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Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Trinkwasserversorgung wird daher als kritische Infrastruktur eingestuft. Die Aufsicht über die Trinkwasserversorgung liegt bei den Kantonen. Für die Versorgung der Bevölkerung sind die Gemeinden zuständig. Im Fall einer schweren Mangellage stellen die Kantone, die Gemeinden und die Wasserversorger gemeinsam die ausreichende Versorgung der Bevölkerung sicher.

Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM)

Mit der Verordnung vom 19. August 2020 über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM, SR 531.32) werden die Aufgaben und Vorgaben von Bund, Kantonen, Gemeinden und Dritten in Bezug auf die Versorgung mit Trinkwasser festgelegt. Mit der Umsetzung der VTM soll die Resilienz der Trinkwasserversorgung im Normalbetrieb gezielt gestärkt werden. Dadurch sollen schwere Mangellagen vermieden oder rasch behoben werden können.

20. März 2026

Umsetzung VTM

Die Versorgung mit Trinkwasser in der Schweiz soll möglichst gut gegen Ausfälle und Krisen abgesichert sein. Das Vorgehen dazu ist in der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Mangellagen (VTM) festgelegt. Damit alle Kantone die gleichen Standards anwenden, haben sie nun eine Umsetzungshilfe erarbeitet. Die Wirtschaftliche Landesversorgung koordinierte die Arbeiten. Die Wasserversorgung liegt in der Hoheit der Kantone.