Das vollständig revidierte Landesversorgungsgesetz und die zugehörigen Verordnungen sind seit 1. Juni 2017 in Kraft. Der Gesetzgeber hat damit eine Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen und eine Dynamisierung des Instrumentariums zur Bewältigung von schweren Mangellagen erreicht.

Optimierung des Landesversorgungsgesetzes
Die Rechtsanwendung während den Krisenlagen seit 2017 hat gezeigt, dass weitere Verbesserungen sinnvoll sind. Dies auf struktureller, organisationaler wie auch materieller Ebene. Gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft werden diese Handlungsfelder nun bearbeitet. Ende 2023 soll die entsprechende Vernehmlassungsvorlage bereitgestellt sein.
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Letzte Änderung 11.01.2023