Die Energieversorgung der Schweiz ist derzeit sichergestellt. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) analysiert die allgemeine Versorgungslage der Schweiz in den regelmässigen Lagebeurteilungen. Die Aktuellste Lagebeurteilung ist jeder Zeit auf der Seite Versorgungslage aufrufbar.
In der Schweiz sprechen wir von einer Mangellage, wenn das Angebot die Nachfrage nicht mehr decken kann und auch der Markt und die Preise keine regulierende Wirkung mehr haben. Es handelt sich um eine Extremsituation mit gravierenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen, die sich nicht vermeiden lassen und der die Wirtschaft nicht allein zu begegnen vermag. Gestützt auf das Landesversorgungsgesetz LVG ordnet der Bundesrat in dieser Situation Interventionsmassnahmen zur Energieversorgung an.
Eine Strommangellage ist nicht zu verwechseln mit einem Stromunterbruch, auch Blackout genannt. Blackouts sind unvorhersehbare Unterbrüche der Stromversorgung von einigen Minuten, Stunden oder Tagen, die meist aufgrund von Schäden an der Verteilinfrastruktur, Netzüberlastung oder technischen Störungen auftreten. Stromunterbrüche bewältigt die Strombranche für gewöhnlich selbstständig.
Die Monitoring-Systeme, mit denen die wirtschaftliche Landesversorgung arbeitet, basieren auch auf Daten von Unternehmen. Es handelt sich dabei um geschützte Daten, deshalb sind diese Monitoring-Systeme für Strom und Gas nicht öffentlich zugänglich. Die so erhobenen Daten sind aber präziser und vor allem zeitnaher als die bis anhin verfügbare Datenbasis. Einige Erkenntnisse aus dem WL-Monitoring fliessen aber auch in das BFE-Dashbord ein, welches dem grossen Informationsbedürfnis der Allgemeinheit entgegenkommt.
Wie hoch ist der Gasanteil am gesamten Energieverbrauch der Schweiz und wie verteilt sich dieser Anteil saisonal?
Mit Erdgas werden rund 15 % unseres Energieverbrauchs gedeckt. Auf Erdölprodukte entfallen fast 50% und auf Strom rund 25%. Die Schweiz ist somit eines der europäischen Länder mit sehr niedrigem Gasanteil. Dabei verteilt sich dieser sehr ungleich auf die kalte und die warme Jahreszeit: Nach dem Ende der Heizsaison ist der Gasverbrauch rund sieben Mal niedriger als im Winter.
Wie ist die aktuelle Situation der Gasversorgung in der Schweiz? Können sich die Schweiz und Europa vollständig vom russischen Gas abwenden?
National: Die Versorgung der Schweiz mit Erdgas ist derzeit gesichert. Aktuell stehen alle inländischen Pipelinekapazitäten sowie die Import- und Exportkapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung.
International: Der Krieg in der Ukraine weiterhin Auswirkungen auf die gesamte europäische Versorgungslage. Trotz der stark eingeschränkten Pipeline-Transportkapazitäten ist die aktuelle Versorgungssicherheit in Nordeuropa bisher stabil. Dies ist vor allem auf die gesteigerten LNG-Importe und die Erhöhung der norwegischen Produktion zugunsten der europäischen Versorgung zurückzuführen. Der Russland-Krieg hat somit – mit Ausnahme der stark gestiegenen und höchst volatilen Preise - derzeit keine direkten Auswirkungen auf die Gasversorgung der Schweiz.
Die europäischen Erdgasspeicher sind gut gefüllt. Einige Länder beginnen jedoch bereits, das gespeicherte Gas zu nutzen.
Die Schweiz bezieht ihr Gas über den europäischen Markt. Dieser verfügt kurzfristig über die notwendigen Mittel, um einen möglichen Ausfall der russischen Gasversorgung zu bewältigen, und kann Gas aus verschiedenen Quellen beziehen, insbesondere durch Lieferungen von verflüssigtem Erdgas (LNG).
Längerfristig müssten sich die europäischen Märkte neu organisieren, um den Ausfall der russischen Gaslieferungen zu kompensieren.
Wie kann die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) eingreifen, wenn es zu wenige oder keine Gas-Lieferungen mehr gibt?
