Pflichtlagerfreigabe

In der Schweiz sind gewisse lebenswichtige Güter der Pflichtlagerhaltung unterstellt, d.h. betroffene Unternehmen sind verpflichtet, im Sinne eines Beitrages zur Versorgungssicherheit die entsprechenden Güter an Lager zu halten und zu bewirtschaften.


Impfstoff

Aktuell

Pflichtlager für Impfstoffe wird freigegeben

In der Versorgung mit Impfstoffen der Humanmedizin droht eine Mangellage. Um die Versorgung weiterhin sicherzustellen, hat WBF-Vorsteher Guy Parmelin die Freigabe der Pflichtlager angeordnet. 

Betroffen von Versorgungsstörungen sind derzeit verschiedene Impfstoffe, welche im Schweizerischen Impfplan empfohlen werden. Darunter sind: der vierfache Kombinationsimpfstoff für die Auffrischung der Grundimmunisierung von Kindern im Alter von vier bis sieben Jahren gegen Diphterie, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus), ein Impfstoff gegen Hirnhautentzündung (Meningokokken) sowie Impfstoffe gegen Windpocken (Varizellen). Die Freigabe der Pflichtlager ermöglicht, dass die Versorgung sichergestellt werden kann.

Medienmitteilung: Pflichtlager für Impfstoffe wird freigegeben

Verordnung des WBF über die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin

(13.07.2023)

Der Bund überwacht diese Pflichtlager und erleichtert deren Finanzierung. Dies betrifft die Versorgungsprozesse Lebensmittel (z.B. verschiedene Nahrungsmittel oder Dünger), Energie (z.B. Benzin) und Heilmittel (z.B. Antibiotika, starke Schmerzmittel oder Insulinpräparate). Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Vorratshaltung.

Die Freigabe der Pflichtlager kann innert 1-2 Wochen erfolgen und dient der Stützung des Angebots im Fall einer Versorgungsstörung.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 14.07.2023

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