Lebensmittel

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Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist für den Menschen lebenswichtig. Die Eigenproduktion deckt durchschnittlich 50% der Nachfrage. Dies bedeutet, dass unser Land zur vollständigen Deckung der Nahrungsmittelbedürfnisse auf Importe angewiesen ist.

Sollte ein Ausfall der Importe zu einer schweren Mangellage führen, könnte das Defizit zunächst mittels Pflichtlagerwaren überbrückt werden. Im Fall einer andauernden Krise ist eine Versorgung auf tieferem Niveau vorgesehen, d.h. die Nachfrage würde mittels Abgabebeschränkungen reduziert. Als Ultima Ratio schliesslich könnte mit einer Rationierung die gleichmässige Versorgung des Landes auf dem noch möglichen Niveau angeordnet und dank einer Optimierung der Produktion der Grad der Eigenversorgung erhöht werden.

Düngender Traktor 560x350

Aktuell

Freigabe der Pflichtlager für Dünger bleibt in Kraft

Die Freigabe der Pflichtlager für Dünger ist seit 15. Januar 2022 in Kraft. Dieses Angebot ist bisher nur zu einem kleinen Teil genutzt worden. Stickstoffhaltige Düngemittel sind derzeit auf dem Markt erhältlich. Angesichts der nicht absehbaren Entwicklung auf dem Düngermarkt bleibt die Verordnung zur Freigabe aber bis auf weiteres in Kraft.

Anträge auf Pflichtlagerbezug können  von Pflichtlagerhaltern an ernaehrung@bwl.admin.ch eingereicht werden :

Antrag auf Bezug aus Pflichtlagern Dünger (XLS, 31 kB, 20.12.2021)

Medienmitteilung : Mit Pflichtlagerfreigabe soll Versorgungsengpass beim Dünger aufgefangen werden

(17.05.2022)

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 17.05.2022

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