Wenn es weniger Gas gibt, kann die Schweiz nicht auf eigene Gas-Speicher zurückgreifen. Deshalb wird mit verschiedenen Massnahmen die noch verfügbare Menge Erdgas bestmöglich genutzt. Die Massnahmen erfolgen schrittweise: Bei einer drohenden Mangellage im Gasbereich richtet sich der Bund zusammen mit der Gasbranche mit Sparappellen an alle Erdgasverbraucher. Diese Empfehlungen sollen dazu beitragen, den Verbrauch von Erdgas deutlich zu senken. Private Haushalte, die mit Gas ihre Wohnung und das Wasser heizen oder kochen, können mit geringen Einschränkungen gute Resultate erzielen und zugleich sparen. Mit einer Reduktion der Raumtemperatur um ein Grad während der Heizperiode reduziert sich der Gasverbrauch um rund 6 Prozent. Weitere Massnahmen finden Sie hier: Sparappelle Erdgasverbrauch (admin.ch)
Gleichzeitig wird die Umschaltung der Zweistoffkunden angekündigt. Diese können in ihrem Betrieb von Erdgas auf Erdöl oder andere Brennstoffe wechseln. Die Umschaltung erfolgt dann per Verordnung, wenn in der Schweiz weniger Gas verfügbar ist. Kommt es zur gleichen Zeit zu einer Mangellage im Mineralölbereich, gibt es ein Heizöl-Pflichtlager, das extra für die Zweistoffkunden angelegt ist. Wenn die Sparappelle und die Umschaltung von Zweistoffanlagen nicht genügen, um die Gasmangellage zu bewältigen, kommt es zu Kontingentierungen des Erdgasverbrauchs von Einstoffanlagen.
Welche Massnahmen wurden bisher bereits umgesetzt?
Der Bundesrat hat bereits am 4. März 2022 die Voraussetzungen geschaffen, damit die Gasbranche gemeinsam Gas beschaffen kann. Am 18. Mai 2022 hat er das Konzept der Gasbranche zur Kenntnis genommen. Am 29. Juni 2022 hat er die regionalen Gasversorger gestützt auf das Landesversorgungsgesetz verpflichtet, eine physische Gasreserve in Gasspeichern der Nachbarländer sowie Optionen für zusätzliches nicht-russisches Gas zu beschaffen.
Am 4. Mai 2022 hat der Bundesrat den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) beauftragt, eine Kriseninterventionsorganisation (KIO) für den Gassektor aufzubauen; der Bundesrat hat den VSG zudem beauftragt, ein Konzept für ein Monitoring aufzubauen. Gleichzeitig wurde ein Monitoringsystem bei Swissgrid für den Strombereich lanciert.
Da es in der Schweiz es kein Gasversorgungsgesetz und damit (anders als im Strombereich) auch keinen Netzbetreiber wie Swissgrid oder keine Regulierungsbehörde wie die ElCom gibt, musste die KIO vollständig neu aufgebaut werden. Auch die Datenlage ist derzeit ungenügend. Deshalb wird ein Monitoringsystem eingerichtet, das den Fachpersonen ab Anfang Dezember zur Verfügung stehen und ihnen als Entscheidungshilfe dienen soll
Tatsächlich wurde aber in der Schweiz, wie auch insgesamt in Europa, die geopolitische Dimension des Gases unterschätzt. Die Branche ging davon aus, dass mit der Einführung des reverse flow, d.h. dass die Pipeline in beide Richtungen Gas transportieren kann, die Versorgung gesichert ist. Das hat sich als Fehleinschätzung erwiesen, da auch Norditalien stark von russischen Gasimporten abhängig ist.
Was tut der Bundesrat, um die Gaslieferungen in die Schweiz zu sichern?
Die Schweiz verhandelt Solidaritätsabkommen mit unseren Nachbarstaaten. Diese decken aber nur die Versorgung der «geschützten Kundinnen und Kunden» ab.
Die Schweiz beteiligt sich solidarisch an der Reduktion des Gasverbrauchs. Zudem haben wir uns bereits freiwillig an der Füllung der europäischen Gasspeicher beteiligt, indem die Gasbranche verpflichtet wurde, 15% des Jahresverbrauchs in Speichern die Nachbarländer abzusichern.
Weshalb gibt es keinen genauen Plan?
Ein genauer Plan ist nicht möglich und es sollen auch keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Der Fokus liegt in ganz Europa darauf, eine Mangellage zu verhindern. Falls es trotzdem zu einer solchen kommen sollte, könnten die freiwilligen Sparapelle zusammen mit der Umschaltung der Zweistoffanlagen allenfalls ausreichen. Exportverbote in den Nachbarländern könnten aber zu einer abrupten Verschlechterung der Versorgung führen. Die Schweiz muss sich daher auch auf solche Fälle vorbereiten.
