Im Fall einer Versorgungsstörung soll der Tierbestand, insbesondere auch im Hinblick auf den sachgemässen Einsatz von Antibiotika, weiter mit den nötigen Tierarzneimitteln versorgt und ein unkontrollierter Abbau der Bestände verhindert werden. Dazu werden von ausgewählten Tierarzneimitteln Pflichtlager gehalten.