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MedienmitteilungVeröffentlicht am 24. September 2025

Pflichtlagermenge für Dünger wird künftig bedarfsorientiert bemessen

Bern, 24.09.2025 — Die Pflichtlagerhaltung von mineralischem Stickstoffdünger richtet sich künftig nach dem Bedarf, statt wie bisher nach einer in der Verordnung festgeschriebenen Menge. Damit wird die Bemessung auf Verordnungsstufe flexibilisiert und kann rascher an die in der Schweiz abgesetzten Mengen angepasst werden.  Die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist angepasst worden. Sie tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.