Pflichtlager

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Das Pflichtlagersystem ist für die importabhängige Schweiz als vorsorgliche Massnahme von grosser Bedeutung. Kann die Nachfrage nach wichtigen Grundversorgungsgütern aufgrund eines Engpasses über den Markt nicht mehr gedeckt werden, stellen Vorräte, die bei Bedarf freigegeben werden können, ein wertvolles Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) dar.


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Aktuell

Bundesrat beantragt Erhöhung der Garantien für Pflichtlagerdarlehen

Die Darlehen, mit denen der Ausbau und die laufenden Kosten aller Pflichtlager der Schweiz bezahlt werden, sollen in den nächsten zehn Jahren Garantien des Bundes in der Höhe von 750 Millionen Franken erhalten. Der Bundesrat hat am 23. August 2023 entschieden, dem Parlament einen entsprechenden Verpflichtungskredit vorzulegen.

Der Bund schreibt die Pflichtlagerhaltung vor, um die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern in einer schweren Mangellage zu gewährleisten. Die Wirtschaft ist verantwortlich für das Halten und Finanzieren der Pflichtlager. Der Bund erleichtert die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung. Dazu gewährt er den lagerpflichtigen Unternehmen Garantien auf den entsprechenden Bankdarlehen.

Der aktuelle Verpflichtungskredit über 540 Millionen Franken läuft Ende 2024 aus. Deshalb braucht es einen neuen Kredit für die Bundesgarantien. Der Bundesrat beantragt, dafür die Kreditlimite um 210 Millionen auf 750 Millionen Franken zu erhöhen. Zudem soll die Dauer auf zehn Jahre verlängert werden, das heisst von 2025 bis 2034.

Medienmitteilung: Bundesrat beantragt Erhöhung der Garantien für Pflichtlagerdarlehen

(23.08.2023)

Das Pflichtlagersystem

Das Pflichtlagersystem basiert auf der Zusammenarbeit zwischen dem Staat und der Wirtschaft. Der Bund legt die Zusammensetzung und das Ausmass der Pflichtlager fest. Die Vorräte werden jedoch nicht vom Bund, sondern von privaten Unternehmen gehalten und sind in deren Eigentum. Ende 2022 hielten rund 280 Unternehmen ein Pflichtlager.

Das BWL schliesst mit den betroffenen Firmen Pflichtlagerverträge ab. In diesen Verträgen verpflichten sich die Unternehmen, von einem bestimmten Gut eine bestimmte Menge in einer bestimmten Qualität an einem bestimmten Ort zu lagern. Die Pflichtlagerprodukte werden regelmässig umgeschlagen und über die normalen Absatzkanäle der Firmen verkauft. Das BWL oder eine von ihm beauftragte Kontrollstelle überprüft die Pflichtlager periodisch.

Pflichtlagersortiment

Das Pflichtlagersortiment der Schweiz umfasst Waren in vier Kategorien: Lebensmittel, Energie, Heilmittel und Industrie. Ausführlichere Informationen zu den Waren finden Sie in der Informationsbox unten.


Freigabe von Pflichtlagern

Pflichtlager werden im Falle einer schweren landesweiten Mangellage eingesetzt. In dieser Situation kann die Wirtschaft die Nachfrage auf dem Markt nicht mehr aus eigener Kraft decken. Um die Lage zu entspannen, kann eine Pflichtlagerfreigabe durchgeführt werden. Dies geschieht wie folgt:

Die Wirtschaftliche Landesversorgung analysiert die Versorgungslage und kommt zu dem Schluss, dass eine Pflichtlagerfreigabe notwendig ist. Sie stellt einen Antrag zur Freigabe an das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welches die Freigabe mittels einer Verordnung genehmigt. Danach passt das BWL die Pflichtlagerverträge an. Eine Freigabe wird dann auf Antrag des BWL wieder aufgehoben, wenn sich die Lage auf dem Markt normalisiert hat.

Das BWL kann bis 20% der Mengen der Pflichtlager selbst freigeben.


Wie viel kostet die Pflichtlagerhaltung?

Die Kosten der Pflichtlagerhaltung werden von den Unternehmen auf die Verkaufspreise überwälzt und damit von den Konsumenten getragen. Im Bereich der Nahrungs- und Futtermittel werden die Kosten für Getreide, Speiseöle und -fette sowie für Zucker indirekt vom Bund getragen.

Im Durchschnitt bezahlt jeder Einwohner der Schweiz auf diese Weise jährlich ca. CHF 13.-- für die wirtschaftliche Landesversorgung (Stand: 31. Dezember 2022).


Weitere Informationen zur Vorratshaltung

Pflichtlagerdarlehen

Pflichtlagerdarlehen

Der Bund erleichtert die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung, indem er den Unternehmen zur Finanzierung der Lager Garantien auf Bankdarlehen, sogenannte Pflichtlagerdarlehen gewährt. Auf Grund der Bundesgarantie sind die Geschäftsbanken bereit, für diese Darlehen einen Compounded SARON (Swiss Average Rate Overnight) als Zinssatz zu benutzen. Bei negativen SARON-Zinssätzen wird ein Zinssatz von 0 % angewendet. Im Weiteren gewährt der Bund auf Pflichtlagern zusätzliche steuerliche Abschreibungen.

Garantiefonds

Garantiefonds

Garantiefonds

Die Garantiefonds dienen zur Deckung der Lager- und Kapitalkosten und des Preisverlustes auf Pflichtlagerwaren. Die Pflichtlagerorganisationen erfüllen zudem Aufgaben, die ihnen vom Bund im Zusammenhang mit der Pflichtlagerhaltung übertragen wurden (z.B. Kontrolle der Pflichtlager). Die Fondsmittel werden von den Pflichtlagerorganisationen verwaltet und stehen nicht im Eigentum ihrer einzelnen Mitglieder oder des Bundes. Das BWL prüft die Angemessenheit und Zweckmässigkeit der Mittelerhebung.

Die Garantiefonds werden auf zwei Arten durch Abgaben auf lagerpflichtigen Gütern alimentiert. Beim System der Erstinverkehrbringung werden Garantiefondsbeiträge sowohl auf importierten als auch im Inland produzierten Waren erhoben, während beim System der Grenzabgaben nur Importe belastet werden. Die réservesuisse und die CARBURA erheben die Garantiefondsbeiträge beim Import, die Provisiogas, die Agricura und die Helvecura beim ersten Inverkehrbringen von lagerpflichtigen Waren.

Ergänzende Pflichtlager

Ergänzende Pflichtlager

Lebenswichtige Güter, für die der Bundesrat keine obligatorische Vorratshaltung vorschreibt, können der ergänzenden Pflichtlagerhaltung unterstellt werden. Dazu schliesst das BWL mit den betroffenen Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen Pflichtlagerverträge ab. Das Instrument der ergänzenden Pflichtlagerhaltung kommt zum Einsatz, wenn lebenswichtige Waren vorrätig gehalten werden sollen, für die im Normalfall nur eine geringe Nachfrage besteht oder die nur von wenigen Marktteilnehmern angeboten werden. Dazu gehören unter anderem verschiedene Arzneimittel, Medizinprodukte sowie Kunststoffgranulate für die Verpackungsindustrie. Die ergänzenden Pflichtlager machen einen kleinen Bruchteil der gesamten Pflichtlagerhaltung aus.


Letzte Änderung 23.08.2023

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