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Veröffentlicht am 9. Dezember 2024

Massnahmen

Bei kurz- bis mittelfristigen Unterbrechungen der Wertschöpfungsketten bei lebenswichtigen Gütern sowie bei drohenden Mangellagen müssen Massnahmen des Fachbereichs Ernährung zur Sicherung der Versorgung ergriffen werden. Diese Massnahmen sind situations- und risikobedingt, können unterschiedlich stark in die freie Marktwirtschaft eingreifen und erfordern eine klare Abgrenzung und Klärung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen der Wirtschaft, Krisen- und Notfallorganisationen sowie den Fachämtern der Verwaltung.