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Auf dieser Seite finden Sie die FAQ des Fachbereichs Industrie.
FAQ
Nein – unsere Aufgabe gemäss dem Landesversorgungsgesetz ist nicht, die gesamte Wirtschaft vor Krisen zu schützen, sondern sicherzustellen, dass die Bevölkerung in einer Mangellage weiterhin mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen versorgt wird.
Das bedeutet konkret: Wir greifen nur dann unterstützend ein, wenn die Wirtschaft diese Versorgung nicht mehr eigenständig sicherstellen kann, und nur bei Unternehmen, die zur Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen beitragen – z. B. im Bereich Ernährung, Energie oder Heilmittel.
Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist für uns zentral. Wir stehen im regelmässigen Austausch mit Branchenverbänden, Unternehmen und Fachgruppen, um frühzeitig Hinweise auf potenzielle Versorgungslücken zu erhalten. Dafür pflegen wir einen engen Kontakt mit unserem Milizkader, also Wirtschaftsvertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Branchen.
Diese enge Zusammenarbeit ermöglicht es uns, realitätsnahe Analysen zu sich abzeichnenden Engpässen, zu erstellen und praxistaugliche Massnahmen zu entwickeln.
Ja, Informationen zur aktuellen Versorgungslage – auch im Bereich Industrie – sind auf der BWL-Homepage verfügbar: Versorgungslage.
Dort finden Sie eine laufend aktualisierte Übersicht über die Versorgungslage in allen Fachbereichen der WL, einschliesslich Hintergrundinformationen und allfälliger Massnahmen. Bei besonderen Lagen oder drohenden Engpässen werden relevante Branchen gezielt informiert.
Die Versorgung gilt als gesichert, wenn die Bevölkerung mit den betreffenden lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen in ausreichender Menge und Qualität beliefert werden kann, und zwar ohne ausserordentliche staatliche Eingriffe.
Sobald sich zeigt, dass die Wirtschaft dies nicht mehr selbst gewährleisten kann, und ein Mangel absehbar ist, prüfen wir mögliche Stabilisierungs- oder Interventionsmassnahmen.
Die Dauer hängt stark von der Situation ab. Unterstützende Massnahmen dauern in der Regel einige Tage bis wenige Monate, bis sich die Wirtschaft wieder so stabilisiert hat, dass sie ihre Versorgungsaufgabe aus eigener Kraft wahrnehmen kann. Unser Ziel ist es, kurzfristig zu stabilisieren – nicht langfristig zu ersetzen.
Ob ein Industrieprodukt in ein Pflichtlager aufgenommen wird, entscheidet der Bundesrat auf Antrag des WBF. Vorschläge für Güter, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt werden sollen, kommen aus Wirtschaft und Politik. Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) prüft, ob das Gut als lebenswichtig gelten kann, da die Pflichtlagerhaltung von Gesetzes wegen nur für lebenswichtige Güter eingerichtet werden darf. Die WL klärt dazu Versorgungslage sowie Risiken und Auswirkungen einer schweren Mangellage. Fällt diese Beurteilung positiv aus, erarbeitet die WL einen Verordnungsentwurf. Dieser wird in die Vernehmlassung gegeben und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. In der Folge setzt der Bundesrat die Pflichtlagerverordnung in Kraft. Darauf aufbauend regelt das WBF in Abstimmung mit der WL die Menge und die Qualität der an Lager zu legende Güter.