Deshalb wurde eine Konsultation durchgeführt, die das vollständige Set der möglichen Massnahmen für den Fall einer schweren Mangellage zeigt. Nur in einer sehr schweren Mangellage wäre es denkbar, dass alle Bestimmungen gleichzeitig umgesetzt werden müssten. Die umgesetzten Massnahmen müssen immer verhältnismässig sein und der jeweiligen Schwere einer Mangellage angepasst werden.
Weshalb werden nicht bereits jetzt verbindliche Massnahmen erlassen?
Die vorliegenden Verordnungsentwürfe basieren auf dem Landesversorgungsgesetz (LVG). Dieses Gesetz ermöglicht im Fall einer schweren Mangellage mit lebenswichtigen Gütern starke Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit. Diese können aber nicht bereits jetzt erlassen werden, da die Versorgung der Schweiz derzeit gesichert ist. Deshalb hat der Bund eine Sparkampagne lanciert und setzt auf das freiwillige Engagement von Bevölkerung und Wirtschaft.
Weshalb wird nicht zwischen Erdgas und Biogas unterschieden?
Die Verbote und die Kontingentierung beziehen sich auf leitungsgebundenes Gas. In einer Pipeline kann nicht zwischen Biogas und Erdgas unterschieden werden. .
Weshalb wurden keine Gasspeicher in der Landesversorgung festgeschrieben und damit physische Reserven in der Schweiz sichergestellt?
Die Gasversorgung wurde von der Branche als sicher eingestuft mit Haupteinspeisepunkten im Norden, Westen und Süden. Ein Szenario mit einer Unterbrechung der Versorgungsrouten aus Russland existierte weder auf nationaler noch europäischer Ebene. Mangels physischer Speichermöglichkeiten in der Schweiz wurden Ersatzpflichtlager in Form von Heizöl vorgeschrieben, für 4,5 Monate Normalverbrauch von Zweistoffanlagen (Letztere können mit Gas und Heizöl betrieben werden).
Weshalb arbeitet man nicht mit Zielvorgaben?
In einer Mangellage ist physisch zu wenig Gas vorhanden. Ein Kontingent ist somit ein verbindliches Ziel. Das Ziel muss aber erreicht werden. Denn in der Kontingentierung geht es darum, Schlimmeres zu verhindern – insbesondere einen Netzzusammenbruch.
Weshalb werden in der Schweiz keine Auktionen durchgeführt, damit die Wirtschaft ihren Gasverbrauch senkt?
Gestützt auf das Landesversorgungsgesetz können aktuell keine Auktionen durchgeführt werden. Dazu fehlt die Rechtsgrundlage. In einer Mangellage machen Auktionen zudem keinen Sinn. Damit würde man beispielsweise einfach die Umschaltung der Zweistoffanlagen finanzieren.
Um eine bessere Allokation zu erreichen, wird deshalb die Weitergabe von Kontingenten ermöglicht.
Wie funktioniert die Weitergabe der Kontingente?
Die Unternehmen sind frei darin, die Kontingente zu handeln, soweit dies technisch möglich ist. Diese Systeme werden derzeit entwickelt.
Weshalb sind die Privathaushalte von der Kontingentierung ausgenommen?
Eine Kontingentierung ist für die Privathaushalte sehr schwierig umzusetzen. Es muss auch verhindert werden, dass Personen, die bereits jetzt sehr sparsam Heizen, bestraft werden.
Verbote und Verwendungsbeschränkungen sind deshalb ein gezielterer Weg, um den Verbrauch der Privathaushalte zu senken.
Weshalb sind Polizei und Feuerwehr von der Kontingentierung ausgenommen, nicht aber die Schulen?
Die Definition der sogenannten geschützten Kundinnen und Kunden orientiert sich an einer EU-Regelung. Damit soll die Kompatibilität mit der EU sichergestellt und der Abschluss von Solidaritätsabkommen erleichtert werden. Schulen können ihren Verbrauch durch eine geringere Raumtemperatur senken. Polizei und Feuerwehr wären aber auch von der Absenkung der Raumtemperatur betroffen.
Sollte es nicht eine Priorisierung nach Branchen geben?
