Zum Hauptinhalt springen

Finanzierung der Pflichtlager

Pflichtlagerdarlehen

Der Bund erleichtert die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung, indem er den Unternehmen zur Finanzierung der Lager Garantien auf Bankdarlehen, sogenannte Pflichtlagerdarlehen gewährt. Auf Grund der Bundesgarantie sind die Geschäftsbanken bereit, für diese Darlehen einen Compounded SARON (Swiss Average Rate Overnight) als Zinssatz zu benutzen. Bei negativen SARON-Zinssätzen wird ein Zinssatz von 0 % angewendet. Im Weiteren gewährt der Bund auf Pflichtlagern zusätzliche steuerliche Abschreibungen.

Garantiefonds

Im Rahmen der Pflichtlagerhaltung können die Branchen Garantiefonds zur Deckung der Lagerkosten und zur Absicherung gegen Preisrisiken bilden. Die Fonds werden von privaten Selbsthilfeorganisationen (Pflichtlagerorganisationen) der jeweiligen Branche verwaltet. Diese privatrechtlichen Körperschaften verfolgen primär wirtschaftliche Ziele.

Mit den Mitteln des Garantiefonds werden die den lagerpflichtigen Unternehmen durch die Pflichtlagerhaltung entstehenden Kosten abgegolten, einschliesslich Kapitalkosten, Lagermieten, Versicherungen, Transporte, Verwaltung und Warenumschlag. Zur Abfederung von Preisrisiken erhalten Lagerhalter Amortisationsbeträge (Darlehen) aus dem Garantiefonds, die bei Auflösung der Pflichtlager zurückgezahlt werden müssen. Die Fondsmittel sind Eigentum der Pflichtlagerorganisationen und nicht der einzelnen Mitglieder oder des Bundes.

Eine gemeinschaftlich finanzierte Vorsorgemassnahme

Das Pflichtlagersystem sieht vor, dass die Kosten über die Verkaufspreise auf die Verbraucherinnen und Verbraucher überwälzt werden. In einigen Güterklassen bestehen jedoch rechtliche Vorgaben, die dieses System sprengen. Dazu gehören die Finanzierung der Pflichtlager für Arzneimittel und die Pflichtlagerhaltung von bestimmten Agrargütern. Im ersten Fall tragen die Zulassungsinhaberinnen die Kosten, im zweiten Fall schützt der Gesetzgeber die inländische Produktion und verzichtet dafür auf Zolleinnahmen.

Über alles gesehen funktioniert das Pflichtlagersystem als gemeinschaftlich finanzierte Vorsorgemassnahme, die die Versorgung der Schweiz auch in Krisenzeiten sicherstellen soll.