Dialysekonzentrate und -lösungen werden bei der Behandlung von Patienten mit Niereninsuffizienz eingesetzt und ermöglichen es, das Blut des Patienten zu reinigen, weil diese Aufgabe von den Nieren nicht mehr respektive nur noch in beschränktem Ausmass wahrgenommen werden kann. Je nach Patient und Art der Behandlung werden dabei unterschiedliche Dialysekonzentrate und -lösungen eingesetzt. Bei den Dialysekonzentraten und -lösungen handelt es sich grösstenteils um Medizinprodukte (Klasse IIb); einige der Produkte wie z.B. die Peritonealdialyselösungen sind aber als Arzneimittel registriert.
Da die Dialysebehandlung sowohl für chronische wie auch für Akut-Dialysepatienten überlebensnotwendig ist, wurde die medizinische Notwendigkeit der Dialysekonzentrate und -lösungen fast durchgehend als hoch eingestuft. Insbesondere die meist einseitige Verteilung der Marktanteile, die teilweise aufgrund der proprietären Anschlüsse der Dialyse-Maschinen nicht gegebene Substituierbarkeit der Produkte verschiedener Anbieter sowie die zum Teil sehr kleinen Mindestlagerreichweiten sind als Risikofaktoren bei der Versorgung mit Dialysekonzentraten und -lösungen hervorzuheben. Zu erwähnen ist auch, dass die Dialysegeräte von den Spitälern oft über Verträge beschafft oder geleast werden, welche zumindest im Normalfall die ausschliessliche Verwendung der Verbrauchsmaterialien (inkl. Dialysekonzentrate und -lösungen) des entsprechenden Gerätelieferanten vorsehen.
Aufgrund der Resultate der vorliegenden Analyse wird empfohlen, die sauren Hämodialysekonzentrate, die Bikarbonat-Trockenkonzentrate (Kartuschen und Beutel) und die hypertonen Lösungen zur Peritonealdialyse (ATC-Code B05DB) einer Meldepflicht zu unterstellen. Ebenfalls neu in die Meldepflicht fallen sollen zudem die für die Akutdialyse/CRRT-Behandlungen benötigten Dialyse- und Substitutionslösungen sowie die bei der Akutdialyse standardmässig eingesetzten Lösungen für die regionale Antikoagulation im extrakorporalen Kreislauf mit Trinatriumcitrat.