Finanzierung der Pflichtlager
Pflichtlagerdarlehen
Der Bund erleichtert die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung, indem er den Unternehmen zur Finanzierung der Lager Garantien auf Bankdarlehen, sogenannte Pflichtlagerdarlehen gewährt. Auf Grund der Bundesgarantie sind die Geschäftsbanken bereit, für diese Darlehen einen Compounded SARON (Swiss Average Rate Overnight) als Zinssatz zu benutzen. Bei negativen SARON-Zinssätzen wird ein Zinssatz von 0 % angewendet. Im Weiteren gewährt der Bund auf Pflichtlagern zusätzliche steuerliche Abschreibungen.
Garantiefonds
Im Rahmen der Pflichtlagerhaltung können die Branchen Garantiefonds zur Deckung der Lagerkosten und zur Absicherung gegen Preisrisiken bilden. Die Fonds werden von privaten Selbsthilfeorganisationen (Pflichtlagerorganisationen) der jeweiligen Branche verwaltet. Diese privatrechtlichen Körperschaften verfolgen primär wirtschaftliche Ziele.
Mit den Mitteln des Garantiefonds werden die den lagerpflichtigen Unternehmen durch die Pflichtlagerhaltung entstehenden Kosten abgegolten, einschliesslich Kapitalkosten, Lagermieten, Versicherungen, Transporte, Verwaltung und Warenumschlag. Zur Abfederung von Preisrisiken erhalten Lagerhalter Amortisationsbeträge (Darlehen) aus dem Garantiefonds, die bei Auflösung der Pflichtlager zurückgezahlt werden müssen. Die Fondsmittel sind Eigentum der Pflichtlagerorganisationen und nicht der einzelnen Mitglieder oder des Bundes.
Die Kosten der Pflichtlagerhaltung werden von den Unternehmen auf die Verkaufspreise umgelegt und somit letztlich von der Kundschaft getragen.