Massnahmen
Im Folgenden werden die Massnahmen erläutert, welche zum Einsatz kommen, wenn aufgrund von Störungen die Wirtschaft nicht mehr in der Lage ist, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. In diesem Fall greift der Staat unterstützend ein.
Ergänzende Pflichtlager Kunststoff Granulate
Bei einer Mangellage im Bereich der Polyethylen Granulate zur Herstellung von Kunststoff-Packmitteln für Lebensmittel und Heilmittel sollen Versorgungslücken durch die Freigabe von Pflichtlagern gemindert werden. Mit einer Pflichtlagerfreigabe wird eine administrativ einfache, rasch wirksame Massnahme angestrebt, die nur minimal in den Markt eingreift.
Die Pflichtlagerfreigabe hält sich gemäss Art. 14 des Landesversorgungsgesetzes (LVG; SR 531) an den Pflichtlagervertrag, der zwischen dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und den Pflichtlagerhaltern abgeschlossen wird. Das Pflichtlager darf ohne Zustimmung des BWL weder mengenmässig verändert noch qualitativ verschlechtert werden.
Sicherstellungslager Ethanol
Zur Versorgung des Landes mit ausreichend Ethanol im Fall einer schweren Mangellage besteht ein privates Sicherheitslager von 6000 Tonnen Ethanol Pharmagrade. Es dient – beispielsweise bei einer rasant ansteigenden Nachfrage aufgrund einer Pandemie – in erster Linie der Bedarfsdeckung des Gesundheitswesens etwa zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und der Versorgung weiterer Branchen, insbesondere der Pharmaindustrie. Die Bevorratung wird vertraglich mittels eines Sicherstellungsvertrages basierend auf Artikel 5 Absatz 4 des Landesversorgungsgesetzes (LVG; SR 531) und Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung (VWVL; SR 531.11) geregelt.
Einsatzfähigkeit Rettungsfahrzeuge bei Stromausfall
Beispiel einer Sensibilisierung für Notsituationen durch den Fachbereich Industrie bei den Kantonen sind:
Die WL befragte 2018 alle Kantone, ob ihre Fahrzeuge für Rettung und Sicherheit bei einem Stromausfall aufgetankt werden können. Die Antworten der Kantone fielen unterschiedlich aus: Nur zwölf Kantone gaben 2018 an, dass die Fahrzeuge ihrer behördlichen Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) bei einem Stromausfall getankt werden können.
Zur Sensibilisierung dieser Thematik wurde der WL-Leitfaden zur Treibstoffversorgung der Kantone bei Stromausfall erstellt. Dank der Sensibilisierung hat heute jeder Kanton mindestens eine Tankstelle, die mit Notstrom betrieben werden kann. Schweizweit sind über 100 Tankstellen für den Notfall einsatzbereit. Die Hälfte der Kantone plant, weitere Tankstellen mit Notstromaggregaten auszurüsten.