Meldestelle Heilmittel

Meldestelle

Die Meldestelle hat zum Ziel, Lieferunterbrüche bei Medikamenten rasch zu erfassen und Massnahmen zur Sicherung der Versorgung der Patienten zu ergreifen, wenn die Wirtschaft die Situation nicht mehr eigenständig bewältigen kann. Die von der Meldepflicht betroffenen Medikamente sind in der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (SR 531.215.32) definiert.

Heilmittel_Startseite

Aktuell

Störungen bei der Arzneimittelversorgung und Pflichtlagerbezüge nehmen weiter zu

Versorgungsstörungen bei lebenswichtigen Humanarzneimitteln haben im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Das Gleiche gilt für Bezüge aus den Pflichtlagern.

Angesichts dieser anhaltenden Probleme sind verschiedene Gegenmassnahmen ergriffen worden oder in Arbeit. Die Meldestelle Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung WL dokumentiert all dies in ihrem Jahresbericht. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 zur Kenntnis genommen.

Medienmitteilung: Störungen bei der Arzneimittelversorgung und Pflichtlagerbezüge nehmen weiter zu

Bericht Meldestelle Humanarzneimittel 2021-2022 (PDF, 1 MB, 24.05.2023)

(24.05.2023)

Zusammenarbeit mit Swissmedic bei Lieferengpässen

Aufgrund eines Lieferengpasses kann es vorkommen, dass ein in der Schweiz zugelassenes Medikament für einen gewissen Zeitraum nicht zur Verfügung steht. Handelt es sich dabei um ein therapeutisch wichtiges Medikament, hat die Zulassungsinhaberin die Möglichkeit, ein Gesuch bei Swissmedic zu stellen, um das identische Präparat – allerdings in ausländischer Aufmachung – vorübergehend als Ersatz auf den Schweizer Markt zu bringen. Die Zulassungsinhaberin kann damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung leisten. Die gesetzlichen Grundlagen für das Gesuch bilden Art. 9b, Abs. 2, Art. 58, Art. 66 Abs. 1 und 2 und Art. 67 Abs. 1 und 2 HMG.

Die Geschäftsstelle des Fachbereichs Heilmittel unterstützt Swissmedic bei der Beurteilung der entsprechenden Gesuche. Sie klärt die Verfügbarkeit von Arzneimitteln, die als Ersatz verwendet werden können, ab. Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt «Prozessbeschrieb» sowie auf der Webseite von Swissmedic.

Prozessbeschrieb Zusammenarbeit im Rahmen von Out-of-Stock Gesuchen (PDF, 162 kB, 16.11.2020)

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 01.06.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bwl.admin.ch/content/bwl/de/home/themen/heilmittel/meldestelle.html