Massnahmen

Eine ausreichende Versorgung mit Heilmitteln ist entscheidend für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere auch im Hinblick auf eine Pandemie. Um Engpässe zu verhindern bzw. diese ohne grössere Folgen für die Gesellschaft bewältigen zu können, bereitet der Fachbereich Heilmittel entsprechende Massnahmen vor.


Massnahmen Humanarzneimittel

Impfung

Aktuell

Beschränkung von Tollwutimpfstoff auf lebenswichtige Indikationen

Bei den Tollwutimpfstoffen herrscht in der Schweiz eine schwere Mangellage. Damit die verfügbare Pflichtlagerware ausreicht, wird deren Verwendung stark eingeschränkt. Bis Februar 2026 werden Tollwutimpfstoffe aus den Pflichtlagern nur noch für lebenswichtige Indikationen abgegeben. Im Fokus stehen beruflich exponierte Personen und Personen, die von einem Tier gebissen wurden. Für die Reisemedizin wird in dieser Zeit kein Tollwutimpfstoff aus den Pflichtlagern zur Verfügung stehen.

In der Schweiz gibt es zwei Anbieter von Tollwutimpfstoffen. Beide müssen seit Ende 2023 auf die Pflichtlager zurückgreifen. Der Nachschub von Tollwutimpfstoffen ist verzögert und es besteht eine weltweite Knappheit. Bis die Engpässe überwunden sind, muss deshalb die Pflichtlagerware ausreichen. Der Fachbereich Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) hat deshalb Auflagen beschlossen.

Medienmitteilung: Beschränkung von Tollwutimpfstoff auf lebenswichtige Indikationen

Verordnung des WBF über die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin

BAG-Informationen über die Tollwut

(23.02.2024)


Massnahmen Tierarzneimittel

Die Schweiz verfügt über Pflichtlager mit antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln, welche den Normalbedarf für zwei Monate decken.

Pflichtlager werden verwendet um zu gewährleisten, dass in einer Mangellage Antibiotika in genügenden Mengen weiterhin sachgemäss eingesetzt werden können und damit das Risiko einer Resistenzbildung gegen Antibiotika reduziert wird. Resistente Bakterien werden durch übermässigen und unsachgemässen Einsatz von Antibiotika gefördert, dabei können diese auch auf den Menschen übertragen werden. Um das Risiko für die Entstehung resistenter, auf den Menschen übertragbarer Bakterien zu minimieren, wurde die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) entwickelt. Innerhalb dieser Strategie wurde eine Auswahl an Antibiotika der ersten Wahl definiert, welche den Tierärzten zur Behandlung von Nutztieren zur Verfügung stehen. Bei einem Versorgungsengpass mit solchen Antibiotika der ersten Wahl befinden sich in den Pflichtlagern Reserven, welche den Engpass kurzfristig überbrücken und somit den sachgemässen Antibiotikaeinsatz weiterhin sichern können.

Da auch bei den Tierarzneimitteln vermehrt Versorgungsengpässe eintreten, gewährleisten diese Pflichtlager, zumindest kurzfristig, zusätzliche Versorgungssicherheit. Es befinden sich ausschliesslich ausgewählte antibiotische Wirkstoffe in den Tierarzneimittel-Pflichtlagern (Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln 531.215.31).

Die Pflichtlagerhaltung kann zudem einen – wenn auch aufgrund der aktuellen Zusammensetzung (nur Antibiotika) bescheidenen - Beitrag an eine ausreichende Versorgung der Schweiz mit Tierarzneimitteln zur Erfüllung des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) leisten.

Letzte Änderung 26.02.2024

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