Massnahmen
Eine ausreichende Versorgung mit lebenswichtigen Heilmitteln ist entscheidend für die Gesundheit der Bevölkerung. Um Engpässe zu verhindern beziehungsweise diese ohne grössere Folgen für die Gesellschaft bewältigen zu können, bereitet der Fachbereich Heilmittel der WL entsprechende Massnahmen vor.
Massnahmen Humanarzneimittel
Pflichtlager sind ein Grundpfeiler der wirtschaftlichen Landesversorgung. Sie erlauben es, die Wirtschaft in einer Mangellage mit lebenswichtigen Gütern aus den Pflichtlagern zu stützen. Die Pflichtlager sind in Besitz und Verantwortung der Wirtschaft. Dem Bund obliegt die Aufsicht. Die Pflichtlager können einen Bedarf im Markt von zwei bis vier Monaten je nach Art des Arzneimittels decken.
Für jeden WL-Bereich, für den Pflichtlager vorhanden sein müssen, regeln Verordnungen die Umsetzung, auch bei den Arzneimitteln. Die Zahl der lagerpflichtigen Wirkstoffe wurde im Januar 2024 um einen Viertel auf 120 erweitert.
Die Freigabe der Pflichtlager kann innert einer bis zwei Wochen erfolgen und dient der Stützung des Angebots im Fall einer Versorgungsstörung.
Anfang 2023 ist angesichts einer sich verschärfenden Heilmittel-Versorgungslage erstmals während mehreren Monaten die «Taskforce Engpass Medikamente» eingesetzt worden. Unter der Leitung des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung (DWL) konzentrierte sich die breit abgestützte Taskforce mit Vertretungen von Bund, Kantonen und Wirtschaft auf die Realisierung rasch umsetzbarer und sofort wirksamer Massnahmen. Ein Ergebnis ihrer Arbeit ist die Empfehlung, gewisse Wirkstoffe wenn möglich nur in Teilmengen abzugeben. Dies ermöglicht, Engpässe bei diesen Wirkstoffen zu reduzieren. Die Arbeit der Taskforce an mittel- und langfristigen Lösungen floss in bereits laufende Projekte ein.
Kontingentierung Tamiflu®
Tamiflu ist ein Antiinfektivum gegen Influenza A und B. Wenn die Menge an Tamiflu im Lager nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken, kann der Bund die Ware verwalten. In einem solchen Fall bestellen die Kantone ihren Bedarf beim Bund und verteilen die zugeteilte Ware kantonsintern.
Massnahmen Tierarzneimittel
Da auch bei Tierarzneimitteln vermehrt Versorgungsengpässe eintreten, gewährleisten Pflichtlager zusätzliche Versorgungssicherheit, um Engpässe von bis zu zwei Monaten zu überbrücken. Es befinden sich ausschliesslich antibiotische Wirkstoffe in Tierarzneimittel-Pflichtlagern (Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln 531.215.31).
Die Pflichtlagerhaltung kann zudem einen – wenn auch aufgrund der aktuellen Zusammensetzung (nur Antibiotika) bescheidenen – Beitrag an eine ausreichende Versorgung der Schweiz mit Tierarzneimitteln zur Erfüllung des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) leisten.
Praktische Informationen zum Bezug von Pflichtlagerware
Besteht ein Versorgungsengpass bei einem Tierarzneimittel, von welchem gemäss der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln ein Pflichtlager besteht, kann der Bezug dieser Ware von der entsprechenden Pflichtlagerhalterin mit dem Formular «Antrag auf Bezug aus Pflichtlagern (Tierarzneimittel)» beantragt werden. Weitere Fragen im Zusammenhang mit Tierarzneimitteln können über die E-Mailadresse kontakt-vet@bwl.admin.ch gestellt werden.