Logistikprobleme oder folgenschwere Ereignisse wie eine Pandemie oder ein Krieg gefährden die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen. Hier erfahren Sie, wie die wirtschaftliche Landesversorgung WL die aktuelle Versorgungslage der Schweiz in den WL-Bereichen Ernährung, Energie, Heilmittel, IKT, Logistik und Industrie beurteilt.
Lagebeurteilung der wirtschaftlichen Landesversorgung WL
Lagebeurteilung der wirtschaftlichen Landesversorgung WL (PDF, 280 kB, 07.09.2023)(wird regelmässig aktualisiert)

Allgemein
Die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen ist aktuell gewährleistet. Die direkte Abhängigkeit der Schweiz von der Ukraine ist gering. Der aktuelle Konflikt kann aber indirekt zu Engpässen und Mangellagen in vielen Bereichen führen, insbesondere als Folge von Kettenreaktionen. Eine abschliessende Aussage, welche Bereiche oder Produkte betroffen sein könnten, lässt sich zurzeit aufgrund der dynamischen Situation nicht machen. Deshalb wird die Situation in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen sehr eng beobachtet.
Deutlich ist die Abhängigkeit bei der Energie. Die Schweiz, die keine Gas-Lager hat, bezieht das Erdgas aus dem Ausland. Fast die Hälfte davon kommt aus Russland. Ein Teil davon fliesst in Pipelines über ukrainisches Territorium.
Die wirtschaftliche Landesversorgung WL - mit dem BWL als ihrem Stabsorgan - ist für die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen im Fall von schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag, zuständig. Und zwar in den Bereichen Energie, Ernährung, Heilmittel, IKT, Industrie und Logistik. Dazu hat die WL diverse Vorkehrungen getroffen.
FAQ zur wirtschaftlichen Landesversorgung
Die aktuelle Lage der Energieversorgung:
Energie: Aktuelle Lage
Könnte die Versorgung mit Nahrungsmitteln betroffen sein?
Die Versorgung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln ist derzeit sichergestellt. Die Inlandproduktion trägt wesentlich zur Versorgung bei. Gleichwohl sind Importe für die Versorgung nötig. Sollte es überhaupt zu Engpässen kommen, dann stehen in der Schweiz Pflichtlager für Grundnahrungsmittel zur Verfügung (siehe Bericht zur Vorratshaltung)
Kann der Krieg in der Ukraine Folgen haben für den Dünger-Markt?
Die Situation auf dem Dünger-Markt ist bereits seit längerem angespannt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Als Reaktion hat das WBF genehmigt, die Pflichtlager für Dünger freizugeben. Dieses Angebot ist bisher nur zu einem kleinen Teil genutzt worden. Stickstoffhaltige Düngemittel sind derzeit auf dem Markt erhältlich. Beeinflusst wird die künftige Verfügbarkeit von Dünger nicht zuletzt durch die künftige Entwicklung des Gasmarktes. Die Produktion von Ammoniak, einem Hauptbestandteil des Stickstoffdüngers, war in den vergangenen Monaten weltweit wegen der hohen Erdgaspreise gedrosselt worden. Angesichts der ungewissen Entwicklung bleibt die Freigabe der Pflichtlager für Dünger in Kraft.
Sollen die privaten Haushalte einen Vorrat an lebenswichtigen Gütern halten?
Ein Notvorrat ist immer sinnvoll und empfehlenswert. Naturereignisse, unterbrochene Lieferketten, Strommangellagen, Cyberangriffe bis hin zu einem Krieg – die Liste möglicher Ereignisse, welche die Versorgung treffen können, ist lang. Der Beginn der COVID-19-Krise im Frühjahr 2020 hatte gezeigt, dass allein das Verhalten der Bevölkerung zu Engpässen führen kann, wenn die Nachfrage sprunghaft ansteigt. Zudem wurden signifikante Verzögerungen im internationalen Warenverkehr schon während der COVID-19-Pandemie registriert. Noch kann nicht gesagt werden, ob und wie sich die Lieferung lebenswichtiger Nahrungsmittel mit dem Krieg in der Ukraine verändert.
Bei einigen Heilmitteln ist die Versorgung schon seit einiger Zeit schwierig. Wie stellt sich die Situation heute insgesamt dar?
