IKT
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind für Unternehmen und Institutionen unverzichtbar. Ein grossflächiger Ausfall der IKT würde die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und die Verfügbarkeit lebenswichtiger Güter und Dienstleistungen stark gefährden.
IKT-Infrastruktur: WL-Massnahmen in Krisenzeiten
Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) hat den Auftrag, in Mangellagen die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Zu diesem Zweck konzentriert sich die Geschäftsstelle IKT auf die Vorbereitung von Massnahmen, die darauf abzielen, die IKT-getriebenen Prozesse in Wirtschaft und Verwaltung auch bei Störungen möglichst aufrechtzuerhalten. Falls ein Ausfall dennoch eintritt, sollen dessen negative Auswirkungen auf die Schweiz so weit wie möglich begrenzt werden.
Zur Erreichung dieses Ziels arbeitet die WL eng mit relevanten Akteuren kritischer Infrastrukturen zusammen, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Versorgungsketten sowie im Zahlungsverkehr. In enger Kooperation mit der Telekommunikationsbranche wurde zum Beispiel eine Branchenlösung zur Reduktion des Stromverbrauchs in akuten Strommangellagen erarbeitet. Damit soll die Funktionsfähigkeit zentraler lebenswichtiger IKT-Dienste auch bei Energieknappheit gewährleistet werden.
Der Zahlungsverkehr ist eine zentrale Voraussetzung für die Beschaffung lebenswichtiger Güter. Entsprechend arbeitet die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) eng mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie mit allen relevanten Akteuren des Bargeld- und des elektronischen Zahlungsverkehrs zusammen.
Im Bereich des Bargeldverkehrs werden mögliche Schwachstellen kontinuierlich analysiert und bewertet. Ziel ist es, frühzeitig Massnahmen zu definieren, die auch während schwerer Mangellagen eine möglichst stabile Bargeldversorgung gewährleisten.
Parallel dazu arbeitet die WL gemeinsam mit der Wirtschaft an der weiteren Stärkung der Resilienz des elektronischen Zahlungsverkehrs, um dessen Funktionsfähigkeit auch unter erschwerten Bedingungen sicherzustellen. Als konkretes Beispiel wird derzeit die Einführung von Offline-Kartenzahlungen geprüft, die es ermöglichen würde, elektronische Zahlungen im Präsenzhandel auch bei eingeschränkter oder unterbrochener Netzverfügbarkeit zu ermöglichen.
In Zusammenarbeit mit den relevanten Wirtschaftsakteuren führt das BWL regelmässige Kritikalitätsanalysen und Lagebeurteilungen durch, um drohende Versorgungsengpässe frühzeitig zu erkennen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf zur Vorbereitung von Massnahmen zu bestimmen.

Organisation
Krisenmanagement in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft

IKT-Minimalstandards
Seit März 2024 ist das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) für die IKT-Minimalstandards verantwortlich.

Weitere Informationen
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