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Organisation

Das BWL schliesst mit den betroffenen Firmen Pflichtlagerverträge ab. Diese Verträge verpflichten die Unternehmen, eine definierte Menge eines bestimmten Gutes in festgelegter Qualität an einem festgelegten Ort zu lagern. Die Pflichtlagerprodukte werden regelmässig umgeschlagen und über die normalen Absatzkanäle der Unternehmen verkauft. Das BWL oder eine beauftragte Kontrollstelle überprüft die Pflichtlager periodisch.

Peter Lehmann
Sektion Vorratshaltung (Bundesamt)
Mitglied der Geschäftsleitung BWL

Pflichtlagerorganisationen

Die Pflichtlagerorganisationen sind privatrechtliche Selbsthilfeorganisationen, die eine effiziente und wettbewerbsneutrale Pflichtlagerhaltung gewährleisten sollen. Sie verwalten die Garantiefonds und sind für die Bereitstellung der notwendigen Mengen zuständig.

Zudem vertreten sie die Interessen der Pflichtlager-Unternehmen gegenüber dem Bund und fungieren als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Staat.

Es gibt fünf Pflichtlagerorganisationen:

CARBURA

Pflichtlagerorganisation der schweizerischen Mineralölwirtschaft

réservesuisse

Pflichtlagerorganisation für Nahrungs- und Futtermittel

Agricura

Pflichtlagerorganisation für Düngemittel (Stickstoff)

Provisiogas

Pflichtlagerorganisation für Erdgas

Helvecura

Pflichtlagerorganisation von Heilmitteln