht dauernd geheizt werden. Ebenso kann die Heizung während der Ferienzeit für das ganze Schulgebäude minimiert werden.
Verbreiten Sie diese Spartipps in Ihrer Schule. Besprechen Sie sie mit den Schülerinnen und Schülern. Gemeinsam sparen nützt am meisten!
Bei EnergieSchweiz finden Sie weitere Informationen zur Energieeffizienz in Haushalten, Gebäuden, Mobilität und Unternehmen.
- Benutzen Sie die Treppe – verzichten Sie auf Rolltreppe und Lift
Der Bund kann die Verwendung elektrischer Energie für Anlagen, Geräte, Dienstleistungen oder Aktivitäten einschränken oder verbieten. Die Verwendungsbeschränkungen und Verbote erfolgen situationsgerecht in Eskalationsschritten, angefangen bei Komforteinschränkungen wie dem Verbot von Objektbeleuchtungen bis hin zu einschneidenden Massnahmen wie Betriebsschliessungen.
Die Eskalationsstufen wurden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Kantonen erarbeitet, um den volkswirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten und um Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren. Die Beschränkungen und Verbote wirken dabei im öffentlichen wie auch im privaten Raum. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen sollen nicht wesentlich tangiert werden.
Im Falle einer Strommangellage wird der Massnahmenkatalog in Abhängigkeit von der konkreten Versorgungslage erst im Einsatzfall abschliessend festgelegt. Der Bundesrat entscheidet dabei je nach Situation und Ausmass der Mangellage, welche einzelnen Einschränkungen und Verbote ergriffen werden sollen. Bei der Entscheidung berücksichtigt der Bundesrat neben dem Einsparpotenzial und der Umsetzbarkeit der Massnahmen auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft. Für die Kontrolle der Einhaltung der angeordneten Beschränkungen und Verbote sind die Kantone zuständig.
Die Publikationen dazu finden Sie hier: Weitere Informationen
Führen die Beschränkungen und Verbote für die Verwendung von elektrischer Energie nicht zu einem ausreichenden Spareffekt, ist die Kontingentierung respektive bei grosser Dringlichkeit die Sofortkontingentierung von Grossverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh als weitergehende Massnahmenstufe vorgesehen. Die Massnahme betrifft über34'000 Grossverbraucher, die knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz ausmachen. Die entsprechenden Grossverbraucher werden dabei individuell verpflichtet, eine definierte Strommenge einzusparen beziehungsweise nur eine bestimmte kontingentierte Menge an Strom zu verbrauchen.
Die Bewirtschaftungsmassnahmen Kontingentierung oder Sofortkontingentierung können vom Bundesrat in Kombination mit allgemeinen Verwendungsbeschränkungen und Verboten erlassen werden, um dadurch Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren.
Die Kontingentierung beziehungsweise Sofortkontingentierung stellen dabei wesentliche Massnahmen dar, um zyklische Netzabschaltungen mit deutlich schwerwiegenderen Folgen für die Wirtschaft und Bevölkerung zu verhindern.
Die Bewirtschaftungsmassnahme Kontingentierung ist auf einen Monat angelegt. Der zuständige Verteilnetzbetreiber (VNB) berechnet pro Kontingentierungsperiode das Kontingent für jeden einzelnen Grossverbraucher. Die zu kontingentierenden Mengen werden den Grossverbrauchern pro Verbrauchsstätte mit einer Verfügung durch den entsprechenden Verteilnetzbetreiber zugestellt. Die Grossverbraucher können das verfügte Kontingent nach ihren Bedürfnissen auf den Monat verteilt bewirtschaften. Grossverbraucher können ihre Kontingente oder Teile davon bis zum Ende der jeweiligen Kontingentierungsperiode frei an andere Grossverbraucher weitergeben (Handel mit Kontingenten), beispielsweise über dafür geschaffene Plattformen oder Vermittler von Kontingenten. Es bestehen allerdings gewisse Meldepflichten gegenüber einer koordinierenden Stelle beim VSE, damit die Einhaltung der Kontingente geprüft werden kann. Die Weitergabe von Kontingenten darf weder den geordneten Vollzug noch die Wirksamkeit der Kontingentierung oder anderer Strombewirtschaftungsmassnahmen beeinträchtigen.
