Gesetzesrevision

Vernetzung

Optimierung des Landesversorgungsgesetzes

Das vollständig revidierte Landesversorgungsgesetz und die zugehörigen Verordnungen sind seit 1. Juni 2017 in Kraft. Der Gesetzgeber hat damit eine Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen und eine Dynamisierung des Instrumentariums zur Bewältigung von schweren Mangellagen erreicht.

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Aktuell

Landesversorgungsgesetz: Vernehmlassung zur Teilrevision

Sieben Jahre nach seinem Inkrafttreten soll das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung aktualisiert werden. Das Grundprinzip des Landesversorgungsrechts, die Subsidiarität staatlichen Handelns, soll nicht angetastet werden. Die Vernehmlassung wurde am 31. März 2024 beendet. 

Medienmitteilung: Landesversorgungsgesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision

Vernehmlassung: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG)

Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung - Vernehmlassungsvorlage (PDF, 409 kB, 15.12.2023)

Änderung des Landesversorgungsgesetzes (LVG) - Erläuternder Bericht (PDF, 733 kB, 15.12.2023)

(02.04.2024)

Die Rechtsanwendung während den Krisenlagen seit 2017 hat gezeigt, dass weitere Verbesserungen sinnvoll sind. Dies auf struktureller, organisationaler wie auch materieller Ebene. Gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft wurden diese Handlungsfelder nun bearbeitet, damit die Teilrevision beginnen kann.

Unterlagen zur LVG-Totalrevision 2016

Letzte Änderung 19.04.2024

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https://www.bwl.admin.ch/content/bwl/de/home/wirtschaftliche_landesversorgung/prasentation_wl/rechtliche_grundlagen/gesetzesrevision.html