Zum Hauptinhalt springen

Elektrizität

Einen Alltag ohne Strom kann sich heute niemand mehr vorstellen – ohne elektrische Energie läuft so gut wie nichts. Elektrische Energie ist jedoch nicht endlos verfügbar und Engpässe in der Stromversorgung sind möglich. Eine Strommangellage zählt zu den grössten möglichen Gefährdungen für die Schweiz. Sich auf ein solches Szenario vorzubereiten ist essenziell. Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, der Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung zuständig.

Stromausfall

Stromausfälle sind lokale, regionale oder auch europaweite, unvorhersehbare Unterbrüche der Stromversorgung, die einige Minuten, Stunden oder Tage dauern können. Sie treten meist aufgrund von Schäden an der Verteilinfrastruktur, Netzüberlastung oder technischen Störungen auf. Bei grossflächigen Stromausfällen spricht man landläufig von einem Blackout.

Lokale und regionale Unterbrüche der Stromversorgung sind in der Schweiz nicht ungewöhnlich und können verschiedene Ursachen haben. Die Auswirkungen solcher Unterbrüche können je nach Dauer und Ausmass erheblich sein. In der Regel ist die Strombranche darauf vorbereitet, mit kurzen Stromunterbrüchen selbstständig umzugehen und die Versorgung so schnell wie möglich wiederherzustellen. Dies kann durch das schnelle Identifizieren und Beheben von Störungen oder durch die Umleitung von Stromflüssen erfolgen, um die Auswirkungen auf die betroffenen Gebiete zu minimieren.

Strommangellage

Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, jedoch zu einem reduzierten Mass. Von einer Strommangellage spricht man, wenn ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage aufgrund unzureichender Produktions-, Übertragungs- und/oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monaten besteht. Eine Strommangellage entsteht durch eine Verkettung von mehreren Ereignissen. Beispielsweise kann die Eigenproduktion nach einem trockenen Sommer aufgrund tiefer Pegelstände in Flüssen und Stauseen vermindert sein. Diese Situation verschärft sich, wenn gleichzeitig Strom nicht beliebig importiert werden kann, weil das umliegende Ausland mit ähnlichen Produktionsproblemen kämpft. Das Risiko einer Mangellage steigt weiter, wenn zum Beispiel die Übertragungskapazitäten durch Infrastrukturschäden aufgrund eines Naturereignisses eingeschränkt werden.

In einer solchen Strommangellage ist der Bund bzw. die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) für die Vorbereitung und Umsetzung von Bewirtschaftungsmassnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs und zur Lenkung des Stromangebots zuständig. Diese Massnahmen werden abhängig von der Versorgungslage einzeln oder kombiniert eingesetzt und haben zum Ziel, die Stromversorgung auf einem reduzierten Niveau sicherstellen zu können. Je nach Verlauf und Intensität der Mangellage kann der Bundesrat die Verordnungen zu den Bewirtschaftungsmassnahmen anpassen oder aufheben. Die operative Umsetzung gewisser Massnahmen übernimmt die vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) gegründete Organisation für die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL).

OSTRAL

Da der Bund bei der Umsetzung der vorbereiteten Bewirtschaftungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung auf dem Gebiet der Elektrizität auf die Privatwirtschaft angewiesen ist, hat er die Vollzugsaufgabe dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE beziehungsweise der Kommission OSTRAL übertragen.

Die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) hat zur Aufgabe, die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen, um im Fall von schweren Strommangellagen verschiedene vom Bund angeordnete Massnahmen (Bewirtschaftungsmassnahmen) umzusetzen beziehungsweise zu vollziehen. Als herangezogene Organisation der Wirtschaft handelt sie gestützt auf öffentliches Recht und wird vom Fachbereich Energie der WL beaufsichtigt.

Vorbereitung auf Blackouts und Strommangellagen

Trotz Vorbereitung durch die Elektrizitätsbranche und staatlicher Massnahmen liegt eine angemessene Krisenvorsorge grundsätzlich in der Eigenverantwortung und im Interesse jedes Einzelnen. Im Zusammenhang mit Strommangellagen kann es zu Stromunterbrüchen kommen, entweder unvorhergesehen oder dann als Folge von Netzabschaltungen, die letzte der zur Verfügung stehenden Bewirtschaftungsmassnahmen.

Erfahrungsgemäss ermöglicht eine angemessene Vorbereitung eine weitaus schnellere und effizientere Reaktion beim Auftreten von Störungen. Die Bevölkerung kann mit einfachen Massnahmen und der richtigen Verhaltensweise das Schadensausmass bei einer Strommangellage reduzieren.

Nachfolgend finden Sie Hinweise zu Vorbereitungsmassnahmen und Verhalten bei Unterbruch der Stromversorgung. Bedenken Sie bei Ihren Vorbereitungen, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt, in der Schadensbegrenzung das oberste Ziel ist.

Insbesondere die Gefährdung von Menschen muss verhindert werden. Deshalb ist es wichtig, die richtigen Prioritäten zu setzen.