Rascher geht es mit einer Sofortkontingentierung: Sie betrifft die gleiche Verbrauchergruppe und kann innert weniger Tage eingesetzt werden. Die Kontingentierungsperiode beläuft sich bei der Sofortkontingentierung auf einen Tag. Die Grossverbraucher berechnen ihr Tageskontingent dabei selbständig. Die Weitergabe von Kontingenten ist im Falle einer Sofortkontingentierung nicht möglich.
Für Unternehmen und Gemeinwesen, die über mehrere Grossverbraucher in unterschiedlichen Netzgebieten verfügen (sogenannte verteilnetzübergreifende Multi-Site-Verbraucher), besteht sowohl bei einer Kontingentierung wie auch Sofortkontingentierung zudem die Möglichkeit, ihre verschiedenen Kontingente summiert zu betrachten und schweizweit eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Dafür müssen sie sich vorgängig beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) registrieren. Die Registrierungsplattform finden Sie unter: Registrierung von Multisite-Verbrauchern im Fall einer Kontingentierung | Ostral
Die Publikationen dazu finden Sie hier: Weitere Informationen
Als letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme sind zyklische Netzabschaltungen vorgesehen. Sie sollen einen umfassenden Netzzusammenbruch und somit einen Blackout verhindern. Zu diesem Zweck werden im Stromnetz einzelne Teilnetzgebiete abwechselnd abgeschaltet.
Endverbraucher mit lebenswichtigen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Energie- und Wasserversorgung, Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit sowie deren Einsatz- und Notrufzentralen und die medizinische Grundversorgung können von Netzabschaltungen ausgenommen werden, sofern dies technisch möglich ist. Dies ist allerdings nur in einzelnen Fällen tatsächlich möglich. Die Netzabschaltungen haben gravierende Auswirkungen auf Wirtschaft und Bevölkerung und ziehen folgenschwere Einschränkungen nach sich. Deshalb wird alles unternommen, um Netzabschaltungen zu verhindern. Sie kommen folglich nur zum Einsatz, wenn alle anderen Möglichkeiten und Massnahmen ausgeschöpft wurden.
Sollte der Bundesrat Netzabschaltungen als «Ultima Ratio» Massnahme anordnen, sind verschiedene Varianten von Netzabschaltungen vorbereitet. Auf Wunsch der Wirtschaft sieht dabei eine Variante ein tägliches Zeitfenster von vier Stunden vor, während dem die ganze Schweiz gleichzeitig mit Strom versorgt wird.
Massnahmen Erdgas
Sparappelle richten sich an die Bevölkerung und an die Wirtschaft. Sie zeigen, wie man ganz einfach Gas sparen kann, ob zu Hause oder am Arbeitsplatz: durch Absenken der Heiztemperatur, durch weniger Warmwasserverbrauch, oder durch energiesparendes Kochen und Backen. Ziel der Sparappelle ist es, von vornherein zu vermeiden, dass die Schweiz in eine Mangellage kommt.
Ein Teil der Schweizer Unternehmen verfügt über Zweistoffanlagen, die mit Erdgas und mit Erdöl betrieben werden können. In einer Mangellage können diese Anlagen auf Ölbetrieb umstellen. Eine Umschaltung kann mittels Verordnung angeordnet werden.
Die Publikationen dazu finden Sie hier: Weitere Informationen
Mit Verwendungsbeschränkungen und -verboten soll der tägliche Gasverbrauch reduziert werden. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen würden nicht wesentlich tangiert. Im Vordergrund stehen Senkungen der Raumtemperatur und der Warmwasseraufbereitung, insbesondere in Arbeitsräumen. Die Reduktionen können auch auf Wohnräume ausgedehnt werden.
Die Publikationen dazu finden Sie hier: Weitere Informationen
Im Rahmen einer Kontingentierung haben die betroffenen Verbraucher während einer bestimmten Zeit nur noch auf eine reduzierte Gasmenge (Kontingent) Anspruch. Von einer Kontingentierung sind alle Verbraucher betroffen, die nicht zur Kategorie der «geschützten Verbraucher» zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören unter anderem Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste wie Spitäler und Blaulichtorganisationen.
Die Publikationen dazu finden Sie hier: Weitere Informationen
KIO Gas ist die Kriseninterventionsorganisation für die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv, wenn eine Gasmangellage eintritt.
