Grundsätze

Grundsaetze

Subsidiarität
Die Versorgung des Landes mit Gütern und Dienstleistungen ist grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Erst wenn diese ihre Versorgungsfunktion nicht mehr selber wahrnehmen kann, greift der Staat lenkend ein.

Kooperation
Das System der wirtschaftlichen Landesversorgung beruht auf einer Kooperation zwischen Wirtschaft und Staat. Dies erlaubt, das Fachwissen und die bestehenden Strukturen der Privatwirtschaft für die Erfüllung staatlicher Aufgaben in einer Krise nutzbar zu machen.

Vernetzung
In der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung haben Vertreter aus allen wichtigen Wirtschaftsbranchen Führungsverantwortung übernommen. Die Vernetzung dieser Kader aus den unterschiedlichsten Branchen der schweizerischen Wirtschaft macht die Stärke dieser Organisation aus. In ihr vereinigen sich spezifisches Wissen und reiche Erfahrung, was für die Versorgungssicherung im Interesse unseres Landes von unschätzbarem Wert ist. In einer globalisierten Wirtschaftswelt ist ein solch
vernetztes Know-how eine unerlässliche Voraussetzung, um den Versorgungsauftrag professionell erfüllen zu können.

Letzte Änderung 02.11.2020

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