Die Meldestelle Heilmittel des BWL (Meldestelle Heilmittel (admin.ch)) erfasst rasch Lieferunterbrüche bei Medikamenten und kommuniziert Massnahmen zur Sicherung der Patientenversorgung (Aktuelle Versorgungsstörungen (admin.ch)).
Bei einigen Heilmitteln ist die Versorgung aufgrund von Ausfällen aufgrund von COVID-19-Fällen, mangelnder Transportkapazitäten und Rohstoffknappheit nach wie vor schwierig. Hinzu kommen nun der erhöhte Bedarf in der Ukraine und der Zustrom von Flüchtlingen. Die WL beobachtet die Versorgungslage weiterhin genau und analysiert sie, um bei Bedarf schnell eingreifen und gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen anordnen zu können.
Könnte COVID-19 im kommenden Winter wieder für Probleme sorgen?
Der Winter wird zusätzliche Schwierigkeiten mit sich bringen: Eine neue Welle von COVID-19-Kranken (die diesmal im Rahmen der normalen Lage bewältigt wird) und die Grippe werden zu den allgemeinen Schwierigkeiten infolge der Energiekrise und des Krieges in der Ukraine hinzukommen. Der Markt ist bereits mit begrenzten Lagerbeständen, langen Lieferzeiten und schwierigen logistischen Bedingungen konfrontiert, was sich in einem starken Anstieg der Versorgungsstörungen in diesem Bereich niederschlägt. Zusätzliche Probleme durch geringere Produktionskapazitäten im Ausland und in der Schweiz, insbesondere aufgrund von Gasknappheit, drohen.
Wie gestaltet sich die aktuelle Versorgungssituation im Bereich der oralen Opioide?
Das BWL hat wegen schwerer Mangellage die Pflichtlager für orale Opioide geöffnet. Die entsprechende Verordnung trat am 15. März in Kraft. Bei diesen starken Schmerzmitteln herrscht bereits seit längerer Zeit eine Unterversorgung in der Schweiz. Um nun den Markt in grösserem Umfang zu unterstützen und die Versorgung der Patienten zu verbessern erfolgte die Freigabe der Pflichtlager.
Hat die Schweiz vorgesorgt für einen Vorrat an Jod-Tabletten, die im Fall einer atomaren Verseuchung gebraucht würden?
Die Versorgung der Schweiz mit Jod-Tabletten ist sichergestellt. Wer näher als 50 Kilometer zu einem Atomkraftwerk wohnt, hat 2014 die nötige Menge (sechs Jod-Tabletten pro Person) erhalten. Die nächste Verteilung ist im Jahr 2024 vorgesehen. Die Kantone lagern Jod-Tabletten, um im Ereignisfall auch jene Bevölkerungsteile zu versorgen, die nicht im 50-Kilometer-Radius von AKWs wohnen. Jod-Tabletten sind auch in den Apotheken erhältlich. Die Apotheken werden von der Armee-Apotheke beliefert, die Jod-Tabletten an Lager hat.
Mit dem Ukrainekrieg werden wir uns der Bedeutung der Pflichtlager wieder bewusst. Werden jetzt die Lagerbestände neu beurteilt und angepasst?
Alle vier Jahre – das nächste Mal im 2023 – erstellt das BWL einen Bericht zur Vorratshaltung. Im Hinblick darauf werden das Sortiment und die Mengen in allen Bereichen neu überprüft und die Veränderungen dokumentiert. Auch mögliche Tendenzen für die Weiterentwicklung, also mögliche Reduktionen oder der Ausbau eines Pflichtlagers, werden festgehalten. Geprüft wird gegenwärtig beispielsweise eine Aufstockung des Pflichtlagers für Kunststoffgranulate, mit denen Verpackungen für Nahrungs- oder Heilmittel hergestellt werden. Auch eine Erhöhung der Nahrungsmittelpflichtlager ist in Planung.
Kann das BWL entscheiden, was allenfalls neu in die Pflichtlagerhaltung aufgenommen wird?
Nein. Für die Aufnahme eines neuen Gutes in das Pflichtlagersortiment braucht es einen Bundesratsbeschluss und eine neue Verordnung. Das Ausmass der Pflichtlagerhaltung und die Qualität der Güter wird vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF festgelegt.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 19.04.2023