Zum Hauptinhalt springen

Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Trinkwasserversorgung wird daher als kritische Infrastruktur eingestuft. Die Aufsicht über die Trinkwasserversorgung liegt bei den Kantonen. Für die Versorgung der Bevölkerung sind die Gemeinden zuständig. Im Fall einer schweren Mangellage stellen die Kantone, die Gemeinden und die Wasserversorger gemeinsam die ausreichende Versorgung der Bevölkerung sicher.

Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM)

Mit der Verordnung vom 19. August 2020 über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM, SR 531.32) werden die Aufgaben und Vorgaben von Bund, Kantonen, Gemeinden und Dritten in Bezug auf die Versorgung mit Trinkwasser festgelegt. Mit der Umsetzung der VTM soll die Resilienz der Trinkwasserversorgung im Normalbetrieb gezielt gestärkt werden. Dadurch sollen schwere Mangellagen vermieden oder rasch behoben werden können.

Umsetzung VTM

Damit Trinkwasser immer in der gewünschten Qualität und Menge verfügbar ist, braucht es resiliente und sichere Wasserversorgungssysteme. Diese Versorgungssysteme werden in der Regel von den Gemeinden betrieben, von den Kantonen beaufsichtigt und vom Bund im Sinne der Wirtschaftlichen Landesversorgung mit der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM), welche seit dem 1. Oktober 2020 in Kraft ist, ergänzend geregelt.