Pflichtlagerfreigabe

In der Schweiz sind gewisse lebenswichtige Güter der Pflichtlagerhaltung unterstellt, d.h. betroffene Unternehmen sind verpflichtet, im Sinne eines Beitrages zur Versorgungssicherheit die entsprechenden Güter an Lager zu halten und zu bewirtschaften. Der Bund überwacht diese Pflichtlager und erleichtert deren Finanzierung. Dies betrifft die Versorgungsprozesse Lebensmittel (z.B. verschiedene Nahrungsmittel oder Dünger), Energie (z.B. Heizöl, Benzin) und Heilmittel (z.B. Antibiotika, starke Schmerzmittel oder Insulinpräparate). Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Vorratshaltung.

Die Freigabe der Pflichtlager kann innert 1-2 Wochen erfolgen und dient der Stützung des Angebots im Fall einer Versorgungsstörung.


Rheinpegel normal: Pflichtlagerfreigabe-Verordnungen aufgehoben

Die Situation auf dem Rhein hat sich normalisiert. Die im Winter 2018/19 in Kraft gesetzten Verordnungen über die Pflichtlagerfreigaben von Dünger, Futtermitteln, Speiseölen/Speisefetten sowie flüssigen Treib- und Brennstoffen werden deshalb per 15. Juli 2019 aufgehoben.

Aufgrund der überdurchschnittlich lange dauernden Niedrigwasserphase des Rheins ab Frühsommer 2018 war die Transportkapazität zu Wasser stark eingeschränkt. Strasse und Schiene vermochten die Einbusse nur in geringem Masse zu kompensieren. Zur Sicherstellung der Versorgung hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mit den Freigabeverordnungen reagiert.

Der Zugriff auf die Pflichtlager versetzte die betroffenen Wirtschaftszweige in die Lage, trotz dieser einschneidenden logistischen Einschränkung den Verbrauch in der Schweiz jederzeit zu decken und die Versorgung zu gewährleisten.


Niedrigwasser am Rhein - Versorgung gesichert

17.12.2018 - Die aufgrund der Trockenheit verursachten Einschränkung der Rheinschifffahrt haben zu einer schwierigen Versorgungssituation geführt, nach den Problemen bei der Düngerversorgung nun auch bei flüssigen Treib- und Brennstoffen, Speiseölen und Speisefetten sowie Futtermitteln. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat deshalb weitere Pflichtlagerfreigaben ermöglicht. Die Versorgung unseres Landes ist dadurch gewährleistet.

Die Niederschläge der ersten Dezembertage haben die Wasserabflussmenge im Rhein mittlerweile ansteigen lassen. Eine nachhaltige Beendigung der Niedrigwassersituation ist jedoch wegen des nach wie vor grossen Regendefizites noch nicht erfolgt. Selbst bei einer anhaltenden feucht-milden Witterung dürfte es noch längere Zeit dauern, bis sich die Situation auf dem Rhein normalisiert haben wird, zumal ein hoher Nachholbedarf an Transporten besteht.

Die Mineralölbranche unternimmt grosse Anstrengungen, um für den Import alternative Verkehrsträger, wie zum Beispiel Bahn oder Pipeline, zu nutzen. Diese können den Ausfall des Rheins aber nur teilweise kompensieren. Am meisten betroffen von dieser Situation sind Dieselöl, Benzin und Heizöl, da diese zu einem grossen Teil über den Rhein importiert werden.

Bei den Speiseölen und Speisefetten können mit den geplanten Importen Engpässe bis Anfang Januar vermieden werden. Sollten sich die Transportbedingungen auf dem Rhein witterungsbedingt aber wieder verschlechtern, so dürfte dies eine deutliche Reduktion der importierten Menge und damit verbunden eine drohende Mangellage zur Folge haben.

Futtermittel (Proteinträger) können mit kleinen Rheinschiffen in geringem Umfang noch importiert werden. Eine Normalisierung dürfte selbst bei höheren Importkapazitäten auf dem Rhein aber nicht vor Ende Januar zu erwarten sein, so dass ab Ende Jahr ein signifikanter Engpass bei der Versorgung mit Proteinträgern droht.

Die drei Verordnungen über die Pflichtlagerfreigabe der erwähnten Güter treten per 15. Januar 2019 in Kraft.


Versorgungsengpass Dünger

05.12.2018 - Die seit Sommer andauernde Trockenheit hat zu Einschränkungen bei der Rheinschifffahrt geführt. Die Versorgungssituation im Bereich der Düngemittel ist deshalb angespannt. Um einer möglichen Mangellage zu begegnen und die Versorgung des Landes mit Dünger sicherzustellen, hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Pflichtlagerfreigabe angeordnet. Die Verordnung tritt am 10. Dezember 2018 in Kraft.

Die Schweiz verfügt über Düngerpflichtlager im Umfang von 16'000 bis 18'000 Tonnen Rein-Stickstoff. Diese Menge deckt ungefähr einen Drittel des während einer Vegetationsperiode vorhandenen Bedarfs ab.

Durch die Freigabe der Pflichtlager kann die Versorgung des Landes mit Dünger sichergestellt werden.

Letzte Änderung 18.05.2021

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