Organisation
Das BWL schliesst mit den betroffenen Firmen Pflichtlagerverträge ab. Diese Verträge verpflichten die Unternehmen, eine definierte Menge eines bestimmten Gutes in festgelegter Qualität an einem festgelegten Ort zu lagern. Die Pflichtlagerprodukte werden regelmässig umgeschlagen und über die normalen Absatzkanäle der Unternehmen verkauft. Das BWL oder eine beauftragte Kontrollstelle überprüft die Pflichtlager periodisch.
CARBURA
Pflichtlagerorganisation der schweizerischen Mineralölwirtschaft
réservesuisse
Pflichtlagerorganisation für Nahrungs- und Futtermittel
Agricura
Pflichtlagerorganisation für Düngemittel (Stickstoff)
Provisiogas
Pflichtlagerorganisation für Erdgas
Helvecura
Pflichtlagerorganisation von Heilmitteln