Die Pflichtlagerhaltung ist für die importabhängige Schweiz als vorsorgliche Massnahme von grosser Bedeutung. Kann die Nachfrage nach wichtigen Grundversorgungsgütern aufgrund eines Engpasses über den Markt nicht mehr gedeckt werden, stellen Vorräte, die bei Bedarf freigegeben werden können, ein wertvolles Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung dar.

Das System der Pflichtlagerhaltung basiert auf der Zusammenarbeit zwischen dem Staat und der Wirtschaft. Der Bund legt die Zusammensetzung und das Ausmass der Pflichtlager fest. Die Vorräte werden jedoch nicht vom Bund, sondern von privaten Unternehmen gehalten und sind in deren Eigentum. Am 1. Februar 2021 hielten rund 300 Unternehmen ein Pflichtlager.
Die Kosten der Pflichtlagerhaltung werden von den Unternehmen auf die Verkaufspreise überwälzt und damit von den Konsumenten getragen. Im Bereich der Nahrungs- und Futtermittel werden die Kosten für Getreide, Speiseöle und -fette sowie für Zucker indirekt vom Bund getragen.
Im Durchschnitt bezahlt jeder Einwohner der Schweiz auf diese Weise jährlich ca. CHF 12.-- für die wirtschaftliche Landesversorgung (Stand: 1. Februar 2021).
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Letzte Änderung 19.01.2023