Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM)
Mit der Verordnung vom 19. August 2020 über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM, SR 531.32) werden die Aufgaben und Vorgaben von Bund, Kantonen, Gemeinden und Dritten in Bezug auf die Versorgung mit Trinkwasser festgelegt. Mit der Umsetzung der VTM soll die Resilienz der Trinkwasserversorgung im Normalbetrieb gezielt gestärkt werden. Dadurch sollen schwere Mangellagen vermieden oder rasch behoben werden können.