Gesetzesrevision

Vernetzung

Optimierung des Landesversorgungsgesetzes

Das vollständig revidierte Landesversorgungsgesetz und die zugehörigen Verordnungen sind seit 1. Juni 2017 in Kraft. Der Gesetzgeber hat damit eine Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen und eine Dynamisierung des Instrumentariums zur Bewältigung von schweren Mangellagen erreicht.

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Aktuell

Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes

Durch eine Teilrevision der gesetzlichen Grundlage für die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) soll deren Organisation und Funktionsweise optimiert werden. Dazu werden auch neue Erkenntnisse insbesondere aus der Energiekrise einbezogen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Januar 2023 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die entsprechende Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2023 fertigzustellen.

Medienmitteilung: Landesversorgungsgesetz-Teilrevision wird Erfahrungen aus der Energiekrise einbeziehen

(11.01.2023)

Die Rechtsanwendung während den Krisenlagen seit 2017 hat gezeigt, dass weitere Verbesserungen sinnvoll sind. Dies auf struktureller, organisationaler wie auch materieller Ebene. Gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft werden diese Handlungsfelder nun bearbeitet. Ende 2023 soll die entsprechende Vernehmlassungsvorlage bereitgestellt sein.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 11.01.2023

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https://www.bwl.admin.ch/content/bwl/de/home/wirtschaftliche_landesversorgung/prasentation_wl/rechtliche_grundlagen/gesetzesrevision.html