Grundsätzlich könne alle ihren Verbrauch senken und effizienter werden: auch Produzenten von lebenswichtigen Gütern. Viele Unternehmen haben auch auf andere Energieträger umgestellt. Je mehr Ausnahmen es gibt, desto weniger wirksam ist die Kontingentierung. Zudem ist die Weitergabe von Kontingenten möglich. Unternehmen können so mehr Kontingente beschaffen. Letztlich geht es immer darum, den Netzzusammenbruch zu verhindern – dann könnte niemand mehr versorgt werden.
Wer wird kontingentiert?
Alle ausser die Privathaushalte, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Polizei und Feuerwehr, Betriebe zur Sicherstellung der Trinkwasser- und Energieversorgung, Abwasserreinigung und Abfallentsorgung sowie der Betriebe von Weichenheizungen auf dem nationalen Schienennetz.
Weshalb muss das Kontingent selbst berechnet werden?
In der Schweiz ist die Datenlage zum Gasmarkt derzeit noch schlecht. Gerade die kleineren Verbraucherinnen und Verbraucher kennen ihren Verbrauch nur selbst.
Werden alle Regionen gleich kontingentiert werden?
Der Kontingentierungssatz wird stets anhand der Schwere der Mangellage festgelegt. Da die Schweiz aus unterschiedlichen Richtungen versorgt wird, lässt es sich nicht ausschliessen, dass eine Mangellage eine Region stärker trifft. Die Pipelines ermöglichen es nicht, das Gas gleichmässig in der Schweiz zu verteilen.
Weshalb dauert die Bewirtschaftungsperiode zu Beginn 24 Stunden?
Dies ermöglicht trotz aller Markteinschränkungen eine möglichst bedarfsnahe Versorgung, vor allem bei einer rasch einsetzenden Angebotsverknappung. Dies verhindert, dass die Verbraucher ihre auf einen längeren Zeitraum ausgelegten Kontingente innerhalb kürzester Tage verbrauchen und dadurch unter Umständen die Netzstabilität gefährden bzw. die kontinuierliche Versorgung des Landes nicht mehr gewährleisten. Bei einer sich stabilisierenden oder verbessernden Versorgunglage kann die Kontingentierungsperiode auf eine oder mehrere Wochen ausgedehnt werden.
Wer kontrolliert?
Die Kontrolle obliegt der Kriseninterventionsorganisation KIO. Darin ist auch die Wirtschaft vertreten. Bei Verstössen macht sie Meldung an den Fachbereich Energie der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Die Strafverfolgung obliegt letztlich den Kantonen.
Was wird verboten werden?
Der Verordnungsentwurf enthält alle möglichen Massnahmen für den Fall einer schweren Mangellage. Das heisst nicht, dass auch alle in Kraft gesetzt werden, falls es zu einer Mangellage kommen sollte.
Verboten werden soll das Heizen von ungenutzten Räumen, Schwimmbädern, Dampfbädern und Saunen sowie der Betrieb von Heizstrahlern, Warmluftvorhängen, Gas-Feuern, Hochdruckreinigern und Warmluftzelten. Das gilt sowohl für Unternehmen, als auch für Privathaushalte. Zudem soll das Heizen von Innenräumen auf 20 Grad begrenzt werden
Weshalb will der Bundesrat den Privathaushalten Vorschriften machen?
In der Schweiz haben die Privathaushalte einen Anteil von über 40 Prozent am gesamten Gasverbrauch. Es ist somit nicht möglich, ohne Beitrag der Haushalte den Verbrauch signifikant zu senken. Wir hoffen aber, dass bereits die Sparappelle eine ausreichende Wirkung haben würden.
Bei jeder ergriffenen Massnahme geht es darum, Schlimmeres zu verhindern. Bei einem Netzzusammenbruch könnten auch die Privathaushalte nicht mehr versorgt werden.
Wie werden die Verbote kontrolliert?
Die Verordnungsentwürfe basieren in erster Linie darauf, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an Gesetze hält. Die Kontrollen obliegen den Kantonen. Das ist in unserem föderalistischen System üblich.
Könnten Bussen ausgestellt werden?
Das Landesversorgungsgesetz bietet keine Basis für Ordnungsbussen. Verstösse gegen die Vorschriften werden als Vergehen geahndet. Geldstrafen müssen aber nicht höher sein als Bussen und können per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft behandelt werden.
Was ist die Rolle der Kantone bei den Verboten und Verwendungseinschränkungen? Müssen sie Kontrollen durchführen?
