Im Fall einer Versorgungskrise stellt die Importförderung neben der Pflichtlagerfreigabe eine einfache Massnahme zur raschen Verbesserung des Angebots dar. Verschlechtert sich die Versorgungslage der Schweiz, werden auf Anweisung des Bundesamtes für Landwirtschaft beispielsweise strukturpolitische Importerleichterungen gewährt.
Wenn die Versorgung trotz dieser Massnahmen nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht auf der Basis des Landesversorgungsgesetzes die Möglichkeit, den Import zusätzlich zu fördern. Zudem können für die Zeit einer Krise importbeschränkende Verordnungen aufgehoben werden.