Massnahmen Erdöl
In der Schweiz sind gewisse lebenswichtige Güter der Pflichtlagerhaltung unterstellt, das heisst betroffene Unternehmen sind verpflichtet, im Sinne eines Beitrages zur Versorgungssicherheit die entsprechenden Güter an Lager zu halten und zu bewirtschaften. Der Bund überwacht diese Pflichtlager und erleichtert deren Finanzierung.
Die Freigabe der Pflichtlager kann innert einiger Arbeitstage erfolgen und dient der Stützung des Angebots im Fall einer Versorgungsstörung.
Als Mitglied der Internationalen Energieagentur (IEA) ist die Schweiz zudem verpflichtet, Notstandsmassnahmen im Energiebereich solidarisch mitzutragen, selbst wenn unser Land vollständig versorgt ist. Zum Beispiel hat sich die Schweiz an der IEA-kollektiven Freigabe von Pflichtlagern von Mineralölprodukten im März 2022 nach dem Angriff auf die Ukraine beteiligt.
Falls notwendig können einzeln oder in Kombination verbrauchssenkende Massnahmen ergriffen werden.
Sogenannte «Sparapelle» sollen zum freiwilligen Energiesparen führen. Mit Aufrufen zu einer energieeffizienten Fahrweise, Bildung von Fahrgemeinschaften, Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr und Reduktion des Freizeitverkehrs lässt sich der Treibstoffverbrauch verringern.
Weitergehende Massnahmen wie zum Beispiel Temporeduktionen können vom Bundesrat verordnet werden und ebenfalls zu einer Reduktion des Treibstoffverbrauchs beitragen.
Kontingentierung Flugpetrol
Kann aufgrund lang andauernder oder sehr umfangreicher Pflichtlagerfreigaben eine Vollversorgung des Flugpetrolmarktes nicht mehr garantiert werden oder sind Pflichtbestände bereits stark abgebaut, kann der Absatz durch Inkraftsetzung der Verordnung über die Kontingentierung des Flugpetrols gezielt beschränkt werden. So wird der Absatz und damit indirekt auch der Verbrauch von Flugpetrol auf den Schweizer Flughäfen beschränkt.
Während einer Kontingentierung sind die Lieferanten verpflichtet, zu Beginn der Kontingentierungsperiode ihre bestehenden Vertragspartner mit dem errechneten Kontingent zu beliefern. Nicht kontingentiert werden Rettungs-, Lösch- und Suchflüge.
Rationierung Benzin und Diesel
Mit einer Treibstoffrationierung soll bei einer erheblichen, länger dauernden Unterversorgung des Landes der Treibstoffverbrauch eingeschränkt und so die Mobilität und das Weiterfunktionieren der Wirtschaft gewährleistet werden.
Während einer Rationierungsphase von Benzin und Diesel muss allen Fahrzeughaltern je nach Fahrzeug- und Treibstoffart eine maximal beziehbare Treibstoffmenge während einer bestimmten Dauer zugeordnet werden. Diese Menge nennt sich Bezugsrecht. Die Zuteilung der Bezugsrechte erfolgt auf Basis der Datenbank «Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamtes für Strassen. Während einer Rationierungsperiode kann nur noch gegen Abgabe von (elektronischen) Bezugsrechten Treibstoff getankt werden.
Damit der administrative Aufwand möglichst klein gehalten werden kann, werden weitgehend einheitliche Zuteilungen der Bezugsrechte pro Fahrzeug Kategorie der IVZ vorgenommen. Gewisse Verbrauchergruppen wie «Blaulicht-Fahrzeuge» sind von der Treibstoffrationierung ausgenommen.
Bewirtschaftung Heizöl
Die Heizöl-Bewirtschaftung ist eine Massnahme, die bei schwerwiegenden und länger andauernden Versorgungskrisen zum Einsatz kommt. Sie dient dazu, den Verbrauch von Heizöl bei den Konsumenten gezielt zu reduzieren.
Basis der Bewirtschaftung ist der individuelle durchschnittliche Jahresverbrauch an Heizöl der Referenzperiode. Dieser wird mittels Selbstdeklaration durch die Betreiber von Heizanlagen oder andere Heizölverbraucher erfasst.
Die Betreiber der Heizanlagen sind frei in der Wahl ihres Lieferanten und im Umfang der einzelnen Liefermengen. Eine Belieferung darf aber nur erfolgen, wenn der Tankfüllgrad unter 50% liegt.