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Massnahmen

Bei kurz- bis mittelfristigen Unterbrechungen der Wertschöpfungsketten bei lebenswichtigen Gütern sowie bei drohenden Mangellagen müssen Massnahmen des Fachbereichs Ernährung zur Sicherung der Versorgung ergriffen werden. Diese Massnahmen sind situations- und risikobedingt, können unterschiedlich stark in die freie Marktwirtschaft eingreifen und erfordern eine klare Abgrenzung und Klärung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen der Wirtschaft, Krisen- und Notfallorganisationen sowie den Fachämtern der Verwaltung.

Monitoring

Die kontinuierliche Beobachtung und Einschätzung der Versorgungslage mit lebenswichtigen Nahrungs- und Produktionsmitteln sowie mit essenziellen Leistungen (Logistik, Energie, IKT) erfolgt durch die Expertinnen und Experten der Miliz. Ein Monitoring ist zwingend, um frühzeitig auf Störungen zu reagieren, Interventionsmassnahmen anzupassen und diese im Falle einer akuten Mangellage wirksam einzusetzen.

Pflichtlager

Die Sektion Vorratshaltung der WL ist für die Pflichtlagerhaltung verantwortlich. Der Fachbereich Ernährung bestimmt die Pflichtlagergüter sowie deren Menge. Im Bereich Ernährung umfassen diese Pflichtlager verschiedene Nahrungs- und Produktionsmittel.

Die Freigabe von Pflichtlagern ist eine erste Massnahme, um Versorgungseinbrüche zu verhindern und das Angebot zu stützen.

Verwendungseinschränkungen bei Pflichtlagerfreigaben bezwecken, dass die vorhandenen Pflichtlagerwaren effektiv und ausschliesslich zur Sicherstellung der lebenswichtigen Versorgung beitragen, indem der Verwendungszweck der Güter vorgegeben wird.

Weitere Informationen zu den Pflichtlagern

Produktionslenkung (Stufen Produktion und Verarbeitung)

Mit der Produktionslenkung greift der Bund bei einer schweren, lang andauernden Mangellage gezielt in die inländische Nahrungsmittelproduktion ein. Mittels Vorschriften und Anreizen soll der Selbstversorgungsgrad durch eine möglichst optimale inländische Produktion gesteigert und die Versorgung der Bevölkerung gesichert werden.

Der Bund kann die Produktion und Verarbeitung gewisser Güter fördern oder Vorschriften zu den zu erzeugenden beziehungsweise zu verarbeitenden Mengen erlassen sowie deren Verwendungszweck priorisieren. Diese Massnahme kann in Abhängigkeit der Vegetationsperiode und der zur Verfügung stehenden Produktionsmittel erst nach mehreren Wochen bis Monaten Vorlaufzeit umgesetzt werden.

Importförderung

Die Importförderung ist eine einfache Massnahme zur schnellen Verbesserung des Angebots. Bei einer Verschlechterung der Versorgungslage kann das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Importerleichterungen gewähren. Wenn die Versorgung trotz dieser Massnahmen nicht sichergestellt werden kann, ermöglicht das Landesversorgungsgesetz, importbeschränkende Verordnungen während einer Krise aufzuheben.

Generelle Abgabebeschränkung (GABENA)

Die generelle Abgabebeschränkung ist eine erste Massnahme, um den unkontrollierten Abfluss bestimmter Nahrungsmittel aufgrund von Hamsterkäufen zu verhindern und eine möglichst gleichmässige Verteilung der vorhandenen Waren zu erreichen. Es wird bestimmt, welche Menge eines bestimmten Produktes pro Einkauf abgegeben werden darf. Die GABENA kam beispielsweise während der Covid-19 Pandemie in den Verkaufsstellen zur Anwendung.

Nahrungsmittelrationierung (NARA)

Eine Nahrungsmittelrationierung ist bei langanhaltenden und schweren Versorgungskrisen vorgesehen, um für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine gleichwertige minimale Nahrungsmittelration zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten Bund, Kantone und Gemeinden eng zusammen. Rationierte Waren können in einer solchen Lage nur gegen Vorlage eines Bezugsausweises an den Verkaufsstellen bezogen werden.