Trinkwasser

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Damit jederzeit genügend Trinkwasser zur Verfügung steht, braucht es ausser Wasser eine gut funktionierende Infrastruktur. Diese bringt ausreichend Wasser in guter Qualität zu den Konsumentinnen und Konsumenten, auch in schweren Mangellagen. Geregelt wird das in der Verordnung zur Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM).

Die trockenen Sommer 2003, 2015, 2018 und 2022 haben deutlich gemacht, dass eine funktionierende Trinkwasserversorgung auch im Wasserschloss Schweiz nicht selbstverständlich ist. Im Zusammenhang mit der Trockenheit sind Arbeiten im Gang zum Aufbau eines nationalen Früherkennungs- und Warnsystems. Zurzeit gibt es bereits die experimentelle Plattform drought.ch.

Neben der Trockenheit stellt auch die vielfältige Nutzung des Wassers eine Herausforderung dar: So stehen die Landwirtschaft und die sich ausbreitenden Siedlungen in Konflikt mit den Anforderungen des Gewässerschutzes und den Wasserversorgern.

Ziel der Verordnung zur Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen ist es, dass die Bevölkerung auch im Fall einer schweren Mangellage mit ausreichendem Trinkwasser versorgt werden kann. Dazu stellen die Kantone in Zusammenarbeit mit ihren Gemeinden und den Wasserversorgern sicher, dass die Regionen über verschiedene Wasserbezugsorte versorgt werden oder miteinander vernetzt sind. Bei Trockenheit oder beschädigter Versorgungsinfrastruktur kann so sichergestellt werden, dass von verschiedenen Anlagen Wasser bezogen werden kann und damit genügend Wasser für die Versorgung vorhanden ist.

Die Bevölkerung muss gemäss Verordnung in schweren Mangellagen ab dem 4. Tag mindestens 4 Liter Trinkwasser pro Tag und Person erhalten. Die Krisenorganisation der Gemeinde betreibt diese Notversorgung, bis die Wasserversorgung über das Netz wieder normal funktioniert. In den ersten drei Tagen muss sich die Bevölkerung selber mit Trinwasser versorgen können. Deshalb gehört Trinkwasser in den Notvorrat. Pro Person werden 9 Liter Trinkwasser empfohlen.

Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen vor Fremdeinwirkung wie Sabotage zu schützen. Sie müssen über zwei Bezugsorte verfügen, damit die Versorgung der Bevölkerung immer sichergestellt ist. Auch müssen sie die Qualität des Trinkwassers während eine Mangellage vermehrt überprüfen.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 30.06.2023

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