Anbauoptimierung

Der Bund kann gezielt in die inländische Nahrungsmittelproduktion eingreifen, um sie zu optimieren. Ziel ist eine Steigerung des Selbstversorgungsgrades. Dazu kann der Bund die Produktion gewisser Güter fördern oder Vorschriften zu den zu erzeugenden bzw. zu verarbeitenden Mengen erlassen und deren Verwendungszweck priorisieren bzw. vorschreiben. Ziel der Massnahme ist es, in einer Mangellage eine optimale inländische Produktion zu erreichen und das vorhandene Potential zu nutzen.

Diese Massnahme kann erst nach mehreren Monaten Vorlaufzeit umgesetzt werden.

Letzte Änderung 19.08.2020

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