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MedienmitteilungVeröffentlicht am 4. März 2026

Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates verabschiedet

Bern, 04.03.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 den Geschäftsbericht 2025 verabschiedet. Dieser legt die geplanten Geschäfte offen, erläutert die Gründe, die zu Abweichungen von den Zielen geführt haben, und stellt die wichtigsten ungeplanten Geschäfte vor. Das Jahr 2025 ist das zweite Berichterstattungsjahr der Legislaturperiode 2023–2027.

Im vergangenen Jahr standen für den Bundesrat verschiedene Themen wie das Paket für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, die Leitlinien für die nächste AHV-Reform, die Botschaft über die Schweiz als Gaststaat für die Periode 2026–2029 sowie das neue Verminderungsziel der Schweiz unter dem Pariser Übereinkommen (Klimaziel 2035) im Fokus. Ein weiterer Schwerpunkt lag bei der Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs Schweiz – EU. 2025 hat der Bundesrat das EU-Programmabkommen (EUPA) und die dazugehörigen Protokolle in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit gutgeheissen. Als vorgezogener Teil des Pakets Schweiz-EU, zu welchem 2025 die Vernehmlassung durchgeführt wurde, konnte das Abkommen damit rückwirkend auf Anfang 2025 vorläufig angewendet werden.

Nachdem der Präsident der Vereinigten Staaten im April 2025 für Waren aus vielen Ländern Zusatzzölle angekündigt hatte – für die Schweiz in der Höhe von 31 Prozent – nahmen die Handelsbeziehungen zu den USA für den Rest des Jahres erhebliche Ressourcen des Bundesrates in Anspruch. Im August 2025 setzte der Präsident der Vereinigten Staaten die Einfuhrzölle für viele Waren aus der Schweiz zunächst auf 39 Prozent fest. Im November konnte eine Absichtserklärung mit den USA abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Zusatzzölle auf 15 Prozent sanken – wobei der handelsgewichtete Zollsatz aufgrund verschiedener Ausnahmen erheblich tiefer liegt. Der Absichtserklärung sollen weitere Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA folgen. Das entsprechende Mandat hat der Bundesrat umgehend erarbeitet und nach vorgängiger Konsultation des Parlaments und der Kantone am 14. Januar 2026 verabschiedet.

Zu den wichtigen Vorlagen des Bundesrates im Jahr 2025 gehörten auch die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier, das neue Gesamt-Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen TARDOC, die Armeebotschaft 2025 und die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes.

Die Massnahmen im Berichtsjahr 2025 gliedern sich nach den vier Leitlinien, die sich der Bundesrat für die Legislaturperiode 2023–2027 gegeben hat:

1)   Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung.

2)   Die Schweiz fördert den nationalen und generationengerechten Zusammenhalt.

3)   Die Schweiz sorgt für Sicherheit, setzt sich für Frieden ein und agiert kohärent und verlässlich in der Welt.

4)   Die Schweiz schützt das Klima und trägt Sorge zu den natürlichen Ressourcen.

Diesen vier Leitlinien wurden 25 Ziele zugeordnet, die im Jahr 2025 insgesamt 148 geplante Geschäfte umfassten. Davon hat der Bundesrat 88 vollständig und 9 teilweise umgesetzt. Dazu gehören die Botschaft für einen Verpflichtungskredit zur Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs 2026–2028, der erste Bericht des Nationalen Armutsmonitorings, die Asien-G20-Strategie 2025–2028 und die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht. Häufig nimmt der Bundesrat Geschäfte in die Ziele des Folgejahres auf, wenn er sie im Berichtsjahr nicht oder nur teilweise umsetzen konnte.

Der Geschäftsbericht 2025 enthält auch wichtige ungeplante Geschäfte, wie beispielsweise das Länderprogramm Ukraine 2025–2028, die Botschaft zum Entlastungspaket 2027, die Botschaft zum plurilateralen Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung.

Die Geschäftsführung des Bundesrates ist im Frühling 2026 in den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat traktandiert. Beide Kammern des Parlaments werden den Geschäftsbericht in der Sommersession 2026 behandeln. Der Bericht wird ausschliesslich online veröffentlicht.

Geschäftsbericht des Bundesrats - PDF