Kontrollen und Strafverfolgung liegen in der Kompetenz der Kantone. Der Bund macht keine Vorgaben.
Die Gründe für die Freigabe sind die begrenzten Kapazitäten auf dem Rhein und logistische Schwierigkeiten bei ausländischen Bahntransporten. Der Nachschub an Mineralölprodukten kann aufgrund dieser logistischer Herausforderungen weiterhin nicht vollständig gewährleistet werden. Um die Versorgung sicherzustellen, hatte das BWL bereits zwei Unterschreitungen der Pflichtlagermenge von insgesamt fast 20 Prozent beschlossen.
Benzin, Diesel, Heizöl und Kerosin sind grundsätzlich auf dem internationalen Markt erhältlich. Die Versorgungslage wird weiterhin wöchentlich analysiert. Sollte sich die Lage verschlechtern, könnten weitere Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung WL erforderlich werden.
Die Besitzer von Pflichtlagern können den entsprechenden Anteil ihrer Reserven auf Antrag freigeben und über die üblichen Kanäle verkaufen. Mineralölprodukte aus den Pflichtlagern können zu Marktpreisen gekauft werden. Die Preise an den Tankstellen richten sich nach diesen.
Die Pflichtlager an Mineralölprodukten sollen den Bedarf für 4,5 Monate decken. Bei dieser Richtgrösse wird davon ausgegangen, dass während dieser Zeit keine weiteren Importe dieser Produkte mehr möglich sind.
Wer mit Holzpellets heizt, soll dieses Jahr so früh wie möglich sein Vorratslager füllen. Diese Empfehlung der wirtschaftlichen Landesversorgung WL sowie zusätzliche Importe sollen helfen, bei den Pellets im kommenden Winter 2022/23 eine Mangellage zu verhindern.
Umweltfreundliche Pelletheizungen erleben einen Boom – in der Schweiz und in Europa. Im letzten Jahr (2021) verbuchten diese gemäss dem Verband Holzfeuerungen Schweiz eine Zuwachsrate von 45%. Entsprechend stieg auch der Pelletkonsum und mit diesem auch die Preise.
Auch in diesem Jahr geht diese Entwicklung weiter. Der Pelletverbrauch in der Schweiz wurde für den Winter 2021/22 rückwirkend auf rund 420'000 Tonnen geschätzt (ein Plus von 22% zum Vorjahr). Für den Winter 2022/23 wird mit einem maximalen Verbrauch von rund 500'000 t in der Schweiz gerechnet, denn die Zahl der neu installierten Pelletheizungen steigt weiter rasch an.
Natürlich werden auch die Produktionskapazitäten – in der Schweiz und in Europa – weiter ausgebaut. Wie schon bisher wird die Eigenproduktion im Inland rund 80% des Bedarfs, entsprechend der verfügbaren Rohstoffe (Sägemehl, Holzspäne usw.), Verarbeitungskapazitäten und Lagermöglichkeiten abdecken können. Die restlichen 20% müssen weiterhin importiert werden.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und eine Mangellage möglichst zu verhindern, sind auch dieses Jahr Importe nötig. Da auch in den Nachbarländern, wo sich die Schweiz bisher eindecken konnte, Pelletheizungen immer beliebter werden und dort Nachschub aus dem Osten wegen des Ukraine-Krieges ausbleiben, werden Anstrengungen unternommen neue Lieferanten in grösserer Entfernung zu finden. In der aktuellen Lage wird das nicht einfach sein.
Um möglichst grosse Reserven anlegen zu können, ruft die Pelletbranche ihre Kunden auf, ihre Bestellungen für den nächsten Winter umgehend zu tätigen. So steht möglichst viel Lagerplatz für die Produktion und neue Lieferungen zur Verfügung. Produktionsstopps aufgrund übervoller Lager bei den einheimischen Produzenten über den Sommer sind zu vermeiden. Daher sind alle Kundinnen und Kunden aufgerufen, ihre Lager jetzt schon so rasch als möglich zu füllen.
Lieferengpässe können – insbesondere wenn es einen kalten langen Winter geben sollte –daher nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Branche bemüht sich daher intensiv, die nötigen Importmengen für die Schweiz zu sichern und zusätzliche, geeignete und trockene Lagerorten in der Schweiz zu finden, damit genügend Pellets für den Winter 2022/23 bereitgestellt werden können.
Last modification 15.11.2023