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Auf dieser Seite finden Sie weiterführenden Links und FAQ des Fachbereichs IKT.
FAQ
Eine Störung der IKT-Infrastruktur (Informations- und Kommunikationstechnologie) kann erhebliche Auswirkungen haben. Im schlimmsten Fall können kritische Infrastrukturen (z. B. Energieversorgung, Gesundheitswesen, Verkehrssysteme) betroffen sein. Das kann weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen haben. Neben finanziellen Verlusten sowie Produktivitätsverlusten für die Unternehmen können landesweite Versorgungsengpässe von bestimmten Gütern und Dienstleistungen auftreten, welche die Grundversorgung beeinträchtigen können.
Während das Bundesamt für Cyber Security die Cyber-Resilienz stärkt und Störungen überwacht, entwickelt das BWL Massnahmen für den Krisenfall, also bei schweren Störungen. Dazu gehören die Priorisierung von Diensten in Mangellagen und die Koordination von Wirtschaft und Staat, um die Versorgung der Bevölkerung auch bei Ausfällen von Daten- und Kommunikationsverbindungen bestmöglich sicherzustellen.
Während einer Strommangellage werden verschiedene Massnahmen zur Einsparung von Elektrizität vorgenommen. Führen die Sparappelle sowie Beschränkungen und Verbote für die Verwendung elektrischer Energie nicht zu einem ausreichenden Spareffekt, sind die Kontingentierung respektive bei grosser Dringlichkeit die Sofortkontingentierung sowie zyklische Abschaltungen vorgesehen. Die Netzabschaltungen haben gravierende Auswirkungen auf Wirtschaft und Bevölkerung und werden folgenschwere Einschränkungen nach sich ziehen. Strommangellagen können somit zur starken Beeinträchtigung der IKT-Infrastruktur führen.
Weitere Informationen: Massnahmen Elektrizität
Wirtschaft und Staat erarbeiten zusammen Notfallmassnahmen, welche die Härtung der Anlagen – durch Notstromversorgungen und redundante Systeme – sowie die Priorisierung von lebenswichtigen Dienstleistungen, zum Beispiel Blaulicht-Kommunikation oder Zahlungsverkehr beinhalten. Dies setzt neben der Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen und Unternehmen auch das Schaffen der gesetzlichen Grundlagen für Krisenzeiten voraus.
Bei einer Stromkontingentierung in einer schweren Strommangellage wären alle Grossverbraucher gleichermassen angehalten, ihren Stromverbrauch zu reduzieren. Die Mobilfunkbranche hat für diesen Fall zusammen mit dem BAKOM, dem BWL und der asut, dem Schweizerischen Verband der Telekommunikation, eine Branchenverordnung vorbereitet. Diese sieht vor, in einer Stromkontingentierungsphase bestimmte Frequenzbänder abzuschalten. Von dieser Massnahme wären die Kundinnen und Kunden aller Konzessionärinnen betroffen.
Meldepflichtige Firmen, also Betreibende kritischer Infrastrukturen, können auf dem Cyber Security Hub (CSH) des Bundesamtes für Cyber Security direkt melden.
Weitere Informationen: Cyber Security Hub
Das BACS stellt auf ihrer Website nützliche Informationen zum korrekten Verhalten im Cyberraum zur Verfügung.
Weitere Informationen: Bundesamt für Cybersicherheit
Ja. Der Zahlungsverkehr kann während Krisensituationen (z.B. schwere Strommangellage) stark eingeschränkt sein. Haben Sie so viel Bargeld in kleinen Scheinen und Münzen zu Hause, dass Sie einen Wocheneinkauf und eine Tankfüllung bar bezahlen können.
Auf der Website der WL steht ein Notvorratsrechner zur Verfügung, um Ihren persönlichen Notvorrat zu berechnen.