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Veröffentlicht am 13. Dezember 2024

Massnahmenkatalog in einer Strommangellage wird mit Angebotslenkung ergänzt

Bern, 13.12.2024 - Der Bundesrat lenkt in einer Strommangellage nicht nur den Verbrauch der noch vorhandenen Energie, sondern bewirtschaftet auch das verbleibende Angebot. Er hat am 13. Dezember 2024 die Modalitäten einer zentralen Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 28. März 2025. Der Verordnungsentwurf regelt Zuständigkeiten, Abläufe und Vergütungen im Fall einer Angebotslenkung.