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Massnahmen

Für schwere Versorgungsengpässe beim Transport von lebenswichtigen Gütern, welche von der Wirtschaft nicht mehr selber bewältigt werden können, hat der Fachbereich Logistik der WL unterschiedliche Massnahmen erarbeitet.

Aufrechterhaltung der Transportkapazitäten auf der Strasse

Um die Kapazitäten für die Distribution von Gütern über die Strassen zu erhöhen, hat die WL drei Massnahmen vorbereitet:

  • Befristete Nutzung des ursprünglichen Gesamtgewichts für abgelastete Lastwagen und schwere Sachentransportanhänger
  • Befristete Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot
  • Befristete Flexibilisierung der Einsatzmöglichkeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen

Damit Strassentransportunternehmen diese Massnahmen nutzen können, muss die Notwendigkeit durch den Fachbereich der wirtschaftlichen Landesversorgung bestätigt werden. Diese Massnahmen beruhen teilweise auf den Rechtsgrundlagen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und erfolgen in enger Abstimmung mit dem Fachamt.

Anpassung Arbeitszeiten für Eisenbahnunternehmen

Bei einem Engpass kann mehr Personal benötigt werden. Dies betrifft insbesondere den Schienenverkehr, da Lokführer strenge Arbeitszeitregelungen haben.

Durch eine vorübergehende Lockerung der Arbeitszeitvorschriften können die Arbeitszeiten bei einem Engpass erweitert und der Personalmangel entschärft werden. So können wichtige Transporte für die Versorgung der Schweiz sichergestellt werden.

Diese Massnahme basiert auf den Regelungen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und wird in Abstimmung mit dem BAV umgesetzt.

Priorisierung von Schienentrassen

Schienentrassen sind begrenzt und werden für Güter- und Personenverkehr genutzt. Ein Ausfall einer Linie oder ein höherer Transportbedarf kann die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Gütern stören.

Basierend auf dem Landesversorgungsgesetz (LVG) kann der Fachbereich Logistik eine vorübergehende Änderung der Schienentrassennutzung zur Beförderung lebenswichtiger Güter anordnen.

Diese Massnahme stützt sich teilweise auf Rechtsgrundlagen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) ab und wird in Abstimmungen mit dem BAV aktiviert.

Priorisierung des Umschlags von lebenswichtigen Gütern in Terminals

Terminals sind wichtige logistische Knotenpunkte, an denen Waren umgeladen werden, wenn das Transportmittel gewechselt wird, zum Beispiel von Schiene zu Strasse oder von Schiff zu Bahn. Engpässe im Güterumschlag können die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Gütern beeinträchtigen, insbesondere wenn keine alternativen Transportwege zur Verfügung stehen.

Der Fachbereich Logistik kann nach dem Landesversorgungsgesetz (LVG) eine vorübergehende Priorisierung des Umschlags wichtiger Güter anordnen.

Einsatz Schweizer Hochseeschiffe

Bei einem Versorgungsengpass kann der Bund nach dem LVG die Bereitstellung von Seefrachtraum anordnen. Dabei können Eigner von Schiffen unter Schweizer Flagge verpflichtet werden, einen Seefrachtvertrag für den Transport lebenswichtiger Güter abzuschliessen.

Vereinbarungen

Neben den direkten (vorbereiteten) WL-Massnahmen kommt der Fachbereich Logistik auch seiner Aufgabe im Bereich Stärkung der Resilienz nach, indem er die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Wirtschaft im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung fördert und unterstützt.

Otral Terminal

Vier Terminalbetreiber haben unter dem Titel ‹Otral Terminal› (Organisation der Transportlogistik in aussergewöhnlichen Lagen) eine Vereinbarung getroffen, um bei Versorgungsengpässen ihre Logistikdienstleistungen zu koordinieren. So können sie den Umschlag bei Ausfällen oder erhöhtem Bedarf möglichst lange aufrechterhalten, ohne dass der Staat eingreifen muss.

Otral Mineralölprodukte

Sieben Unternehmen entlang der Logistikkette von Mineralölprodukten haben unter dem Namen ‹Otral Mineralölprodukte› eine Vereinbarung getroffen, um ihre Logistik bei Versorgungsengpässen zu koordinieren und zu optimieren. Ihr Ziel ist es, bei Engpässen das Beförderungsvolumen für Mineralölprodukte durch Kooperation kurzfristig zu steigern.