Bei den Pflichtlagern Ernährung kommt es zu einer Neuausrichtung. Die Vorschläge der wirtschaftlichen Landesversorgung WL sind bis zum 11. August 2023 in der Vernehmlassung.
FAQ: Vernehmlassung Pflichtlager Ernährung
Wo finde ich die Unterlagen?
Die benötigten Unterlagen sind hier zu finden:
Vernehmlassung: Neustrukturierung und Erhöhung der Pflichtlager an Nahrungs- und Futtermitteln
Wie und bis wann kann ich Stellung nehmen?
Die Öffentlichkeit kann sich bis 11. August 2023 zu den beantragten Änderungen an der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln (SR 531.215.11) äussern. Wir bitten Sie dazu das hier abgelegte Formular auszufüllen und es im Wordformat an vernehmlassung@bwl.admin.ch zu senden.
Was sind Pflichtlager?
Unter Pflichtlager versteht man bestimmte Mengen von ausgewählten Waren, die private Unternehmen im Auftrag des Bundes für den Fall von schweren Mangellagen halten. Der Bund legt sowohl die Zusammensetzung wie auch das Ausmass der Pflichtlager für den Krisenfall fest. Die Vorräte sind jedoch Eigentum der Pflichtlagerhalter, also privater Unternehmen.
Kann die Nachfrage nach wichtigen Grundversorgungsgütern aufgrund einer schweren Mangellage über den Markt nicht mehr gedeckt werden, stellen Vorräte, die bei Bedarf freigegeben werden können, ein wertvolles Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung dar.
Für wen sind Pflichtlager?
Pflichtlager dienen dazu, die gesamte Bevölkerung der Schweiz zu versorgen im Falle einer schweren Mangellage, der die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag. Im Krisenfall sollen jeder Person in der Schweiz genügend Kalorien zur Verfügung stehen. Wie in der normalen Situation wird die Ware auch in einer schweren Mangellage über die üblichen Absatzkanäle (z.B. im Detailhandel) vertrieben.
Was hat sich seit der letzten Evaluation der Pflichtlager in den 2000er Jahren geändert, dass eine Anpassung der Grundlagen nötig macht?
Der neue Ansatz der Pflichtlagerhaltung im Bereich Ernährung trägt der Tatsache Rechnung, dass im Landwirtschafts- und Ernährungsbereich in Zukunft mit immer häufigeren Überlagerungen folgender zwei Aspekte gerechnet werden muss:
- Erstens werden die Wertschöpfungsketten immer komplexer - fragmentierter und globaler. Die lückenlose Versorgung funktioniert nur, wenn viele Akteure in der Wertschöpfungskette zusammenwirken. Wenn die Wertschöpfungskette irgendwo unterbrochen wird, kann dies in allen folgenden Teilbereichen zu weiteren Ausfällen führen.
- Zweitens gibt es immer vielfältigere und zahlreichere Risiken: So können gestörte Funktionen von lebenswichtigen Dienstleistungen wie Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie oder Elektrizität genauso zu schweren Mangellagen führen wie grossräumige Schadensereignisse, Auswirkungen des Klimawandels, die Verknappung von Erdgas oder Lieferunterbrüche aufgrund von Pandemien, Streiks usw.
Wie wurden die untersuchten Güterkategorien ausgesucht?
Grundsätzlich können nur wenige, handelsübliche und gut lagerfähige Güter in Pflichtlagern gehalten werden.
Unter der Bedingung, dass die untersuchten Grundnahrungsmittel gemäss Nahrungsmittelbilanz mindestens 5% der gesamthaft konsumierten Energie ausmachen müssen, wurden nur die bedeutendsten Nahrungsmittelkategorien in die Überprüfung einbezogen. Dadurch wird gewährleistet, dass die ausgewählten Waren in den Pflichtlagern ausreichend rotieren, das heisst fortlaufend in den Handel kommen und durch frische Ware ersetzt werden.
Bei der vertieften Untersuchung wurde berücksichtigt, ob die in Frage kommenden Güterkategorien in der Schweiz produziert werden, wie gross die Abhängigkeiten und wie anfällig die Güter auf Störungen sind. Daraus resultierten Änderungsanträge bei Getreide, Speiseölen und -fetten. Zudem wurden die Futtermittel analysiert, da sie auch Gegenstand der zu ändernden Verordnung sind.
Getreide für die menschliche Ernährung - Warum nehmen die Getreidemengen so deutlich zu?
Insgesamt sollen mit der neuen Strategie Waren für eine längere Überbrückungszeit gelagert werden. Ein Teil davon dient in schweren Mangellagen dem direkten Ersatz (Substitution) von Getreide, das in einer Mangellage wegfallen würde. Ein weiterer Teil soll jene Kalorien kompensieren, welche durch mangelnde Verfügbarkeit von anderen Nahrungsmitteln entfällt. Dies betrifft etwa Produkte, welche sich nicht zur Lagerung eignen, zum Beispiel Fisch. Aufgrund der positiven Eigenschaften und der guten Lagerfähigkeit eignet sich Getreide besonders gut.
Wird bei den Speiseölen und fetten auch eine Aufstockung der Reserven vorgeschlagen?
Ja, bei den Speiseölen und -fetten wird beantragt, die Pflichtlagermenge um fast 25 Prozent aufzustocken, von heute 35'583 auf 44'000 Tonnen. Bei diesen Produkten ist die Schweiz sehr stark von Importen abhängig.
Energieträger: Was wird beantragt?
Die gesamte Getreidepflichtlagermenge muss in einer schweren Mangellage der menschlichen Ernährung zur Verfügung stehen. Da es in einer solchen Notsituation zu vorzeitigen Schlachtungen kommt, sinkt der Bedarf an Futtermitteln. Was die verbleibenden Nutztierbestände an Futter brauchen, kann grundsätzlich durch die inländische Produktion gedeckt werden.
Zucker: Was passiert damit?
Zucker hat eine hohe Energiedichte und kann gut gelagert werden. Deshalb soll dieser weiterhin zur Überbrückung der benötigten 12 Monate beitragen und als strategische Reserve im aktuellen Umfang von rund 55'000 Tonnen an Pflichtlager gehalten werden. Da keine Änderung der Verordnung SR 531.215.11 benötigt wird, ist Zucker nicht Gegenstand der Vernehmlassung.
Kaffee: Was passiert damit?
Der Bundesrat hat nach einer Vernehmlassung 2019 entschieden, dass Kaffee im bereits vorhandenen Umfang im Pflichtlager beibehalten wird. Es wird keine Änderung der Verordnung SR 531.215.11 benötigt und deshalb ist Kaffee nicht Gegenstand der Vernehmlassung.
Ist der Notvorrat auch bei einer Aufstockung der Pflichtlager nötig?
Ein Notvorrat ist immer sinnvoll. Dieser hilft in einer Mangellage zur Überbrückung, bis die Pflichtlagerwaren zum Einsatz kommen. Damit Waren aus den Pflichtlagern zu den Kunden gelangen, müssen Versorgungsketten und lebenswichtige Dienstleistungen (Bsp. Strom, IKT, Logistik) in der Schweiz uneingeschränkt funktionieren. Störungen betreffen Pflichtlagerwaren genauso wie andere Waren. Deshalb ist es sehr hilfreich, wenn die Privathaushalte eine eigene Reserve für eine Woche halten, mit der sie die Zeit überbrücken können, bis die Versorgung wieder funktioniert.
Letzte Änderung 20.04.2023