Generelle Abgabebeschränkungen dienen dazu, die Nachfrage insbesondere nach einzelnen, knappen Lebensmitteln kurzfristig zu reduzieren. Sie werden u.a. angeordnet, wenn die Gefahr von Hamsterkäufen bei bestimmten, lebenswichtigen Lebensmitteln besteht oder wenn im Zusammenhang mit einer Nahrungsmittelrationierung bestimmte, nicht rationierte Produkte gleichmässig verteilt werden sollen.